Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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so  änderte  die  sozialdemokratische ­
  Fraktion  ihre  Taktik
und  erklärte,  nunmehr  gegen
jedes  weitere  Lerumflicken
an  der  Mietssteuer  zu
stimmen;  es  gäbe,  wie  Singer
es  am  5.  November  1890
bezeichnete,  nur  noch  eine
Reform  dieses  „Steuermonstrums," ­
  und  das  sei  seine
vollständige  Abschaffung.
Das  Kommunalabgabengeseh
  vom  14.  Juli  1893,
das  jede  Neueinführung  der
Mietssteuer  verbot  und  ihre
Forterhebung  von  der  Genehmigung ­
  durch  die  Regierung ­
  abhängig  machte,
nötigte  die  Stadtverordnetenmehrheit, ­
  auf  die  ihr
ans  Lerz  gewachsene  Steuer
zu  verzichten.  Am  6.  Dezember ­
  1894  nahm  sie  einen
Antrag  des  Magistrats  an,
der  nun  das  vorschlug,  was
zehn  Jahre  vorher  von  den
Sozialdemokraten  gefordert,
damals  aber  als  unannehmbar ­
  bezeichnet  worden  war.
Wenn  in  diesem  Falle
-  die  freisinnige  Mehrheit  der
Stadtverordnetenversammlung  sich  nicht  dem  aussetzen  mochte,  daß  erst  die  Regierung ­
  ihr  vorschrieb,  was  sie  tun  dürfe  und  was  nicht,  so  ließ  sich  wenig  dagegen
sagen,  denn  die  Regierung  vertrat  hier  einen  vorgeschritteneren  Standpunkt  als
sie.  Aber  diese  Mehrheit  wich  auch  feige  jedem  Konflikt  aus,  wo  es  sich
um  Wahrung  des  Selbstbestimmungsrechtes  der  Gemeinde  gegen  reaktionäre
Bevormundung  handelte  —  ja  vielfach  lehnte  sie  schon  im  Äinblick  auf  die
bloße  Möglichkeit  eines  solchen  Konflikts  es  ab,  Beschlüsse  zu  fassen  oder
aufrechtzuerhalten,  welche  die  Regierung  in  willkürlicher  Auslegung  von
Gesetzesbestimmungen,  die  nie  vorher  in  diesem  Sinne  angewandt  worden
waren,  oder  unter  Berufung  auf  vorsintflutliche  Verordnungen  für  „unstatthaft" ­
  erklären  ließ.  Daß  in  allen  solchen  Fällen  die  Sozialdemokraten
die  ersten  waren,  für  das  bedrohte  Selbstbestimmungsrecht  der  Gemeinden
einzustehen,  bedarf  als  selbstverständlich  kaum  noch  der  Erwähnung.  Wiederholt ­
  haben  die  sozialdemokratischen  Vertreter,  wenn  in  solchen  Fällen  es  sich
als  möglich  herausstellte,  einen  einheitlichen  Protest  der  Versammlung  gegen
Eingriffe  der  Regierung  zustande  zu  bringen,  auf  besondere  Anträge  in  der
Sprache,  wie  sie  sie  gewünscht  hätten,  verzichtet,  und  dadurch  bewiesen,  daß
ihnen  die  Manifestierung  dessen,  was  man  Bürgcrgeist  im  Gegensatz  zur

EeebNer  sserrl
Die  Lrganzungswahl  $um  Sfai>fpcror6neSen*HoIIegium  finde)  am
Freitag  de«  SV.  November  1903
<n  der  Zeit  von  9  Uhr  morgens  bis  8  Uhr  abends  statt.
Sie  sind  unter  Nr.  ————.  in  die  Wählerliste  eingetragen  und
befindet  Sch  Ihr  Wahllokal
Hrnstl.  ftiMliiiniflr.  la.
23e!  den  unausgesetzten  Angriffen  auf  das  Selbstoerwaltungs.
recht  der  Kommunen  und  dem  schwächlichen  Zurückweichen  der  Mehrheit
  unseres  Stadtverordneten-Kollegiums  ist  «s  die  heiligste  Pflicht
jedes  Bürgers,  sein  Wahlrecht  auszuüben  und  einem  Wanne  di»
Stimme  zu  geben,  der  der  immer  dreister  und  anmaßender  auf»
tretenden  Reaktion  gegenüber  mutvoll  dl«  Recht«  der  Bürger  verteidigt
In  dieser  Beziehung  sind  Sie  aber  nur  gesichert,  wenn  Sie  dem
Kandidaten  der  Sozialdemokratie
SiabttJ.  Hermann  Borgmann,  Mknnlir.132
Ihre  Stimme  geben,  wir  bitten  Sie,  möglichst  frühzeitig  Ihr  Wahl»
recht  auszuüben.
Wir  bitten  sich  mit  ausreichender  Legitimation  —  die  vom
Magistrat  zugesandte,  wahlkarte,  Steuerzeltel  oder  Miets  -Kontrakt  —
zi»  versehen.
Außerdem'eisuchen  wir  Sie,  wenn  es  irgend  möglich  ist,
Wahlrecht  schon  tjn  Laufe  des  Vormittags  auszuüben.
hochachtungsvoll
Das  fozialiuitioltratifye  Slaljlkomitce.

106.  Direkte  Mahnung  zur  Wahl
            
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