Kap. I.
Privatgrimdbesitz unvereinbar mit bester Bodenbenutzung.
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braten könnte ohne Däuser niederzubrennen, so bedarf es doch keines
weisen, urn einzusehen, daß das Erfordernis für die Verbesserung des
Bodens nicht der absolute Besitz des Grund und Bodens ist, sondern die
Sicherstellung für die Verbesserungen. Dies wird jedem klar sein, der
um sich schaut, während aber die Notwendigkeit, jemanden zum ab
soluten und ausschließlichen Besitzer eines Grundstücks zu machen,
um ihn zu dessen Verbesserung zu veranlassen, nicht größer ist als die,
ein paus niederzubrennen, um ein Schwein zu braten; während die
Auslieferung des Grund und Bodens an den Privatbesitz ein ebenso
rohes, verderbliches und unsicheres Wittel zur perbeiführung von Ver
besserungen ist, als das Niederbrennen eines pauses ein rohes, verderb
liches und unsicheres Mittel zum Braten eines Schweines — so haben
wir doch für das Beharren bei dem ersteren nicht die Entschuldigung,
welche Lambs Ehinesen für das Beharren beim anderen hatten. Bis der
Weise auftrat, der den rohen Bratrost erfand (welcher nach Lamb dem
Spieß und Gfen voranging), wußte niemand, wie man ein Schwein
brate, außer wenn man ein paus abbrannte. Aber bei uns ist nichts
alltäglicher, als daß Grundstücke von Leuten verbessert werden, denen sie
nicht gehören. Der größere Teil des Bodens von Großbritannien wird
von Pächtern bewirtschaftet, der größere Teil der päuser Londons ist
auf fremdem Grund und Boden errichtet, und selbst in den Vereinigten
Staaten herrscht dasselbe System allenthalben in größerer oder ge
ringerer Ausdehnung. Somit ist es eine alltägliche Sache, daß die Be
nutzung vom Besitz getrennt ist.
würde etwa all dies Land nicht gerade so gut angebaut und ver-
bessert werden, wenn die Rente an den Staat oder an die Gemeinde
ginge, als jetzt, wo sie an private geht? wenn kein Privatbesitz am
Grund und Boden anerkannt, sondern aller Boden auf die weise in
Besitz gehalten würde, daß der Inhaber oder Benutzende an den Staat
Rente zahlte, würde da das Land nicht geradesogut und sicher verwendet
und verbessert werden als jetzt? Ls kann darauf nur eine Antwort
geben: Natürlich würde es das! Somit würde die Zurücknahme des
Landes als Gemeingut in keiner weise dem gehörigen Gebrauch und der
Verbesserung desselben widerstreiten.
Was für die Verwendung des Landes nötig ist, ist nicht der privat-
desitz, sondern die Sicherheit der Verbesserungen. Es ist nicht erforder-
^ch, jemandem zu sagen: „dies Land ist dein", um ihn zu veranlassen,
dasselbe zu bebauen oder zu verbessern. Es ist nur nötig, ihm zu sagen:
»was deine Arbeit oder dein Kapital auf diesem Lande erzeugen, soll
dein sein." Man gebe jemandem die Sicherheit zu ernten, und er wird
säen; man versichere ihn des Besitzes des pauses, das er zu bauen wünscht,
und er wird es bauen. Dies sind die natürlichen Belohnungen der Arbeit.
Die Menschen säen der Ernte wegen; die Menschen bauen, um päuser
Zu haben. Das Eigentum am Grund und Boden hat nichts damit
Zu tun.