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leglichen Grund für seine Zollpolitik gegenüber
Amerika.« 1 )
»Von den großen Tageszeitungen neigen die
Blätter, die seit Jahr und Tag für Tarifreformen eintreten,
der Annahme zu, die Kündigung des Handelsvertrags
seitens Deutschlands werde eine Ermäßigung
der amerikanischen Hochschutzzölle zur unumgänglichen
Folge haben. 1 ) Die »Tribüne«, deren Besitzer
der neue amerikanische Botschafter in London,
Mr. Whitelaw Reid, ist und deren Ausführungen demnach
ein gewisses offizielles Gewicht zukommt, sagt,
die Hochschutzzollelemente müßten auch einmal Besonnenheit
annehmen.« 3)
Daß eine teilweise Differenzierung der amerikanischen
Produkte in Deutschland erfolgen muß,
wenn die Union uns nicht genug entgegen kommt,
nur auf der Basis von Sect. III verhandelt, ist
unseres Erachtens unausbleiblich. Ebenso fest
aber steht es u. E. auch, daß sich daraus keinerlei
Zollkonflikt ergibt, sonst müßte Amerika nach allen
Seiten hin Zollkonflikte haben oder solche ins
Werk setzen. Wir stellen fest, daß die Union
differenziert wird:
1. In Canada zu gunsten Großbritanniens.
Man hat dort vor kurzem sogar ein speziell gegen
die Einfuhr aus der Union gerichtetes Antidumpinggesetz
erlassen.
2. In Spanien, und
3. in der Schweiz unterliegt die gesamte
Einfuhr aus Amerika dem Generaltarif. (S. Anmerkung
auf S. 29.) Beide Staaten haben keinerlei
Vereinbarung bezüglich der Zölle mit der Union
laufen.
4. In Italien,
5. in Frankreich,
6. in Portugal genießen nur gewisse Artikel
eine Zollermäßigung, im übrigen wird die Union
differenziert.
7. In Rußland wird auf die ganze Einfuhr
aus den Vereinigten Staaten der Generaltarif (für
Eisenwaren und Maschinen mit einem Zuschlag
von 30°/ 0 ) angewendet.
Mit Ausnahme von Kuba zahlen weiter die
Waren aus der Union auch in allen Ländern der
neuen Welt den Generaltarif.
Die Union wird nicht differenziert in England
— dort kann sie heute noch nicht differenziert
werden —, in Belgien — dieses generalisiert
>) Kölnische Zeitung vom 10. Mai 1905.
2 ) Wenn die New Yorker Staatszeitung mangels des Zustandekommens
eines Handelsvertrages einen Zollkrieg als bevorstehend
ansieht, so ist es interessant festzustellen, daß amerikanische
Zeitungen hervorheben, man könne keine Gegenmaßregeln
gegen Deutschland ergreifen, ohne sie auch Frankreich gegenüber
anzuwenden, [weil Amerika auch dort differenziert wird;
desgleichen in Rußland, Spanien, Italien und Portugal],
3) Berliner Börsencourier vom 13. Mai 1905.