Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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aus.  Gerade  die  Prostituierten  vergiften  vor  allem  den  Jungbrunnen, ­
  aus  dem  die  Menschheit  stets  erneut  emporsteigen  soll.
Keine  wirksame  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten  ohne  unentgeltliche ­
  Heilung  der  venerischen  Leiden  der  Prostituierten  und
ohne  die  Versorgung  derselben  mit  den  notwendigen  Unterhaltsmitteln ­
  während  ihrer  Krankheiten.  Die  Prostituierte,  die  während
ihrer  Krankheit  nicht  genügend  versorgt  ist,  geht  ihrem  Erwerbe  auf
der  Straße  nach.
Der  Sozialhygieniker  und  Sozialpolitiker,  der  einen  vernichtenden ­
  Schlag  gegen  die  Geschlechtskrankheiten  führen  will,  muß
durch  die  Gewährung  genügender  Subsistenzmittel  an  die  Erkrankten ­
  und  durch  unentgeltliche  Krankenbehandlung  einen  natürlichen ­
  Anreiz  bei  allen  mittellosen  Venerischen  für  eine  gründliche
Behandlung  ihrer  Leiden  schaffen.  Wir  schlagen  daher  die  allgemeine
Einführung  von  Krankenkasseneinrichtungen  für  die  Volkskreise  vor,
die  besonders  an  Leib  und  Seele  durch  die  Geschlechtskrankheiten
vergiftet  werden.  Welche  Volkskreise  werden  nun  vor  allem  von  den
Geschlechtskrankheiten  heimgesucht?  Nun  die  Bevölkerung  unserer
Groß-,  Verkehrs-  und  Hafenstädte.  In  dem  Königreich  Preußen
wohnten  in  Berlin  und  in  17  Großstädten  über  100  000  Einwohner
61,36  Prozent  der  gesamten  geschlechtskranken  Männer  und  60,83
Prozent  der  geschlechtskranken  Frauen  Preußens.  Die  gesetzliche
Begründung  von  Krankenkasseneinrichtungen  für  die  unentgeltliche
Behandlung  Geschlechtskranker  ist  vor  allem  in  den  wirklich  venerisch
verseuchten  Orten  vorzusehen.  Das  sind  nach  der  preußischen
Statistik  der  Geschlechtskranken  die  Groß-,  Mittel-,  Hafen-  und
Fremdenverkehrsstädte.  Dort,  wo  leistungsfähige  Krankenkassen  bestehen, ­
  —  und  das  ist  in  allen  Groß-  und  Mittelstädten  der  Fall
—  ist  deren  Wirkungskreis  durch  Uebernahme  der  auf  öffentliche
Kosten  verpflegten  Venerischen  zu  erweitern.  In  den  für  venerisch
verseucht  erklärten  Ortschaften  wird  der  ärztliche  Behandlungszwang
für  alle  Geschlechtskranke  eingeführt.
Die  deutschen  Krankenkassen  brechen  heute  fast  schon  unter  dem
Schwergewicht  der  auf  ihnen  ruhenden  Verpflichtungen  zusammen.
Wir  wollen  durchaus  nicht  die  proletarischen  Elemente  der  Krankenkassen ­
  für  die  Kollektivschuld  der  Gesellschaft  haften  lassen.  Die
eigenartige  Organisation  der  heutigen  Klassengesellschaft  verschuldet
die  Prostitution  mit  ihrem  furchtbaren  Angebinde,  der  Venerie.  Der
Staat  hat  daher  die  Kosten,  die  die  Krankenkassen  für  die  Heilung
der  venerischen  Krankheiten  auswerfen,  diesen  zurückzuerstatten.
Die  Existenz  der  vortrefflichsten  und  humansten  Sanitätseinrichtungen ­
  verbürgt  durchaus  noch  nicht  immer  deren  Benutzung
durch  alle  Volkskreise,  namentlich  nicht  durch  träge,  leichtsinnige  und
böswillige  Elemente.  Unter  den  Prostituierten,  den  hauptsächlichsten
Verbreiterinnen  der  venerischen  Seuche,  befinden  sich  viele  lässige,
gewissenlose  und  moralisch  entartete  Geschöpfe,  deren  ureigenstes
            
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