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2. Die Angriffe gegen die Diskontpolitik der Reichsbank.
Mit der Diskontpolitik der Reichsbank haben wir uns bereits
iil anderem Zusammenhang beschäftigt, als es galt, die von der
Reichsbank seit denr Erlaß des Vankgesetzes entfaltete Wirksamkeit
in großen Zügen darzustellen. 1 Von jeder Polemik gegen wider
sprechende Aufstellungen absehend, haben wir dort die Ergebnisse,
welche die Reichsbank vermittelst ihrer Diskontpolitik erzielt hat,
sprechen lassen, und wir sind dabei zu einem für die Reichsbank
überaus günstigen Urteil gekommen. Wir fandeil, daß es der Reichs
bank gelungen ist, die deutsche Valuta ilach außeil mld innen in
hohem Grade zu festigen und den Geldumlauf bent gewaltig gestiegenen
deutschen Geldbedarf anzupassen, ohne daß sie dabei, wenn man den
Durchschnitt längerer Perioden ins Auge faßt, ihren Diskontsatz
höher über den: der Bank voi: England und der Bank von Frank-
reich gehaltert hätte, als es der Verschiedenheit der gegebenen Ver
hältnisse und der wirtschaftlichen Eittwickelung der drei Länder
entspricht.
In schroffenl Gegeilsatz zu biefent günstigen Urteil stehen die
seit etwa zwei Jahren hauptsächlich von bimetallistischer und agrarischer
Seite gegen die Diskontpolitik der Reichsbank erhobenen Beschwerden.
Es wird behauptet, die Reichsbartk verteure der produktiven Arbeit
iil Industrie und Landwirtschaft das Geld, indem sie Jahr aus Jahr
ein ihren Diskontsatz unnötig hoch halte, sei es in Rücksicht auf die
Interessen ihrer Aktionäre, sei es durch das zähe und eigensinnige
Festhalten an einer veralteten Praxis; teilweise wird der hohe Diskoilt
auch auf die Rechnung der deutschen Goldwähruilg gesetzt. Als
leuchtendes Beispiel wird der Reichsbank die Bank von Frailkreich
gegenübergestellt r welcher nachgerühmt wird, daß sie fortgesetzt für
die Verbilligllng des Kredits Sorge trage, nnb daß sie sich bie billige
Kreditgewährung durch eilt der deutschell Diskontpolitik überlegenes
System, durch das System der G old Prämien Politik, ermögliche.
a) Das Wesen der Goldprämieltpolitik.
Das Wesen der Diskolltpolitik ist in dieser Schrift bereits
erörtert wordeil, braucht also hier ilicht von neuem dargelegt zu
werden. Dagegen erfordert die sogenannte Goldprämieltpolitik einige
Erläuterungen.
* Teil I, Abschnitt 3.