Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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die sich in den deutschen Übersetzungen den madj arischen 
Vorlagen gegenüber vorfinden. Lehrreich ist in dieser Be 
ziehung ein Vergleich der von Wlassics publizierten Ab 
handlung « Az 1867 : XII. t.-cz. jogi termeszete » 1 mit 
ihrer deutschen Ausgabe « Die rechtliche Natur des Gesetz 
artikels XII : 1867 ». 2 Nicht minder wichtig ist die Lektüre 
der Originaltexte für jeden, der über sie unabhängig 
urteilen will, wenn es sich um Gesetzesstellen handelt. 
Es ist indispensabel, daß man aus der Tiefe der Original 
quellen schöpft. Wer sich mit Übersetzungen, und seien 
sie noch so vortrefflich, begnügt, verbaut sich von Anfang 
an das Verständnis. Nicht als Ersatz, wohl aber zur Ein 
führung, sei auf das mühevolle, mit philologischer Akribie 
verfaßte, bei anderer Gelegenheit ausführlich zu erörternde 
Buch von Ivan Zolger « Der staatsrechtliche Ausgleich 
zwischen Österreich und Ungarn » 3 verwiesen. 
Die Forderung der Sprachkenntnis geht nicht zu weit, 
wie entgegnet wurde. Ebenso nicht die Forderung, daß 
man nicht einzelne Fragen aus der Verfassungsgeschichte 
eines bestimmten Volkes oder aus seinem geltenden Ver 
fassungsrecht herausgreifen und behandeln möge, ohne sich 
vorher um den ganzen Komplex des Rechtslebens gerade 
dieses bestimmten Volkes bekümmert zu haben. Es sind 
beinahe vierzig Jahre verflossen, seitdem sich ein hinläng 
lich bekannter Forscher, Theodor Mommsen, eindeutig 
zu diesem Thema geäußert hat 4 . Es dürfte genügen, seine 
klassischen Worte in Erinnerung zu bringen. « Denn 
freilich gibt es eine dem Historiker unentbehrliche Pro- 
pädeusis ; nur ist dies nicht die unmittelbare der Historie 
selbst, sondern die mittelbare, die Kenntnis der Sprache 
und die Kenntnis des Rechts der Epoche. Es kann töricht 
1 « Budapesti Szemle », Bd. CXLVIII [1911], S. 321-359. 
2 Ungarische Rundschau, Jahrg. I, S. 298-333. 
3 Leipzig 1911. 
4 Rede bei Antritt des Rektorates, 15. Oktober 1874; vgl. 
«Reden und Aufsätze von Theodor Mommsen», hsgeg. von Otto 
Hirschfeld, Berlin 1905, S. 12 f.
	        
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