Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

In  Hessen  mußte  sich  der  Uebermacht  des  Gewohnheitsrechts  der
Bauern,  den  geschlechtlichen  Verkehr  sofort  nach  der  Verlobung  aufzunehmen, ­
  die  staatliche  und  kirchliche  Gesetzgebung  selbst  anpassen.
In  Hessen-Darmstadt  existierte  die  Einrichtung  der  sogenannten
„weinkäuflichen  Kopulation".  Sie  wurde  1626  von  Georg  II.  ausdrücklich ­
  staatlich  anerkannt.  Offensichtlich  wurde  hierbei  die  Verlobung ­
  mit  dem  Eheschlusse  identifiziert."  Zu  der  Institution ­
  der  „weinkäuflichen  Kopulation"  bemerkt  zutreffend
der  Berichterstatter  in  dem  Sammelwerk:  „Die  geschlechtlichsittlichen
  Verhältnisse  der  evangelischen  Landbewohner  im
Deutschen  Reiche":  „Der  Weinkauf  war  in  Hessen  der  Versuch, ­
  den  Familieneheschluß  unter  kirchlich-rechtliche  Diktion
zu  bringen.  Die  „weinkäufliche  Kopulation"  begründete  in  Hessen
ein  rechtsgültig  klagbares  Verlöbnis  bis  zu  dem  Gesetz  vom
18.  April  1877;  kirchlich  aufgehoben  ist  sie  bis  heute  nicht  .  .  .  ."
Sie  ist  „vom  ehegeschichtlichen  Interesse  und  ein  Beweis  für
ursprüngliche  Selbständigkeit  des  Familicneheschlusses,  dem  erst
allmählich  die  kirchliche  Assistenz  aufgeprägt  wurde.  Hierin  dürfte
die  größte  Schwierigkeit  dafür  liegen,  unserem  konservativen
Bauernvolk  zum  klaren  Bewußtsein  zu  bringen,  daß  der  Termin
für  den  Beginn  ehelicher  Geschlechtsgemeinschaft  mit  dem  des  staatlichen ­
  und  kirchlichen  Eheschluß  zusammenzufallen  habe."
Auf  dem  platten  Lande  pflegen  die  jungen  Männer  und
Mädchen  einen  derb  sinnlichen  gcschlcchtlichenVerkehr,aber  der  soziale
Klassengegensatz  wandelt  ihn  nicht,  wie  in  der  Großstadt,  zu  einem
feilen  Liebesverkehr.  Starke  Geschlechtslust  macht  ein  Mädchen  noch
nicht  zu  einer  Prostituierten.  Die  Irrlehre  von  den  geborenen
Prostituierten  geht  so  recht  an  den  Erhebungen  des  platten  Landes
in  die  Brüche.  Unkeusch  sind  die  Landmädchen  massenhaft,  aber
Dirnen  sind  sie  nicht.
Gerade  über  die  „Unkeuschheit"  der  Landmädchen  und  Landburschen ­
  klagt  so  bewegt  das  Resümee  der  Referate  über  die
geschlechtlich-sittlichen  Verhältnisse  der  evangelischen  Landbewohner
im  Deutschen  Reiche:  „Wohin  wir  blicken,"  so  heißt  es  in  diesem
Resümee,  „überall  tritt  uns  Unkeuschheit  über  Unkeuschheit  entgegen
unter  der  ländlichen  Bevölkerung.  Mit  Ausnahme  von  wenigen
Landstrichen,  in  denen  besondere,  die  Sittlichkeit  günstig  beeinflussende ­
  Verhältnisse  obwalten,  sind  überall  die  sittlichen  Zustände
und  Mißverhältnisse  die  gleichen;  es  gibt  wohl  Abstufungen,  aber
die  Unterschiede  sind  nicht  groß  und  wesentlich.  Ueberall  sind  es
bor  allem  die  breiten  Massen  der  Arbeiter,  unter  denen  die  geschlechtlichen ­
  Sünden  grassieren.  Von  den  höheren  Ständen,  unter  denen
oft  recht  laxe  sittliche  Anschauungen  herrschen,  kommt  nicht  viel
ans  Licht,  und  wenn  eine  Tochter  derselben  sich  vergeht,  so  wird
deren  Sünde  und  Schande  meist  durch  schleunige  Hochzeit  zugedeckt
oder  anderswie  verborgen."  In  den  Landxsteilen  mit  einem  wirklichen ­
  Bauernstande  griff,  nach  dem  Resümee,  der  geschlechtliche
            
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