Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

    
  
  
  
  
  
  
keiten in der Arbeit oder jugendlichübermütigem Unfug sich hin- 
reissen lassen. Die häufigsten, aber meist minimen Bussen endlich 
werden ausgesprochen, wo der Arbeitgeber durch allerlei kleine, 
oft sich wiederholende Fehler der Arbeit Schaden erleidet, der 
aber im Einzelfall so unbedeutend, so wenig abzuschätzen ist, dass 
ein Lohnabzug nicht gerechtfertigt erscheint. So kann sich ein 
Spinner z. B. nur durch Bussen oder Wegschicken der Arbeiter 
gegen Diskreditierung seines Produktes durch schlecht gemachte 
Bobinen schützen, während der Sticker den ihm zugefügten Schaden 
oft in hohem Betrag abzieht und zu seinem Nutzen verwendet. 
An die Stelle der Bussen würde ohne Zweifel die Entlassung, 
je nach Umständen eine plötzliche oder auf Kündigung hin, sehr 
oft auch Schadenersatzforderungen treten — ein schlechter Tausch !“ 
Und in einem Aufsatz „Zur Revision des Schweizerischen 
Fabrikgesetzes“ vom Jahre 1903 spricht sich Dr. Schuler“) folgender- 
massen aus: „Wie soll man sich helfen, wenn — wie so oft — 
einer Arbeiterschaft die Einsicht in den Nutzen vorgeschriebener 
Schutzvorrichtungen fehlt und sie dieselben nicht anwendet oder 
beseitigt; was ist zu tun gegenüber Leuten, die so tief gesunken 
sind, dass sie sich in allerlei Unflätereien und Unsittlichkeiten 
gefallen, die man aber um ihrer armen Haushaltungen willen oder 
auch um ihrer Unentbehrlichkeit im Geschäft wegen nicht von 
heute auf morgen fortschicken kann; was ist zu machen gegenüber 
ungezogenen Kindern, die man doch nicht körperlich strafen, 
nicht sofort wegschicken darf, die aber bei Hause ihre Strafe 
empfangen, wenn das Lohnbuch einen Bussenabzug aufweist? 
Die häufigsten Bussen sind aber glücklicherweise nicht die eben 
erwähnten, sondern die Verspätungsbussen. Dass die Arbeitszeit 
innegehalten werden muss, ist selbstverständlich; denn, wo die 
Arbeiten ineinandergreifen oder gemeinsam ausgeführt werden 
(z. B. Sticker und. Pädlerin, Spinner und Ansetzer), wird auch der 
Nebenarbeiter durch Verspätung geschädigt; es werden Schwierig- 
keiten im Betrieb herbeigeführt. Bleibt der Arbeiter sogar einen 
halben oder ganzen Tag aus, muss oft ein Teil der Betriebskraft, 
ein Teil der Maschinerie, die jeden Tag einen zuweilen nicht 
unbeträchtlichen Wert, hie und da selbst mehr als den Lohn des 
Arbeiters, repräsentieren, unbenützt bleiben. Kann nicht durch 
Verhängung mit Bussen mit Nachdruck zur Ordnung gemahnt 
: *) Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. Band XVIII (Berlin 
1903), Seite 44 ff. 
     
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
	        
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