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Nehmen wir den Inhalt der Weinflasche mit
I Pint an, so würde die Kiste a 24 Flaschen ent
halten 24 Pints =12 Quarts = 3 Gallonen.
Unter Zugrundelegung eines Jahresdurch
schnittes pro 1899—1903 von IOOOOO doz qts
deutscher Flaschenweineinfuhr in die Union
würde zu bezahlen sein ein Zoll für Flaschen
weine nach dem
Generaltarif 160 OOO Dollars
Vertragstarif .... 125 OOO „
Zollersparnis .... 35 OOO Dollars
Oben gefunden . 127 493 „
Summa 162 493 Dollars
Wenn wir den Amerikanern den Konventional
tarif für die oben gedachten sechs Warengruppen
gewähren wollten, gäben wir ihnen also viermal
so viel als sie uns. So freigebig zu sein, heißt
wider den von den Amerikanern immer und immer
wieder verkündeten Grundsatz der Equity
und Reciprocity verstoßen.
Wir glauben demnach, daß aus der oben auf
gestellten Liste der möglicherweise in Betracht
kommenden Konzessionen an die Union minde
stens noch die für Sägewerksprodukte (Z. 3)
zu streichen ist.
Auch so würde Deutschland der Union Ver
günstigungen auf eine Einfuhr im Werte von
17 Millionen Mark
einräumen, während sie einer deutschen Ein
fuhr im Werte von nur
6 Millionen Mark
Zollabschläge gewährt.
Die Zollvergünstigungen, die Deutschland der
Union bei einer Beschränkung der Konzessionen
auf Holz, roh, Bau- und Nutzholz, beschlagen,
Faßdauben, eichene, ungefärbte, Obst, frisch,
und Obst, getrocknet, (Äpfel, Birnen und
Aprikosen), durch Zuwendung des Konventional
tarifes gewährt, erreichen eine Höhe
von rund 2 Millionen Mark,
während die Deutschland eingeräumten
nur 2 / 3 Millionen Mark
ausmachen. Auch so würde Deutschland
der Union immer noch reichlich das
Doppelte von dem konzedieren, was die
Union der deutschen Einfuhr zugesteht.
V.
Die Amerikaner können ein derartiges Vor
gehen Deutschlands, können die Anwendung des
Generaltarifs auf ihre Einfuhr nicht als unfreund
liche Haltung ansehen. Es ist ja ihr Prinzip, daß
im handelspolitischen Verkehr jede Leistung mit