Full text: Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

Inhaltsverzeichnis 
Einleitung. 
Umfang der nach Abschluß der Tarifverträge noch zu 
ordnenden Handelsbeziehungen; insbesondere mit den sogen. 
»Meistb egünstigungsstaaten «. 
I. Gegenwärtige Vertragslage der deutsch - amerika 
nischen Handelsbeziehungen. 
Verträge der Union aus den Jahren 1827, 1828 und 
1847 mit verschiedenen Gliedstaaten des Deutschen 
Reiches. Diese Verträge sollten gelöst werden. 
Abkommen vom Jahre 1900. Notwendigkeit, das 
selbe durch ein anderes zu ersetzen. 
II. Die verschiedenen Möglichkeiten einer Neuordnung 
unseres Vertrags Verhältnisses zur Union. 
A) Größerer Tarifvertrag. Der Abschluß eines' solchen 
wäre in hohem Grade wünschenswert, ist aber zunächst 
unwahrscheinlich. 
B) Unbedingter Meistbegünstigungsvertrag. Ein 
solcher würde von den Amerikanern nicht akzeptiert 
werden, weil sie grundsätzliche Gegner der unbe 
dingten Meistbegünstigung sind, wäre auch für uns unvor 
teilhaft. 
C) Reziprozitäts vertrag. Die verschiedenen Möglichkeiten. 
Das Für und Wider bei einem allgemeinen Reziprozi 
tätsvertrag. Für uns empfiehlt sich ein spezifizierter 
Reziprozitätsvertrag. 
III. Handhabung der Reziprozität seitens der Ver 
einigten Staaten. 
Bisher hat die Union eigentlich keinem Staat de facto 
die volle Meistbegünstigung eingeräumt. In irgend einem 
Punkte ist bisher jeder Staat gegenüber einem anderen 
in der Union differenziert worden. 
Die Reziprozitätsverträge auf Grund der Sect. III des 
McKinleytarifes. 
Die Reziprozitätsverträge auf Grund der Sect. III und IV 
des Dingleytarifes. 
IV. Ausmaß der gegenseitigen Konzessionen bei einem 
Reziprozitätsvertrag auf Grund der Sect. III des Dingley 
tarifes. 
V orschläge. 
V. Behandlung amerikanischer Waren seitens anderer 
Länder als Deutschland. 
Hätte die Anwendung des deutschen Generaltarifs auf 
amerikanische Produkte Gegenmaßregeln der Union zur 
Folge? Aller Voraussicht nach nicht. Denn die Union 
nahm und nimmt 
1. die vollständige Differenzierung in der Schweiz ruhig hin, 
2. desgleichen die in Spanien, sowie die teilweise in 
Portugal, in Frankreich und Italien, 
3. wie auch über die Anwendung des Generaltarifs hinaus die 
besonderen Zollzuschläge Rußlands auf amerikanische 
Eisenwaren und Maschinen. 
4. Wenn Differenzierung als Provokation zu gelten hätte, so 
hätte die Union eine solche schon seit 30 Jahren gegenüber 
Deutschland geübt; denn nur mit geringen Unterbrechungen 
wurde in dieser Zeit deutscher Zucker in der Union diffe 
renziert. 
5. Das alte, in der Union stets hoch gehaltene Prinzip der 
Reziprozität bedingt, daß jede Leistung durch eine Gegen 
leistung erkauft werden muß. Die Union kann die An-
	        
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