Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

die  Vormundschaft  den  Kindern  nicht  den  erforderlichen  Schutz  gewährt ­
  hat."  Es  befanden  sich  1902  unter  den  6196  der  Fürsorgeerziehung ­
  unterstellten  Kindern  1885  bevormundete  Kinder  und
196  in  Pflegschaft  stehende  Kinder.
Die  Anklagen  gegen  das  Institut  der  Pflichtbormundschaft  sind
sehr  alten  Datums.  In  seiner  trefflichen  Studie  über  die  Berliner
Prostitution  weist  Dr.  S.  Huppe  darauf  hin,  daß  sich  von  Jahr  zu
Jahr  die  Fälle  mehren,  „welche  eine  Reform  des  „Pflichtvormundschaftswesens" ­
  als  dringend  notwendig.  erscheinen  lassen.  So  lange
dieses  Institut  in  bisheriger  Weise  fortbesteht,  wird  für  die  sittliche
Erziehung  der  weiblichen  Waisen  nichts  oder  nur  negative  Resultate
erreicht.  Gewöhnlich  werden  zu  Vormündern  über  mittellose  Personen ­
  Männer  des  niederen  Bürgerstandes  ernannt  und  verpflichtet,
wie  Schneider,  Schuhmacher,  Drehorgelspieler,  die  schon  für  sich  und
ihre  eigene  Familie  Sorge  in  Fülle  haben.  Für  die  Vormünder  ist
diese  Pflicht  eine  Last  oder  eine  Strafe,  für  die  Bevormundeten  ist
sie  schädlich.  Von  den  Frauenzimmern,  welche  im  Jahre  1861  der
Kontroliertenliste  zutraten,  haben  über  70  Proz.  unter  Pflichtvormundschaft ­
  gestanden.  Es  scheint  wirklich,  als  trüge  diese  Institution ­
  nt  lucus  a  non  lucendo  ihren  Namen,  weil  man  bei  ihr
seine  Pflichten  nicht  erfüllt."
Bezeichnenderweise  ging  eine  kräftige  Reaktion  gegen  die  heutige
Form  der  Pflichtvormundschaft  gerade  von  dem  Institut  aus,  das
die  Verheerungen,  die  die  Vormundschaft  unter  den  jungen  Mädchen
der  Großstadt  anrichtet,  förmlich  mit  Händen  greifen  kann:  von
der  Sittenpolizei  Berlins.
Im  Jahre  1852  wiesen  zwei  Vorsteher  der  Berliner  Kommission
für  Sittenpolizei  in  einer  dem  Polizeipräsidium  unterbreiteten
Denkschrift  auf  die  schweren,  dem  heutigen  Vormundschaftswesen
anhaftenden  Schäden  hin.  Diese  Denkschrift  begann  mit  dem
charakteristischen  Satze:  „Zu  den  Einflüssen,  welche  bei  den  heranwachsenden ­
  Frauenspersonen  die  Prostitution  und  bei  den  heranwachsenden ­
  Männern  die  Liederlichkeit  erzeugen  und  unterhalten,
gehört  besonders  die  Mangelhaftigkeit  unserer  vormundschaftlichen
Einrichtungen  ...  Es  ist  dies  keine  vorgefaßte  Meinung,  sondern
findet  sich  durch  die  traurige  Wahrheit  bestätigt,  die  sich  aus  den
Listen  der  Verbrechen  sowohl  als  aus  den  von  der  Kommission  für
Sittenpolizei  über  die  der  Prostitution  verfallenen  Frauenzimmer
gesammelten  Notizen  ergibt.  In  jenen  Listen  hat  das  ungewöhnlich
große  Verhältnis  solcher  Subjekte,  die,  frühzeitig  verwaist,  unter
sogenannter  Pflichtvormundschaft  aufgewachsen,  längst  schon  die  Aufmerksamkeit ­
  erregt.  Ganz  dasselbe  gilt  von  den  der  Prostitution
anheim  gefallenen  Frauenspersonen;  die  Kommission  darf  nach  den
bisher  gewonnenen  Erfahrungen  über  die  Hälfte  dieser  Frauenspersonen ­
  als  solche  bezeichnen,  welche,  frühzeitig  verwaist,  unter
Vormundschaft  heranreiften."  Aus  dem  ganzen  Berge  von  sozialem
Elend,  das  sich  unter  den  Händen  einer  sittenpolizeilichen  Behörde
            
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