Full text: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

außereheliche Verkehr nicht so stark um sich, aber, auch dort findet 
unter Verlobten dieser Verkehr sehr häufig statt. „Im allgemeinen 
haben sich," so heißt es im Resümee weiter, „die Glieder des 
Arbeiterstandes von der Beobachtung des sechsten Gebotes völlig 
dispensiert. Boy frühester Kindheit eingeweiht in die geschlechtlichen 
Dinge und frühreif aU Erkenntnis der geschlechtlichen Verrichtungen, 
sind die Kinder bald geneigt zu geschlechtlichem Verkehr. Mit 
sechzehn Jahren pflegt er zu beginnen und so allgemein und so 
intensiv getrieben zu werden, daß düs scharfe Wort nicht unberechtigt 
erscheint: „es ist die reine Kaninchenwirtschaft" . . „Die Un 
keuschheit unter der ländlichen Arbeiterbevölkerung ist also all 
gemein und bei dem männlichen und weiblichen Teile gleich 'stark. 
Ausgenommen sind nur wenige kleinere Landstriche. Von der 
städtischen Hurerei unterscheidet sich die ländliche zu ihrem Vorteil 
durch den Mangel der gewerbsmäßigen Unzucht und des 
Raffinements, zu ihrem Nachteil durch ihre Allgemeinheit und 
größere Schamlosigkeit und Roheit." . . . „Wenn gesagt wird, die 
ganze Unkeuschheit auf dem Lande bestehe in dem vorehelichen 
Geschlechtsverkehr, so dürfte das im allgemeinen richtig sein, wenn 
aber hinzugefügt wird, daß sie aus einem in Neiguüg wurzelnden 
Verhältnisse resultiere, so ist das durchaus in den meisten Fällen 
nicht zutreffend; vielmehr ist der aus fleischlicher Lust gepflogene 
Verkehr meist der Grund zu einem andauernden Verhältnis, das 
von dem männlichen Teile nur zu oft als Last empfunden und 
unwillig fortgesetzt wird. Richtig ist, daß vielfach, besonders mm 
Königreich Sachsen, von der öffentlichen Meinung der Mann ver 
urteilt wird, der ein Mädchen zu Fall bringt und cs danach nicht 
zu seiner Frau macht. Es wird daher der Fall meist durch die 
nachfolgende Hochzeit gesühnt." . . . „„Daß die ländliche Unkeusch- 
heit meist auf vorehelichen Geschlechtsverkehr zu beschränken ist und 
in einer Antizipation der ehelichen Rechte besteht, wird durch das 
sittliche Verhalten der Eheleute bestätigt, das meist ein gutes ist. 
Zwar treten die Bräute fast überall in, überwiegender Zahl als 
clellaratae (entjungfert) vor den Altar, aber in der Ehe halten 
sie sich brav, und nebenehelicher Verkehr ist selten, besonders auf 
der weiblichen Seite." - • • 
Der außereheliche Verkehr der Mädchen korrumpiert erst unter 
dem Einfluß bestimmter sozialer Verhältnisse zu einem Prosti 
tutionsverkehr. Die geschlechtsreifen, stark sinnlichen Mädchen 
werden z. B. aus ihren einfachen Arbeits- und Lebensverhältnissen 
auf dem platten Lande herausgerissen und in die intimste Ver 
bindung mit den Angehörigen anderer sozialer Klassen gebracht. 
Der Sproß der besitzenden Klasse sieht in ddm dienenden Land 
mädchen die Angehörige eines ihm sozial nicht ebenbürtigen, eines 
ihm untergeordneten Standes. Er glaubt, alle Dienste dieses 
Mädchens, mit Einschluß der Liebesdienste, Mit Geld erkaufen zu 
sönnen. Der außereheliche Verkehr, der zwischen den Angehörigen her
	        
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