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Parteimitglieder der Gedanke auf und fand immer mehr Anklang, durch
Bildung eines umfassenden Zentralverbandes, eines nach einheitlichen Gesichtspunkten
gegliederten „Verbandes der Verbände", die organisatorische Einheit
von Groß-Berlin wiederherzustellen.
2. Berlins Sozialdemokratie um 1895 im Spiegel der
Polizeiberichte.
Es gehört nicht viel dazu, das Getriebe einer Organisation zu bespitzeln,
die ihre Mitglieder nach vielen Tausenden zählt und nach demokratischen
Grundsätzen arbeitet. Daher konnte es kein Wunder nehmen,
daß nach dem Köllerstreich die Polizei der Staatsanwaltschaft ein recht
umfangreiches Material über Vertrauensmännersitzungen und dergleichen
zuzustellen hatte. Es umfaßt mit allen schriftlichen und gedruckten Beweisstücken
mehrere Bände und ward von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift
recht anschaulich verarbeitet. So ist das betreffende Stück aus
dieser Arkunde für unsere Geschichte von besonderem Interesse und soll
daher wörtlich hier Aufnahme finden.
Die Anklageschrift beschreibt, nach einerziemlich in die Einzelheiten gehenden
allgemeinen Einleitung über die Organisaüon der Partei und ihre Anterorgane,
die Verbindung der Parteileitung mit den örtlichen Organisationen.
Sie kennzeichnet die Tätigkeit der Preßkommission, der Agitationskommission
sowie der Lokalkommission in allgemeinen Zügen, ohne mehr zu sagen, als
was oben schon über diese Körper gesagt wurde, und widmet sich dann
eingehend der Beleuchtung der Tätigkeit der Vertrauensmänner und ihrer
Beziehungen zu den Wahlvereinen. Dieser Abschnitt, in dem wir dort,
wo es sich um unpolitische Vorkommnisse handelt, die Namen und Zahlen
durch Punkte ersetzen, lautet:
V. Die sechs Berliner Wahlkreise und die Vertrauenspersonen.
Die Wahlkreise der Vertrauenspersonen werden in einem gemeinsamen
Abschnitt behandelt, um Wiederholungen zu vermeiden, da die Tätigkeit derselben
vielfach in einander übergreift und sich gegenseitig ergänzt.
In jedem Berliner Reichstagswahlkreis besteht ein sozialdemokratischer
Wahlvorstand. Die Statuten sämtlicher 6 Wahlvereine sind dem Königlichen
Polizei-Präsidium eingereicht; die Mitglieder des Vereins werden regelmäßig
nach den Vorschriften des Vereinsgesetzes mitgeteilt. Der Vorstand besteht
aus Vorsitzenden, Schriftführern, Kassierern und Beisitzern. Er wird in öffentlicher
Versammlung gewählt. Zur Kontrolle der Kaffenführung werden Revisoren
öffentlich gewählt. Die Geschäfte des Vorstandes sind in den Statuten
genau angegeben. Jedes Mitglied des Wahlvereins erhält ein Mitgliedsbuch,
in welchem durch Einkleben einer Marke über den monatlichen Beitrag von
20 Pfennigen quittiert wird. Die Beiträge werden an bestimmten Zahlstellen
des Wahlkreises entgegengenommen und an den Kassierer des Kreises abgeführt.
Den Vorsitz in den Vorstands- und Vereinsversammlungen führt der
Vorsitzende. Zur besseren Durchführung der Agitation und zur Erleichterung
der Vereinsarbeit sind in den meisten Wahlkreisen, namentlich den größeren
(2., 4., 6.) Unterabteilungen gebildet. Es zerfallen die Kreise in sogenannte
Viertel und diese wiederum in Bezirke, denen die Abteilungs- (oder Viertels-)
und Bezirksführer vorstehen. Vgl. den Organisationsentwurf, Bd. l. Bl. 124.
Neben dieser öffentlichen Organisation besteht noch eine sogenannte
innere Organisation, welche vor dem Königlichen Polizei-Präsidium geheim