Der Übergang Europas von der bedingten zur
unbedingten Meistbegünstigung, der sich seit dem
Jahre 1860 vollzogen hat, hat die Amerikaner vollständig
unberührt gelassen.
Die Union war und ist eine Anhängerin der
Reziprozität. Was sie an unbedingten Meistbegünstigungsverträgen
abgeschlossen hat,
sind meistenteils einseitige unbedingte Verträge,
d.h. die Amerikaner können alle Konzessionen
ihrer Gegenkontrahenten ohne weiteres in Anspruch
nehmen, während dem anderen Vertragsteil das
gleiche Recht vorenthalten wird. Beiderseits
unbedingte Meistbegünstigungsverträge hat sie
unseres Wissens nur drei geschlossen. Der wichtigste
war der mit der Schweiz aus dem Jahre
1850; und den hat sie gekündigt. Der mit dem
Orange-Freistaat ist gegenstandslos geworden.
Als letzter hat heute nur mehr Geltung der Vertrag
mit Serbien vom Jahre 1882. Sonst schließt die
Union, wie schon bemerkt, immer nur Verträge
mit der Reziprozitätsklausel.
Gelegentlich des Konfliktes zwischen der
Schweiz und der Union über den Handelsvertrag
vom Jahre 1850 gab Staatssekretär Hay die Erklärung
ab, daß die Artikel VIII—XII des gedachten
Vertrages, welche die unbedingte Meistbegünstigung
stipulierten, als eine Ausnahme von
der sonst einheitlichen Politik der Vereinigten
Staaten zu betrachten und deshalb außer Kraft zu
setzen seien. Im Hinblick auf diese klare Stellungnahme
und die ganze Vergangenheit der Union
halten wir es für prinzipiell ausgeschlossen,
daß die Union sich zur Eingehung eines beiderseitig
unbedingten Meistbegünstigungsvertrages
mit uns versteht.
2. Ein glatter Meistbegünstigungs vertrag
zwischen Deutschland und der Union würde dem
Prinzip der Billigkeit kaum entsprechen. Wir
würden den Amerikanern unverhältnismäßig mehr
gewähren, als diese uns zugestehen würden.
Deutschland war im letzten Jahrzehnt des
abgelaufenen Jahrhunderts der Tarifvertragsstaat
der Welt; es wird diese Stellung auch im ersten
und zweiten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts innehaben.
Kein Staat negotiiert so viele Tarifverträge,
macht von seinem autonomen Tarif so
große, so viele und so vielerlei Konzessionen als
Deutschland.
Auf der anderen Seite gibt es kein Land der
Welt, das eine grundsätzlichere Absperrungspolitik
verfolgt als die Union, keines, welches sich für
Abschläge am autonomen Tarif weniger begeistert
wie diese.
Hier das Prinzip der Tarifvertragspolitik, —
dort das Prinzip eines bis zur Prohibition gesteigerten
Protektionismus.