Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Kirche und Reich in der ersten Hälfte des elften Jahrhunderts. 323 
Die Dinge gingen nun ihren Gang. Dem Gebote Gott⸗ 
frieds gemäß schickten beide Päpste Gesandte nach Deutschland 
zu einer Synode in Augsburg, Oktober 1062; noch schien den 
Uneingeweihten das Recht des Königtums gewahrt. Beschlossen 
aber ward unter Annos Einfluß, der Bischof Burchard von 
Halberstadt, ein Neffe des Kölners, solle als deutscher Kommissar 
in Italien zwischen den beiden Päpsten bis zum Urteil einer 
neuen Synode entscheiden. Burchard ging und entschied natürlich 
für Alexander; bald saß der Reformpapst wieder sicher in Rom. 
Das hieß: die Wahl eines Papstes, der nach der neuen Wahl— 
ordnung geschaffen war, und damit die Wahlordnung selbst 
wurden vom deutschen Kommissar anerkannt: der frühere Protest 
der deutschen Bischöfe und des deutschen Königs gegen Wahl— 
ordnung und Wahl war Lügen gestraft; endgültig schien die 
deutsche Politik der Kurie unterlegen. 
Aber noch gab es ein Mittel, die Niederlage wettzu— 
machen; noch sollte eine Synode sprechen, und sie ward von 
treu königlicher Seite ebenso sehr verlangt wie von naiven 
und ehrlichen Reformfreunden: ja, die thatsächliche Fortdauer 
des Schismas — Codalus beruhigte sich nicht und bannte 
Alexander — machte es zur Notwendigkeit. Es trat am 
31. Mai 1064 zu Mantua zusammen: man durfte eine noch— 
malige genaue Prüfung der neuen Wahlordnung wie aller 
Momente der gegensätzlichen Wahlen Alexanders und des 
Parmesen erwarten. Weit gefehlt. Anno, der Reichskommissar, 
begnügte sich mit dem Eide Alexanders, daß er ohne Simonie 
und nach altem römischem Herkommen gewählt sei; darauf 
schloß er die Erörterung. 
Also gerechtfertigt zog der Reformpapst von dannen; das 
Schisma war beseitigt; die Reform hatte gesiegt.
	        
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