Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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leglichen  Grund  für  seine  Zollpolitik  gegenüber
Amerika.« 1 )
»Von  den  großen  Tageszeitungen  neigen  die
Blätter,  die  seit  Jahr  und  Tag  für  Tarifreformen  eintreten,
  der  Annahme  zu,  die  Kündigung  des  Handelsvertrags ­
  seitens  Deutschlands  werde  eine  Ermäßigung
der  amerikanischen  Hochschutzzölle  zur  unumgänglichen ­
  Folge  haben. 1 )  Die  »Tribüne«,  deren  Besitzer ­
  der  neue  amerikanische  Botschafter  in  London,
Mr.  Whitelaw  Reid,  ist  und  deren  Ausführungen  demnach ­
  ein  gewisses  offizielles  Gewicht  zukommt,  sagt,
die  Hochschutzzollelemente  müßten  auch  einmal  Besonnenheit ­
  annehmen.«  3)
Daß  eine  teilweise  Differenzierung  der  amerikanischen ­
  Produkte  in  Deutschland  erfolgen  muß,
wenn  die  Union  uns  nicht  genug  entgegen  kommt,
nur  auf  der  Basis  von  Sect.  III  verhandelt,  ist
unseres  Erachtens  unausbleiblich.  Ebenso  fest
aber  steht  es  u.  E.  auch,  daß  sich  daraus  keinerlei
Zollkonflikt  ergibt,  sonst  müßte  Amerika  nach  allen
Seiten  hin  Zollkonflikte  haben  oder  solche  ins
Werk  setzen.  Wir  stellen  fest,  daß  die  Union
differenziert  wird:
1.  In  Canada  zu  gunsten  Großbritanniens.
Man  hat  dort  vor  kurzem  sogar  ein  speziell  gegen
die  Einfuhr  aus  der  Union  gerichtetes  Antidumpinggesetz ­
  erlassen.
2.  In  Spanien,  und
3.  in  der  Schweiz  unterliegt  die  gesamte
Einfuhr  aus  Amerika  dem  Generaltarif.  (S.  Anmerkung ­
  auf  S.  29.)  Beide  Staaten  haben  keinerlei
Vereinbarung  bezüglich  der  Zölle  mit  der  Union
laufen.
4.  In  Italien,
5.  in  Frankreich,
6.  in  Portugal  genießen  nur  gewisse  Artikel
eine  Zollermäßigung,  im  übrigen  wird  die  Union
differenziert.
7.  In  Rußland  wird  auf  die  ganze  Einfuhr
aus  den  Vereinigten  Staaten  der  Generaltarif  (für
Eisenwaren  und  Maschinen  mit  einem  Zuschlag
von  30°/ 0 )  angewendet.
Mit  Ausnahme  von  Kuba  zahlen  weiter  die
Waren  aus  der  Union  auch  in  allen  Ländern  der
neuen  Welt  den  Generaltarif.
Die  Union  wird  nicht  differenziert  in  England ­
  —  dort  kann  sie  heute  noch  nicht  differenziert ­
  werden  —,  in  Belgien  —  dieses  generalisiert

>)  Kölnische  Zeitung  vom  10.  Mai  1905.
2 )  Wenn  die  New  Yorker  Staatszeitung  mangels  des  Zustandekommens ­
  eines  Handelsvertrages  einen  Zollkrieg  als  bevorstehend ­
  ansieht,  so  ist  es  interessant  festzustellen,  daß  amerikanische ­
  Zeitungen  hervorheben,  man  könne  keine  Gegenmaßregeln
gegen  Deutschland  ergreifen,  ohne  sie  auch  Frankreich  gegenüber ­
  anzuwenden,  [weil  Amerika  auch  dort  differenziert  wird;
desgleichen  in  Rußland,  Spanien,  Italien  und  Portugal],
3)  Berliner  Börsencourier  vom  13.  Mai  1905.
            
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