Full text: Fortschritt und Armut

Kap. I. 
Privatgrimdbesitz unvereinbar mit bester Bodenbenutzung. 
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braten könnte ohne Däuser niederzubrennen, so bedarf es doch keines 
weisen, urn einzusehen, daß das Erfordernis für die Verbesserung des 
Bodens nicht der absolute Besitz des Grund und Bodens ist, sondern die 
Sicherstellung für die Verbesserungen. Dies wird jedem klar sein, der 
um sich schaut, während aber die Notwendigkeit, jemanden zum ab 
soluten und ausschließlichen Besitzer eines Grundstücks zu machen, 
um ihn zu dessen Verbesserung zu veranlassen, nicht größer ist als die, 
ein paus niederzubrennen, um ein Schwein zu braten; während die 
Auslieferung des Grund und Bodens an den Privatbesitz ein ebenso 
rohes, verderbliches und unsicheres Wittel zur perbeiführung von Ver 
besserungen ist, als das Niederbrennen eines pauses ein rohes, verderb 
liches und unsicheres Mittel zum Braten eines Schweines — so haben 
wir doch für das Beharren bei dem ersteren nicht die Entschuldigung, 
welche Lambs Ehinesen für das Beharren beim anderen hatten. Bis der 
Weise auftrat, der den rohen Bratrost erfand (welcher nach Lamb dem 
Spieß und Gfen voranging), wußte niemand, wie man ein Schwein 
brate, außer wenn man ein paus abbrannte. Aber bei uns ist nichts 
alltäglicher, als daß Grundstücke von Leuten verbessert werden, denen sie 
nicht gehören. Der größere Teil des Bodens von Großbritannien wird 
von Pächtern bewirtschaftet, der größere Teil der päuser Londons ist 
auf fremdem Grund und Boden errichtet, und selbst in den Vereinigten 
Staaten herrscht dasselbe System allenthalben in größerer oder ge 
ringerer Ausdehnung. Somit ist es eine alltägliche Sache, daß die Be 
nutzung vom Besitz getrennt ist. 
würde etwa all dies Land nicht gerade so gut angebaut und ver- 
bessert werden, wenn die Rente an den Staat oder an die Gemeinde 
ginge, als jetzt, wo sie an private geht? wenn kein Privatbesitz am 
Grund und Boden anerkannt, sondern aller Boden auf die weise in 
Besitz gehalten würde, daß der Inhaber oder Benutzende an den Staat 
Rente zahlte, würde da das Land nicht geradesogut und sicher verwendet 
und verbessert werden als jetzt? Ls kann darauf nur eine Antwort 
geben: Natürlich würde es das! Somit würde die Zurücknahme des 
Landes als Gemeingut in keiner weise dem gehörigen Gebrauch und der 
Verbesserung desselben widerstreiten. 
Was für die Verwendung des Landes nötig ist, ist nicht der privat- 
desitz, sondern die Sicherheit der Verbesserungen. Es ist nicht erforder- 
^ch, jemandem zu sagen: „dies Land ist dein", um ihn zu veranlassen, 
dasselbe zu bebauen oder zu verbessern. Es ist nur nötig, ihm zu sagen: 
»was deine Arbeit oder dein Kapital auf diesem Lande erzeugen, soll 
dein sein." Man gebe jemandem die Sicherheit zu ernten, und er wird 
säen; man versichere ihn des Besitzes des pauses, das er zu bauen wünscht, 
und er wird es bauen. Dies sind die natürlichen Belohnungen der Arbeit. 
Die Menschen säen der Ernte wegen; die Menschen bauen, um päuser 
Zu haben. Das Eigentum am Grund und Boden hat nichts damit 
Zu tun.
	        
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