Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

Der  Übergang  Europas  von  der  bedingten  zur
unbedingten  Meistbegünstigung,  der  sich  seit  dem
Jahre  1860  vollzogen  hat,  hat  die  Amerikaner  vollständig ­
  unberührt  gelassen.
Die  Union  war  und  ist  eine  Anhängerin  der
Reziprozität.  Was  sie  an  unbedingten  Meistbegünstigungsverträgen ­
  abgeschlossen  hat,
sind  meistenteils  einseitige  unbedingte  Verträge, ­
  d.h.  die  Amerikaner  können  alle  Konzessionen
ihrer  Gegenkontrahenten  ohne  weiteres  in  Anspruch
nehmen,  während  dem  anderen  Vertragsteil  das
gleiche  Recht  vorenthalten  wird.  Beiderseits
unbedingte  Meistbegünstigungsverträge  hat  sie
unseres  Wissens  nur  drei  geschlossen.  Der  wichtigste ­
  war  der  mit  der  Schweiz  aus  dem  Jahre
1850;  und  den  hat  sie  gekündigt.  Der  mit  dem
Orange-Freistaat  ist  gegenstandslos  geworden.
Als  letzter  hat  heute  nur  mehr  Geltung  der  Vertrag
mit  Serbien  vom  Jahre  1882.  Sonst  schließt  die
Union,  wie  schon  bemerkt,  immer  nur  Verträge
mit  der  Reziprozitätsklausel.
Gelegentlich  des  Konfliktes  zwischen  der
Schweiz  und  der  Union  über  den  Handelsvertrag
vom  Jahre  1850  gab  Staatssekretär  Hay  die  Erklärung ­
  ab,  daß  die  Artikel  VIII—XII  des  gedachten ­
  Vertrages,  welche  die  unbedingte  Meistbegünstigung ­
  stipulierten,  als  eine  Ausnahme  von
der  sonst  einheitlichen  Politik  der  Vereinigten
Staaten  zu  betrachten  und  deshalb  außer  Kraft  zu
setzen  seien.  Im  Hinblick  auf  diese  klare  Stellungnahme ­
  und  die  ganze  Vergangenheit  der  Union
halten  wir  es  für  prinzipiell  ausgeschlossen,
daß  die  Union  sich  zur  Eingehung  eines  beiderseitig ­
  unbedingten  Meistbegünstigungsvertrages ­
  mit  uns  versteht.
2.  Ein  glatter  Meistbegünstigungs  vertrag
zwischen  Deutschland  und  der  Union  würde  dem
Prinzip  der  Billigkeit  kaum  entsprechen.  Wir
würden  den  Amerikanern  unverhältnismäßig  mehr
gewähren,  als  diese  uns  zugestehen  würden.
Deutschland  war  im  letzten  Jahrzehnt  des
abgelaufenen  Jahrhunderts  der  Tarifvertragsstaat
der  Welt;  es  wird  diese  Stellung  auch  im  ersten
und  zweiten  Jahrzehnt  dieses  Jahrhunderts  innehaben. ­
  Kein  Staat  negotiiert  so  viele  Tarifverträge, ­
  macht  von  seinem  autonomen  Tarif  so
große,  so  viele  und  so  vielerlei  Konzessionen  als
Deutschland.
Auf  der  anderen  Seite  gibt  es  kein  Land  der
Welt,  das  eine  grundsätzlichere  Absperrungspolitik
verfolgt  als  die  Union,  keines,  welches  sich  für
Abschläge  am  autonomen  Tarif  weniger  begeistert
wie  diese.
Hier  das  Prinzip  der  Tarifvertragspolitik,  —
dort  das  Prinzip  eines  bis  zur  Prohibition  gesteigerten ­
  Protektionismus.
            
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