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daraus gegeben. Den Amerikanern wurde nie die
volle Meistbegünstigung zugestanden, sondern
immer nur beschränkt auf bestimmte Artikel.
3. Mit Frankreich schloß die Union am 24. Juli
1899 ein weiteres Abkommen, das den amerikanischen
Produkten bis auf ganz geringe Ausnahmen
den vollen Genuß der Sätze des französischen
Minimaltarifes zuführen sollte, wofür
die Amerikaner verschiedenen Erzeugnissen der
französischen Seiden-, Leinen-, Baumwollen-, chemischen,
Seifen-, Glas- und Ton-, Metall-, Papier-,
Hut-, Möbel-, Zement-, Nahrungsmittel-, Bijouterie-Industrie
Zollermäßigungen um 5—20°/ 0 zugestanden,
sich auch verpflichteten, den gedachten
Artikeln die eventuell dritten Staaten noch zu gewährenden
weitergehenden Vergünstigungen zukommen
zu lassen. Zucker war aber nicht unter
den Artikeln des Vertrages einbegriffen.
Es hätte also Frankreich zwar für eine Reihe
seiner Ausfuhrartikel Zollermäßigungen genossen
und dafür der Union mit ganz wenigen Ausnahmen
seinen Minimaltarif gewährt. Aber Britisch-Westindien
und Argentinien wären für Zucker trotzdem
wieder besser gestellt gewesen als Frankreich.
Dieses hätte sich der vollen Meistbegünstigung in
der Union weder tatsächlich noch rechtlich erfreut.
Wenn auch das Abkommen mit Frankreich
am 1. Oktober 19OO wäre ratifiziert worden, so
wäre folgende Konstellation gegeben gewesen:
Deutschland wäre schlechter behandelt
worden als Frankreich, das für Zucker wieder
schlechter behandelt wurde als Westindien
(l2 I / z °/ 0 Nachlaß), und dieses Westindien wurde
für Zucker wieder schlechter gestellt als Argentinien
(20°/ 0 Nachlaß). Ebenso wäre Deutschland
in der Ausfuhr von Häuten nach der
Union z. T. schlechter gestellt gewesen, als
Argentinien; denn die dortigen Häute wären
einer Zollermäßigung um 20°/ 0 teilhaftig geworden,
die uns vorenthalten blieb.
Man sieht an diesen Beispielen, mit
welchen Möglichkeiten man bei Vertragshandlungen
mit der Union zu rechnen hat.
IV.
Die Union gibt, — das dürfte durch vorstehende
Darlegungen zur Genüge bewiesen sein,
— keinem Lande die Summe der Konzessionen
aus ihren Tarifabmachungen mit anderen Ländern.
Diese Haltung aber legt auch Deutschland die
Pflicht auf, mit seinen Konzessionen gegenüber
der Union hauszuhalten.
Was soll also Deutschland der Union
geben?
Die Beantwortung dieser Frage hängt —- nach