fullscreen : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Normal-Statut

die  Bildung  von  Curatorien  für
Faeharbeitsnachweise.

s  >.

Zur  Verwaltung  und  Beaufsichtigung  des  Facbarbeitsuach-Weises
  für  das  Gewerbe  wird  ein  Curatorium
gebildet.  Dasselbe  besteht  aus  je  4  Vertretern  der  Arbeitgeber
und  Arbeitnehmer,  sowie  je  4  Ersatzmännern  und  2  Mitgliedern
des  Vorstandes  des  Central-Vereins  für  Arbeitsnachweis,  welche
als  Vorsitzender  bezw.  stellvertretender  Vorsitzender  fungieren.
§•  2.
Die  Vertreter  der  Arbeitgeber  und  deren  Ersatzmänner  werden
vom  Vorstände  der  Innung  (bezw.  Vereine  oder
ähnlichen  Arbeitgeber-Vereinigungen!  gewählt.*)  —  Die  Vertreter ­
  der  Arbeitnehmer  und  deren  Ersatzmänner  werden  von  den
dem  Ausschüsse  des  Gewerbegerichts  ungehörigen  Arbeitnehmern
gewählt**).
"Wählbar  zum  Vertreter  der  Arbeitgeber  sind  nur  Personen,
welche  das  Gewerbe  innerhalb  des  Stadtbezirks

*)  Anm.:  Die  Wahl  kann  auch  durch  die  dom  Ausschuss  des
Geworbegerichts  für  Gutachten  u.  s.  w.  ungehörigen  Arbeitgeber  erfolgen.
**)  Anm.:  Dio  Wahl  der  Arbeitnehmer  kann  auch  durch  den
Gesellenausschuss  der  Innungen  bezw.  den  Vorstand  sonstiger  Arbeitnehmer-Vereinigungen ­
  erfolgen.

122.  Erste  Seite  des  Normalstatuts
für  Facharbeitsnachweise

ihn  aber  in  seiner  damaligen  Form
für  untauglich,  weil  die  Arbeiter
bei  ihm  unvertreten  seien.  Zum
mindesten  müßten  Vertreter  der
Arbeiter  und  der  Unternehmer  mit
gleichen  Rechten  den  Nachweis
leiten.
Zn  diesein  Satz  lag  ein  bedingtes ­
  Zugeständnis  an  den  Gedanken ­
  der  paritätischen  Arbeitsnachweise, ­
  der  in  der  sozialistisch
empfindenden  Gewerkschaftswelt
noch  großem  Widerstand  begegnete.
Aber  die  Krisenjahre  1891  bis
1893  hatten  gezeigt,  daß  es  bei
dem  damaligen  Stande  der  Organisationen ­
  unmöglich  war,  die
Anternehmer  zur  Benutzung  der
Nachweise  der  Gewerkschaften  zu
zwingen.  Irgendwie  mußten  Staat
oder  Gemeinde  eingreifen.  And
so  hatten  die  Gewerkschaften
Berlins  schon  1893  begonnen,  eine
Agitation  für  die  Beanspruchung
kommunalen  Eingreifens  in  Sachen
der  Arbeitsnachweise  zu  entfalten.  Große  Versammlungen  faßten  Beschlüsse ­
  in  diesem  Sinne,  und  im  Anschluß  daran  richtete  die  Gewerkschaftskommission ­
  am  7.  Dezember  1893  ein  Gesuch  an  den  Berliner  Magistrat,
die  bestehenden  Arbeitsnachweise  zu  einem  großen  kommunalen  Arbeitsamt
zu  zentralisieren.  Ein  von  den  Beisitzern  des  Gewerbegerichts  gewählter
Ausschuß  sollte  danach  unter  dem  Vorsitz  eines  städtischen  Beamten,  der
gegebenenfalls  der  Vorsitzende  des  Gewerbegerichts  sein  könne,  das  Arbeitsamt ­
  und  die  in  ihm  zentralisierten  Nachweise  überwachen,  die  Führung  der
Nachweise  aber  sollte  Vertretern  der  Arbeiter  überwiesen  werden,  die  von
diesen  in  Fachabteilungen  zu  wählen  und  von  der  Stadt  zu  besolden  wären.
In  gleichem  Sinne  wie  die  Gewerkschaftskommission  sprachen  sich  in  einer
Eingabe  an  den  Magistrat  die  Arbeiterbeisitzer  des  Gewerbegerichts  aus.
Sie  konnten  sich  darauf  berufen,  daß  auch  bürgerliche  Sozialpolitiker  sich
sehr  entschieden  für  die  Einrichtung  kommunaler  Arbeitsnachweise  erklärt
hatten.  Es  war  das  u.  a.  auf  einem  vom  Freien  deutschen  Lochstift  einberufenen ­
  „Sozialen  Kongreß"  geschehen,  der  am  8.  und  9.  Oktober  1893
in  Frankfurt  a.  M.  tagte  und  an  dem  verschiedene  Gewerkschaftsführer,
darunter  auch  K.  Legten  als  Repräsentant  der  Generalkommission  der
Gewerkschaften  Deutschlands,  teilgenommen  halten.
Allerdings  hatten  in  Frankfurt  die  Gewerkschaftsvertreter  sich  nockskeptisch
  über  die  Idee  der  kommunalen  Nachweise  geäußert.  Die  Nachweise, ­
  führten  sie  aus,  gehörten  in  die  Lände  der  Arbeiter,  die  Gemeinden
aber  würden  schwerlich  den  Arbeitern  den  Einfluß  einräumen,  auf  den  diese
Anspruch  hätten.  Wie  berechtigt  ihr  Zweifel  in  letzterer  Linsicht  war,  hat  das
            
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