außereheliche Verkehr nicht so stark um sich, aber, auch dort findet
unter Verlobten dieser Verkehr sehr häufig statt. „Im allgemeinen
haben sich," so heißt es im Resümee weiter, „die Glieder des
Arbeiterstandes von der Beobachtung des sechsten Gebotes völlig
dispensiert. Boy frühester Kindheit eingeweiht in die geschlechtlichen
Dinge und frühreif aU Erkenntnis der geschlechtlichen Verrichtungen,
sind die Kinder bald geneigt zu geschlechtlichem Verkehr. Mit
sechzehn Jahren pflegt er zu beginnen und so allgemein und so
intensiv getrieben zu werden, daß düs scharfe Wort nicht unberechtigt
erscheint: „es ist die reine Kaninchenwirtschaft" . . „Die Un
keuschheit unter der ländlichen Arbeiterbevölkerung ist also all
gemein und bei dem männlichen und weiblichen Teile gleich 'stark.
Ausgenommen sind nur wenige kleinere Landstriche. Von der
städtischen Hurerei unterscheidet sich die ländliche zu ihrem Vorteil
durch den Mangel der gewerbsmäßigen Unzucht und des
Raffinements, zu ihrem Nachteil durch ihre Allgemeinheit und
größere Schamlosigkeit und Roheit." . . . „Wenn gesagt wird, die
ganze Unkeuschheit auf dem Lande bestehe in dem vorehelichen
Geschlechtsverkehr, so dürfte das im allgemeinen richtig sein, wenn
aber hinzugefügt wird, daß sie aus einem in Neiguüg wurzelnden
Verhältnisse resultiere, so ist das durchaus in den meisten Fällen
nicht zutreffend; vielmehr ist der aus fleischlicher Lust gepflogene
Verkehr meist der Grund zu einem andauernden Verhältnis, das
von dem männlichen Teile nur zu oft als Last empfunden und
unwillig fortgesetzt wird. Richtig ist, daß vielfach, besonders mm
Königreich Sachsen, von der öffentlichen Meinung der Mann ver
urteilt wird, der ein Mädchen zu Fall bringt und cs danach nicht
zu seiner Frau macht. Es wird daher der Fall meist durch die
nachfolgende Hochzeit gesühnt." . . . „„Daß die ländliche Unkeusch-
heit meist auf vorehelichen Geschlechtsverkehr zu beschränken ist und
in einer Antizipation der ehelichen Rechte besteht, wird durch das
sittliche Verhalten der Eheleute bestätigt, das meist ein gutes ist.
Zwar treten die Bräute fast überall in, überwiegender Zahl als
clellaratae (entjungfert) vor den Altar, aber in der Ehe halten
sie sich brav, und nebenehelicher Verkehr ist selten, besonders auf
der weiblichen Seite." - • •
Der außereheliche Verkehr der Mädchen korrumpiert erst unter
dem Einfluß bestimmter sozialer Verhältnisse zu einem Prosti
tutionsverkehr. Die geschlechtsreifen, stark sinnlichen Mädchen
werden z. B. aus ihren einfachen Arbeits- und Lebensverhältnissen
auf dem platten Lande herausgerissen und in die intimste Ver
bindung mit den Angehörigen anderer sozialer Klassen gebracht.
Der Sproß der besitzenden Klasse sieht in ddm dienenden Land
mädchen die Angehörige eines ihm sozial nicht ebenbürtigen, eines
ihm untergeordneten Standes. Er glaubt, alle Dienste dieses
Mädchens, mit Einschluß der Liebesdienste, Mit Geld erkaufen zu
sönnen. Der außereheliche Verkehr, der zwischen den Angehörigen her