Kirche und Reich in der ersten Hälfte des elften Jahrhunderts. 323
Die Dinge gingen nun ihren Gang. Dem Gebote Gott⸗
frieds gemäß schickten beide Päpste Gesandte nach Deutschland
zu einer Synode in Augsburg, Oktober 1062; noch schien den
Uneingeweihten das Recht des Königtums gewahrt. Beschlossen
aber ward unter Annos Einfluß, der Bischof Burchard von
Halberstadt, ein Neffe des Kölners, solle als deutscher Kommissar
in Italien zwischen den beiden Päpsten bis zum Urteil einer
neuen Synode entscheiden. Burchard ging und entschied natürlich
für Alexander; bald saß der Reformpapst wieder sicher in Rom.
Das hieß: die Wahl eines Papstes, der nach der neuen Wahl—
ordnung geschaffen war, und damit die Wahlordnung selbst
wurden vom deutschen Kommissar anerkannt: der frühere Protest
der deutschen Bischöfe und des deutschen Königs gegen Wahl—
ordnung und Wahl war Lügen gestraft; endgültig schien die
deutsche Politik der Kurie unterlegen.
Aber noch gab es ein Mittel, die Niederlage wettzu—
machen; noch sollte eine Synode sprechen, und sie ward von
treu königlicher Seite ebenso sehr verlangt wie von naiven
und ehrlichen Reformfreunden: ja, die thatsächliche Fortdauer
des Schismas — Codalus beruhigte sich nicht und bannte
Alexander — machte es zur Notwendigkeit. Es trat am
31. Mai 1064 zu Mantua zusammen: man durfte eine noch—
malige genaue Prüfung der neuen Wahlordnung wie aller
Momente der gegensätzlichen Wahlen Alexanders und des
Parmesen erwarten. Weit gefehlt. Anno, der Reichskommissar,
begnügte sich mit dem Eide Alexanders, daß er ohne Simonie
und nach altem römischem Herkommen gewählt sei; darauf
schloß er die Erörterung.
Also gerechtfertigt zog der Reformpapst von dannen; das
Schisma war beseitigt; die Reform hatte gesiegt.