Full text: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

der Weiber Babylons als von einem Gehorsamsakte gegenüber einem 
göttlichen Orakelspruche, und er hebt sehr bezeichnend hervor: „blos 
est .... cum bospite corpus iniscere . . . ." Sitte ist es... . 
sich mit dem Gaste körperlich zu vermischen). 
Der Hingabe der Frau an eine unbegrenzte Zahl von Männern 
ist durchaus nicht überall in der Geschichte der Charakter der Pro 
stitution aufgeprägt. Damit diese Hingabe als eine entehrende 
Handlung empfunden wird, mutz sich ein bestimmter, geregelter ge 
schlechtlicher Verkehr mit einem Weibe oder mehreren Weibern schon 
als soziale Sitte durchgesetzt haben. Dieser geregelte Verkehr erst 
überträgt die Rechte der Bollbürtigkeit auf die aus ihm hcrvor- 
gegangenen Sprossen. Der in gewisse gesellschaftliche Regeln ge 
bannte sexuelle Verkehr wird zur gesetzmäßigen, die Rechte der Nach 
kommenschaft beherrschenden Che. Die Ehefrau oder die Ehefrauen 
steigen in der sozialen Wertschätzung als Fortpflanzerinnen einer 
vollbürtigen Rasse aufwärts, während das Weib, das sich ohne den 
formellen Abschluß einer Ehe mit dem Manne vermischt, in dieser 
Schätzung herabsinkt. 
Die Prostitution hat zur Voraussetzung die Entstehung der 
Ehe, das heißt die Entstehung einer geschlechtlichen Verbindung, 
die den Sprossen derselben ausschließlich bestimmte Rechte verleiht. 
Weil eben nur der eheliche Verkehr diese Rechte aus die Nachkommen 
schaft überträgt, wertet ihn die Volksanschauung als sittlich und 
den außerehelichen Verkehr als unsittlich. Bis in das 18. Jahr 
hundert hinein galt das außereheliche Kind, auch Ivenn es einem 
innigen Liebesverkehr entsprossen war, als ein „Hurkind". Noch 
Justus Möser bezeichnete die außereheliche Mutter kurztveg als Hure 
und schrieb aus dieser Auffassung heraus in den „Patriotischen 
Phantasien" einen sehr charakteristischen Aufsatz: „Ueber die zu. 
unseren Zeiten verminderte Schande der Huren und Hurkinder." 
Im 18. Jahrhundert ist die Ehe nicht nur das einzig gesetzliche 
Fortpflanzungsinstitut, sondern auch die einzige Einrichtung, in der 
die Frau die sexuellen Freuden rechtinäßig genießen darf. Daher 
Iveist die strenge Sitte des achtzehnten Jahrhunderts das gefallene 
Mädchen auf den Pranger, auf den Bußplatz der Kirche. Die Ehe 
als das Institut, das die Fortpflanzung der menschlichen Rasse ver 
bürgt, muß mit besonderen bürgerlichen Vorrechten ausgerüstet 
und die Früchte eines außerehelichen Verkehrs müssen als „Hur 
kinder" blohgestellt werden. „Es ist unpolitisch," sagt Möser, „den 
Hurkindern einerlei Ehre mit den ächtgeborenen zu geben, weil 
dadurch der stärkste Bewegungsgrund für die Ehe wegfällt. Es ist un 
politisch, den unglücklichen Müttern jener verbotenen Früchte ihre 
vorige Achtung zu erhalten, eben die Furcht vor dem Verlust 
derselben das wahre Mittel sein soll, die Ehen zu befördern. Es 
ist unpolitisch, dem ehelosen Leben im bürgerlichen Stande gleiche 
Wohltaten mit dem ehelichen zu verleihen, weil der Hausstand einer
	        
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