Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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Nehmen  wir  den  Inhalt  der  Weinflasche  mit
I  Pint  an,  so  würde  die  Kiste  a  24  Flaschen  enthalten ­
  24  Pints  =12  Quarts  =  3  Gallonen.
Unter  Zugrundelegung  eines  Jahresdurchschnittes ­
  pro  1899—1903  von  IOOOOO  doz  qts
deutscher  Flaschenweineinfuhr  in  die  Union
würde  zu  bezahlen  sein  ein  Zoll  für  Flaschenweine ­
  nach  dem
Generaltarif  160  OOO  Dollars
Vertragstarif  ....  125  OOO  „
Zollersparnis  ....  35  OOO  Dollars
Oben  gefunden  .  127  493  „
Summa  162  493  Dollars
Wenn  wir  den  Amerikanern  den  Konventionaltarif ­
  für  die  oben  gedachten  sechs  Warengruppen
gewähren  wollten,  gäben  wir  ihnen  also  viermal
so  viel  als  sie  uns.  So  freigebig  zu  sein,  heißt
wider  den  von  den  Amerikanern  immer  und  immer
wieder  verkündeten  Grundsatz  der  Equity
und  Reciprocity  verstoßen.
Wir  glauben  demnach,  daß  aus  der  oben  aufgestellten ­
  Liste  der  möglicherweise  in  Betracht
kommenden  Konzessionen  an  die  Union  mindestens ­
  noch  die  für  Sägewerksprodukte  (Z.  3)
zu  streichen  ist.
Auch  so  würde  Deutschland  der  Union  Vergünstigungen ­
  auf  eine  Einfuhr  im  Werte  von
17  Millionen  Mark
einräumen,  während  sie  einer  deutschen  Einfuhr ­
  im  Werte  von  nur
6  Millionen  Mark
Zollabschläge  gewährt.
Die  Zollvergünstigungen,  die  Deutschland  der
Union  bei  einer  Beschränkung  der  Konzessionen
auf  Holz,  roh,  Bau-  und  Nutzholz,  beschlagen,
Faßdauben,  eichene,  ungefärbte,  Obst,  frisch,
und  Obst,  getrocknet,  (Äpfel,  Birnen  und
Aprikosen),  durch  Zuwendung  des  Konventionaltarifes ­
  gewährt,  erreichen  eine  Höhe
von  rund  2  Millionen  Mark,
während  die  Deutschland  eingeräumten
nur  2 / 3  Millionen  Mark
ausmachen.  Auch  so  würde  Deutschland
der  Union  immer  noch  reichlich  das
Doppelte  von  dem  konzedieren,  was  die
Union  der  deutschen  Einfuhr  zugesteht.
V.
Die  Amerikaner  können  ein  derartiges  Vorgehen ­
  Deutschlands,  können  die  Anwendung  des
Generaltarifs  auf  ihre  Einfuhr  nicht  als  unfreundliche ­
  Haltung  ansehen.  Es  ist  ja  ihr  Prinzip,  daß
im  handelspolitischen  Verkehr  jede  Leistung  mit
            
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