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seinem Mitmenschen. Er ist zu nachlässig iin Gebrauch der ver
ordneten Arzneien. Eine ganze Reihe von Beobachtungen hat der
Krankenkontrolleur zu machen, auf die das Auge des staatlichen
oder kommunalen Wohnungsinspekteurs nicht gerichtet ist. Der
Wohnungsinspektor hat nur die Wohnungsvcrhültnissc normaler,
gesunder Menschen zu prüfen. Der Krankenkontrolleur betrachtet
die Wohnung des Erkrankten unter dem Gesichtspunkt: erlauben die
eigenartigen Wohnungsverhältnisse des so oder so individuell ge
arteten Patienten einen Erfolg der vom Arzte angeordneten Kur?
Die kommunale oder staatliche Wohnungsinspektion ist daher, will
man der Verbreitung der Geschlechtskrankheiten feste Schranken
setzen, unzureichend. Sie muß durch eine ständige Beobachtung der
Geschlechtskranken von Seiten der Krankenkontrollcurc ergänzt
werden.
Um die gesundheitsgefährliche Tätigkeit der Prostituierten in
die denkbar engsten Schranken zu bannen, muß man sich zur Organi
sation der sanitären Wohnungskontrolle der Prostituierten ent
schließen. Dehnt man die Krankenversicherung gesetzlich auf alle
Personen mit einem Einkommen bis zu 3000 Mk. aus, so hat man
mit dieser Bestimmung auch die öffentlichen Mädchen und namentlich
die gefährlichen geheimen Prostituierten und Gclcgenheitsprosti-
tuierten der Krankenversicherung eingegliedert. Wir können dann
das erreichen, was uns bisher mit keiner Reglementierung gelang:
die wirkliche Heilung zahlreicher erkrankter Prostituierten.
6. Kapitel.
Die ivohnungsgesetrllche Bekämpfung der fliißstände der
Prostituiertenwoljnungen.
Abermals handelt cs sich hier, wie bei der Bekämpfung der
Geschlechtskrankheiten, nur um eine Korrektur an den soziale»
Schuldziffern der Prostitution.
Der Prostitutionsbetricb tritt heute in den Großstadtwohnung.en
oft genug anstößig, ja schamlos in die Öffentlichkeit. Kinderaugen
schauen vielfach in die Geheimnisse dieses Betriebes hinein. Der
sozial korrumpierende Einfluß, der von einer Prostituiertenwohnung
ausgeht, muß möglichst von der Jugend des Proletariats fern
gehalten werden.
Der Prostituierten muß ein Recht auf eine'Wohnung gesichert
werden.. Heute schwebt dieses Recht, völlig in der Luft, da das
Vermieten von Wohnungen an Dirnen als Kuppelei geahndet werden
kann. Das Vermieten von Wohnungen an Prostituierte muß zu
gelassen werden, insofern mit dipsem Vermieten nicht eine Aus
beutung des Erwerbs der Mieterin verknüpft ist. Im Interesse der