Full text: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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seinem Mitmenschen. Er ist zu nachlässig iin Gebrauch der ver 
ordneten Arzneien. Eine ganze Reihe von Beobachtungen hat der 
Krankenkontrolleur zu machen, auf die das Auge des staatlichen 
oder kommunalen Wohnungsinspekteurs nicht gerichtet ist. Der 
Wohnungsinspektor hat nur die Wohnungsvcrhültnissc normaler, 
gesunder Menschen zu prüfen. Der Krankenkontrolleur betrachtet 
die Wohnung des Erkrankten unter dem Gesichtspunkt: erlauben die 
eigenartigen Wohnungsverhältnisse des so oder so individuell ge 
arteten Patienten einen Erfolg der vom Arzte angeordneten Kur? 
Die kommunale oder staatliche Wohnungsinspektion ist daher, will 
man der Verbreitung der Geschlechtskrankheiten feste Schranken 
setzen, unzureichend. Sie muß durch eine ständige Beobachtung der 
Geschlechtskranken von Seiten der Krankenkontrollcurc ergänzt 
werden. 
Um die gesundheitsgefährliche Tätigkeit der Prostituierten in 
die denkbar engsten Schranken zu bannen, muß man sich zur Organi 
sation der sanitären Wohnungskontrolle der Prostituierten ent 
schließen. Dehnt man die Krankenversicherung gesetzlich auf alle 
Personen mit einem Einkommen bis zu 3000 Mk. aus, so hat man 
mit dieser Bestimmung auch die öffentlichen Mädchen und namentlich 
die gefährlichen geheimen Prostituierten und Gclcgenheitsprosti- 
tuierten der Krankenversicherung eingegliedert. Wir können dann 
das erreichen, was uns bisher mit keiner Reglementierung gelang: 
die wirkliche Heilung zahlreicher erkrankter Prostituierten. 
6. Kapitel. 
Die ivohnungsgesetrllche Bekämpfung der fliißstände der 
Prostituiertenwoljnungen. 
Abermals handelt cs sich hier, wie bei der Bekämpfung der 
Geschlechtskrankheiten, nur um eine Korrektur an den soziale» 
Schuldziffern der Prostitution. 
Der Prostitutionsbetricb tritt heute in den Großstadtwohnung.en 
oft genug anstößig, ja schamlos in die Öffentlichkeit. Kinderaugen 
schauen vielfach in die Geheimnisse dieses Betriebes hinein. Der 
sozial korrumpierende Einfluß, der von einer Prostituiertenwohnung 
ausgeht, muß möglichst von der Jugend des Proletariats fern 
gehalten werden. 
Der Prostituierten muß ein Recht auf eine'Wohnung gesichert 
werden.. Heute schwebt dieses Recht, völlig in der Luft, da das 
Vermieten von Wohnungen an Dirnen als Kuppelei geahndet werden 
kann. Das Vermieten von Wohnungen an Prostituierte muß zu 
gelassen werden, insofern mit dipsem Vermieten nicht eine Aus 
beutung des Erwerbs der Mieterin verknüpft ist. Im Interesse der
	        
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