Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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daß  diese  Verfassung  und  ihre  Wandelungen  eben  die  Geschichte ­
  selber  sind,  und  natürlich  kann  kein  Historiker  von
ihr  eigentlich  absehen.  Aber  es  gibt  zwei  wesentlich  verschiedene ­
  Arten,  dieses  Studium  aufzunehmen  :  man  kann
entweder  die  Verfassung  in  ihrer  Gesamtheit  als  ein  mehr
oder  minder  bleibendes  System  studieren  oder  die  einzelne
Frage,  wie  sie  eben  konkret  in  den  Pragmatismus  eingreift.
Ersteres  sollte  geschehen,  und  letzteres  pflegt  zu  geschehen.
Wie  viele  von  denen,  die  von  Archonten  und  Strategen,
von  Konsuln  und  Prätoren  erzählen,  haben  jemals  diese
Magistraturen  in  der  Gesamtheit  ihrer  Rechtsstellung  ernstlich ­
  erwogen  ?  Wie  viele,  die  über  Bischöfe  und  Kurfürsten
ausführlich  handeln,  haben  das  römisch-kanonische  und  das
deutsche  Reichsrecht  für  diese  Institutionen  lebendig  vor
Augen  ?  Und  doch  darf  der  pragmatischen  Geschichtserzählung ­
  nur  derjenige  sich  unterfangen,  der  von  diesen
ihren  wichtigsten  Faktoren  eine  deutliche  Anschauung  hat.
Dieselbe  Oberflächlichkeit,  wie  sie  auf  dem  Gebiet  der
Sprachforschung  die  Pseudohistorie  charakterisiert,  zeigt  sich
auch  auf  dem  Gebiet  des  Staatsrechts  ;  nur  zu  oft  redet
man  auch  hier  von  dem,  was  man  nicht,  oder,  was  schlimmer
ist,  was  man  nur  halb  versteht  in  flacher  Wiederholung
undeutlicher  Überlieferung.  »
Die  «staatsrechtlichen  Theorien  »  der  österreichischen
Autoren  wie  beispielsweise  die  gesamtstaatliche,  derethalben
der  jüngere  Andrässy  heftig  gegen  Tezner  agiert,  sind
laut  Andrässy  lediglich  in  Verfolgung  politischer  Ziele
entstanden  x .  Es  interessiere  einen  großen  Teil  jener
«Schriftsteller»,  die  mit  der  erwähnten  «Theorie  Tezners»
hervortraten,  weit  weniger,  welche  rechtliche  Natur  das
Reich  Rudolphs  II.  besaß,  als  was  für  eine  rechtliche  Natur
dem  Reiche  Franz  Josephs  I.  und  wohl  insbesondere  dem
Reiche  des  Thronfolgers  Franz  Ferdinand  eigne.  Weil  diese
1  Hier  erinnert  der  gerade  als  Politiker  sehr  bekannte  und  nun
anderen  eine  politische  Tendenz  zuschiebende  Verfasser  an  den
fliehenden  Mann,  der  die  ihn  verfolgende  Menge  auf  einen  Dritten
abzulenken  sucht.
            
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