Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

außereheliche  Verkehr  nicht  so  stark  um  sich,  aber,  auch  dort  findet
unter  Verlobten  dieser  Verkehr  sehr  häufig  statt.  „Im  allgemeinen
haben  sich,"  so  heißt  es  im  Resümee  weiter,  „die  Glieder  des
Arbeiterstandes  von  der  Beobachtung  des  sechsten  Gebotes  völlig
dispensiert.  Boy  frühester  Kindheit  eingeweiht  in  die  geschlechtlichen
Dinge  und  frühreif  aU  Erkenntnis  der  geschlechtlichen  Verrichtungen,
sind  die  Kinder  bald  geneigt  zu  geschlechtlichem  Verkehr.  Mit
sechzehn  Jahren  pflegt  er  zu  beginnen  und  so  allgemein  und  so
intensiv  getrieben  zu  werden,  daß  düs  scharfe  Wort  nicht  unberechtigt
erscheint:  „es  ist  die  reine  Kaninchenwirtschaft"  .  .  „Die  Unkeuschheit ­
  unter  der  ländlichen  Arbeiterbevölkerung  ist  also  allgemein ­
  und  bei  dem  männlichen  und  weiblichen  Teile  gleich  'stark.
Ausgenommen  sind  nur  wenige  kleinere  Landstriche.  Von  der
städtischen  Hurerei  unterscheidet  sich  die  ländliche  zu  ihrem  Vorteil
durch  den  Mangel  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  und  des
Raffinements,  zu  ihrem  Nachteil  durch  ihre  Allgemeinheit  und
größere  Schamlosigkeit  und  Roheit."  .  .  .  „Wenn  gesagt  wird,  die
ganze  Unkeuschheit  auf  dem  Lande  bestehe  in  dem  vorehelichen
Geschlechtsverkehr,  so  dürfte  das  im  allgemeinen  richtig  sein,  wenn
aber  hinzugefügt  wird,  daß  sie  aus  einem  in  Neiguüg  wurzelnden
Verhältnisse  resultiere,  so  ist  das  durchaus  in  den  meisten  Fällen
nicht  zutreffend;  vielmehr  ist  der  aus  fleischlicher  Lust  gepflogene
Verkehr  meist  der  Grund  zu  einem  andauernden  Verhältnis,  das
von  dem  männlichen  Teile  nur  zu  oft  als  Last  empfunden  und
unwillig  fortgesetzt  wird.  Richtig  ist,  daß  vielfach,  besonders  mm
Königreich  Sachsen,  von  der  öffentlichen  Meinung  der  Mann  verurteilt ­
  wird,  der  ein  Mädchen  zu  Fall  bringt  und  cs  danach  nicht
zu  seiner  Frau  macht.  Es  wird  daher  der  Fall  meist  durch  die
nachfolgende  Hochzeit  gesühnt."  .  .  .  „„Daß  die  ländliche  Unkeuschheit
  meist  auf  vorehelichen  Geschlechtsverkehr  zu  beschränken  ist  und
in  einer  Antizipation  der  ehelichen  Rechte  besteht,  wird  durch  das
sittliche  Verhalten  der  Eheleute  bestätigt,  das  meist  ein  gutes  ist.
Zwar  treten  die  Bräute  fast  überall  in,  überwiegender  Zahl  als
clellaratae  (entjungfert)  vor  den  Altar,  aber  in  der  Ehe  halten
sie  sich  brav,  und  nebenehelicher  Verkehr  ist  selten,  besonders  auf
der  weiblichen  Seite."  -  •  •
Der  außereheliche  Verkehr  der  Mädchen  korrumpiert  erst  unter
dem  Einfluß  bestimmter  sozialer  Verhältnisse  zu  einem  Prostitutionsverkehr. ­
  Die  geschlechtsreifen,  stark  sinnlichen  Mädchen
werden  z.  B.  aus  ihren  einfachen  Arbeits-  und  Lebensverhältnissen
auf  dem  platten  Lande  herausgerissen  und  in  die  intimste  Verbindung ­
  mit  den  Angehörigen  anderer  sozialer  Klassen  gebracht.
Der  Sproß  der  besitzenden  Klasse  sieht  in  ddm  dienenden  Landmädchen ­
  die  Angehörige  eines  ihm  sozial  nicht  ebenbürtigen,  eines
ihm  untergeordneten  Standes.  Er  glaubt,  alle  Dienste  dieses
Mädchens,  mit  Einschluß  der  Liebesdienste,  Mit  Geld  erkaufen  zu
sönnen.  Der  außereheliche  Verkehr,  der  zwischen  den  Angehörigen  her
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.