Object: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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tapferes kleines Blatt, dessen Redaktion zuerst Ioh. Nik. Krauß und dann 
Johannes Nautmann führten und für das Gustav Keßler mehrere Jahre 
hindurch wirkungsvolle Leitartikel und Notizen schrieb. Aber es konnte sich 
nicht halten, da die Arbeiter in den großen Vororten bei Berlin es vor 
zogen, den „Vorwärts" zu lesen, und die kleineren Orte damals nicht 
genügend Abonnenten für seinen Bestand aufbrachten. So stellte es 
Ende 1896 sein Erscheinen ein und fand zunächst Ersatz in dem Agitations 
blatt „Die Fackel". Es war reich mit Verfolgungen bedacht worden. 
Seine Redakteure machten sämtlich mit dem Gefängnis Bekanntschaft. 
Am schwersten ttaf die Verfolgung Johannes Rautmann, der in den 
Tagen des Köller-Kurses zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde. 
Der Prozeß gehört zu den schwärzesten Kapiteln preußischer Justiz. 
Am Sedantage 1895 hatte Wilhelm II. im Berliner Schloß einen Trink 
spruch zum besten gegeben, worin es hieß: „Eine Rotte von Menschen 
nicht wert, den Namen Deutscher zu tragen, wagt es .... die uns 
geheiligte Person des allverehrten verewigten Kaisers in den Staub zu 
ziehen.... Dann rufe ich Sie, um der hochverräterischen Schar 
zu wehren, um einen Kampf zu führen, der uns befreit von diesen 
Menschen." Der „Vorwärts" hatte diese Sätze, die alle Welt auf die 
Sozialdemokratie bezog und ja auch nur beziehen konnte, besprochen und 
dabei bemerkt, es entspräche dem Geschmack seiner Redaktion nicht, irgend 
einen Teil ihrer politischen Gegner so zu benennen; handelte sie in dieser 
Weise, so würde sie sich eine Strafverfolgung zuziehen. Wegen dieser, so 
gemäßigten Antwort nun wurden Max Pfund vom „Vorwärts" und 
I. Rautmann vom „Volksblatt für Teltow-Beeskow", das den Artikel 
vom „Vorwärts" übernommen hatte, unter Anklage gestellt. Ihr Prozeß 
ward mit dem des Vorwärtsredakteurs Dierl verkoppelt und dadurch 
erreicht, daß die Sache vor den als Scharfrichter bekannten Landgerichtsrat 
Brausewetter kam, der auch richtig mittels einer haarsträubenden 
Drehung des Begriffs „Unverletzlichkeit der Person des Kaisers" Pfund 
auf 9 Monate und Rautmann auf 12 Monate ihrer Freiheit beraubte. 
Damals hatte der „Vorwärts" die famose „Kamel-Inschrift" in 
der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche zu Charlottenburg ans Licht gebracht, 
jene, vom Baurat Schwechten herrührende Inschrift, in der die Stadt- 
verordneten Berlins frech als „Kamele" bezeichnet wurden, weil sie das 
Geld der Stadt Berlin nicht für den Charlottenburger Tempel der Äohen- 
zollernverherrlichung hatten hergeben wollen. Nun hatte Kaiser Wilhelm II. 
ihr die Erträge seiner Komposition des Eulenburgschen „Sang an Aegir" 
gestiftet und der Berliner Volkswih sie daraufhin „Aegir-Kirche" getauft. 
Die Schwechtcnsche Inschrift ward von der Lofpresse als ein „erlaubter 
Künstlerscherz" bezeichnet, für die bloße Wiederholung des Ausdrucks 
„Aegir-Kirche" aber ward Dierl von dem Brausewetter auf 4 Monate 
ins Gefängnis geschickt. Dies und die Verkopplung der zwei ganz ver 
schiedene Vorgänge behandelnden Prozesse kennzeichnen die damalige 
politische „Gerechtigkeit in Preußen".
	        
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