33
9
leglichen Grund für seine Zollpolitik gegenüber
Amerika.« 1 )
»Von den großen Tageszeitungen neigen die
Blätter, die seit Jahr und Tag für Tarifreformen ein-
treten, der Annahme zu, die Kündigung des Handels
vertrags seitens Deutschlands werde eine Ermäßigung
der amerikanischen Hochschutzzölle zur unumgäng
lichen Folge haben. 1 ) Die »Tribüne«, deren Be
sitzer der neue amerikanische Botschafter in London,
Mr. Whitelaw Reid, ist und deren Ausführungen dem
nach ein gewisses offizielles Gewicht zukommt, sagt,
die Hochschutzzollelemente müßten auch einmal Be
sonnenheit annehmen.« 3)
Daß eine teilweise Differenzierung der ameri
kanischen Produkte in Deutschland erfolgen muß,
wenn die Union uns nicht genug entgegen kommt,
nur auf der Basis von Sect. III verhandelt, ist
unseres Erachtens unausbleiblich. Ebenso fest
aber steht es u. E. auch, daß sich daraus keinerlei
Zollkonflikt ergibt, sonst müßte Amerika nach allen
Seiten hin Zollkonflikte haben oder solche ins
Werk setzen. Wir stellen fest, daß die Union
differenziert wird:
1. In Canada zu gunsten Großbritanniens.
Man hat dort vor kurzem sogar ein speziell gegen
die Einfuhr aus der Union gerichtetes Antidumping
gesetz erlassen.
2. In Spanien, und
3. in der Schweiz unterliegt die gesamte
Einfuhr aus Amerika dem Generaltarif. (S. An
merkung auf S. 29.) Beide Staaten haben keinerlei
Vereinbarung bezüglich der Zölle mit der Union
laufen.
4. In Italien,
5. in Frankreich,
6. in Portugal genießen nur gewisse Artikel
eine Zollermäßigung, im übrigen wird die Union
differenziert.
7. In Rußland wird auf die ganze Einfuhr
aus den Vereinigten Staaten der Generaltarif (für
Eisenwaren und Maschinen mit einem Zuschlag
von 30°/ 0 ) angewendet.
Mit Ausnahme von Kuba zahlen weiter die
Waren aus der Union auch in allen Ländern der
neuen Welt den Generaltarif.
Die Union wird nicht differenziert in Eng
land — dort kann sie heute noch nicht differen
ziert werden —, in Belgien — dieses generalisiert
>) Kölnische Zeitung vom 10. Mai 1905.
2 ) Wenn die New Yorker Staatszeitung mangels des Zu
standekommens eines Handelsvertrages einen Zollkrieg als bevor
stehend ansieht, so ist es interessant festzustellen, daß amerika
nische Zeitungen hervorheben, man könne keine Gegenmaßregeln
gegen Deutschland ergreifen, ohne sie auch Frankreich gegen
über anzuwenden, [weil Amerika auch dort differenziert wird;
desgleichen in Rußland, Spanien, Italien und Portugal],
3) Berliner Börsencourier vom 13. Mai 1905.