keiten in der Arbeit oder jugendlichübermütigem Unfug sich hin-
reissen lassen. Die häufigsten, aber meist minimen Bussen endlich
werden ausgesprochen, wo der Arbeitgeber durch allerlei kleine,
oft sich wiederholende Fehler der Arbeit Schaden erleidet, der
aber im Einzelfall so unbedeutend, so wenig abzuschätzen ist, dass
ein Lohnabzug nicht gerechtfertigt erscheint. So kann sich ein
Spinner z. B. nur durch Bussen oder Wegschicken der Arbeiter
gegen Diskreditierung seines Produktes durch schlecht gemachte
Bobinen schützen, während der Sticker den ihm zugefügten Schaden
oft in hohem Betrag abzieht und zu seinem Nutzen verwendet.
An die Stelle der Bussen würde ohne Zweifel die Entlassung,
je nach Umständen eine plötzliche oder auf Kündigung hin, sehr
oft auch Schadenersatzforderungen treten — ein schlechter Tausch !“
Und in einem Aufsatz „Zur Revision des Schweizerischen
Fabrikgesetzes“ vom Jahre 1903 spricht sich Dr. Schuler“) folgender-
massen aus: „Wie soll man sich helfen, wenn — wie so oft —
einer Arbeiterschaft die Einsicht in den Nutzen vorgeschriebener
Schutzvorrichtungen fehlt und sie dieselben nicht anwendet oder
beseitigt; was ist zu tun gegenüber Leuten, die so tief gesunken
sind, dass sie sich in allerlei Unflätereien und Unsittlichkeiten
gefallen, die man aber um ihrer armen Haushaltungen willen oder
auch um ihrer Unentbehrlichkeit im Geschäft wegen nicht von
heute auf morgen fortschicken kann; was ist zu machen gegenüber
ungezogenen Kindern, die man doch nicht körperlich strafen,
nicht sofort wegschicken darf, die aber bei Hause ihre Strafe
empfangen, wenn das Lohnbuch einen Bussenabzug aufweist?
Die häufigsten Bussen sind aber glücklicherweise nicht die eben
erwähnten, sondern die Verspätungsbussen. Dass die Arbeitszeit
innegehalten werden muss, ist selbstverständlich; denn, wo die
Arbeiten ineinandergreifen oder gemeinsam ausgeführt werden
(z. B. Sticker und. Pädlerin, Spinner und Ansetzer), wird auch der
Nebenarbeiter durch Verspätung geschädigt; es werden Schwierig-
keiten im Betrieb herbeigeführt. Bleibt der Arbeiter sogar einen
halben oder ganzen Tag aus, muss oft ein Teil der Betriebskraft,
ein Teil der Maschinerie, die jeden Tag einen zuweilen nicht
unbeträchtlichen Wert, hie und da selbst mehr als den Lohn des
Arbeiters, repräsentieren, unbenützt bleiben. Kann nicht durch
Verhängung mit Bussen mit Nachdruck zur Ordnung gemahnt
: *) Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. Band XVIII (Berlin
1903), Seite 44 ff.