Inhaltsverzeichnis
Einleitung.
Umfang der nach Abschluß der Tarifverträge noch zu
ordnenden Handelsbeziehungen; insbesondere mit den sogen.
»Meistb egünstigungsstaaten «.
I. Gegenwärtige Vertragslage der deutsch - amerika
nischen Handelsbeziehungen.
Verträge der Union aus den Jahren 1827, 1828 und
1847 mit verschiedenen Gliedstaaten des Deutschen
Reiches. Diese Verträge sollten gelöst werden.
Abkommen vom Jahre 1900. Notwendigkeit, das
selbe durch ein anderes zu ersetzen.
II. Die verschiedenen Möglichkeiten einer Neuordnung
unseres Vertrags Verhältnisses zur Union.
A) Größerer Tarifvertrag. Der Abschluß eines' solchen
wäre in hohem Grade wünschenswert, ist aber zunächst
unwahrscheinlich.
B) Unbedingter Meistbegünstigungsvertrag. Ein
solcher würde von den Amerikanern nicht akzeptiert
werden, weil sie grundsätzliche Gegner der unbe
dingten Meistbegünstigung sind, wäre auch für uns unvor
teilhaft.
C) Reziprozitäts vertrag. Die verschiedenen Möglichkeiten.
Das Für und Wider bei einem allgemeinen Reziprozi
tätsvertrag. Für uns empfiehlt sich ein spezifizierter
Reziprozitätsvertrag.
III. Handhabung der Reziprozität seitens der Ver
einigten Staaten.
Bisher hat die Union eigentlich keinem Staat de facto
die volle Meistbegünstigung eingeräumt. In irgend einem
Punkte ist bisher jeder Staat gegenüber einem anderen
in der Union differenziert worden.
Die Reziprozitätsverträge auf Grund der Sect. III des
McKinleytarifes.
Die Reziprozitätsverträge auf Grund der Sect. III und IV
des Dingleytarifes.
IV. Ausmaß der gegenseitigen Konzessionen bei einem
Reziprozitätsvertrag auf Grund der Sect. III des Dingley
tarifes.
V orschläge.
V. Behandlung amerikanischer Waren seitens anderer
Länder als Deutschland.
Hätte die Anwendung des deutschen Generaltarifs auf
amerikanische Produkte Gegenmaßregeln der Union zur
Folge? Aller Voraussicht nach nicht. Denn die Union
nahm und nimmt
1. die vollständige Differenzierung in der Schweiz ruhig hin,
2. desgleichen die in Spanien, sowie die teilweise in
Portugal, in Frankreich und Italien,
3. wie auch über die Anwendung des Generaltarifs hinaus die
besonderen Zollzuschläge Rußlands auf amerikanische
Eisenwaren und Maschinen.
4. Wenn Differenzierung als Provokation zu gelten hätte, so
hätte die Union eine solche schon seit 30 Jahren gegenüber
Deutschland geübt; denn nur mit geringen Unterbrechungen
wurde in dieser Zeit deutscher Zucker in der Union diffe
renziert.
5. Das alte, in der Union stets hoch gehaltene Prinzip der
Reziprozität bedingt, daß jede Leistung durch eine Gegen
leistung erkauft werden muß. Die Union kann die An-