Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Wir  wollen  hier  nur  einige  wenige  Daten  über  die  Familicnund
  Erziehungsverhältnisse  unserer  großstädtischen  Prostituierten
vortragen.
Es  traten  nach  der  bekannten  Dr.  Huppeschen  Arbeit  über  „Das
soziale  Defizit  von  Berlin  in  seinem  Hauptbestandteil"  im  Jahre  1855
206  Mädchen  in  Berlin  neu  unter  die  sittcnpolizeiliche  Kontrolle.
Von  diesen  waren  nur  von  der  Mutter  59,  von  Verwandten  oder
Fremden  26,  im  Waisenhause  20  erzogen.  1856  wurden  in  Berlin
141  der  sittenpolizeilichen  Kontrolle  neu  unterstellt.  Von  diesen
waren  nur  von  der  Mutter  25,  16  von  Verwandten  oder  Fremden
und  11  im  Waiscnhause  erzogen.
Von  den  im  Jahre  1872/1873  polizeilich  überwachten  Prostituierten ­
  Berlins  waren  18  Prozent  bei  den  Eltern  nicht  aufgewachsen. ­

Die  Kinder,  die  völlig  verwaist  sind,  die  in  Vater-  oder  mutterlosen ­
  Familien  heranwachsen,  entbehren  durchweg  einer  ausreichenden ­
  Fürsorge  und  einer  genügend  überwachten  Erziehung.
Der  Staat  setzte  über  sie  allerdings  einen  mit  den  Vaterrechten  ausgerüsteten ­
  Erzieher:  den  Pflichtvormund.  Das  Institut  der  Pflichtvormundschaft
  hat  aber  in  seinen  erzieherischen  Funktionen  völlig
versagt,  es  hat  die  frühzeitige  Verwahrlosung  ganzer  Gruppen
jugendlicher  weiblicher  Personen  und  das  Herabsinken  dieser  in  das
Pariatum  der  Prostitution  auf  dem  Gewissen.
-  Schon  aus  den  Ziffern  der  preußischen  FürsorgeerziehungsStatistik ­
  hören  wir  deutlich  den  harten  Schuldigspruch  über  das
Institut  der  Pflichtvormundschaft  heraus.
Die  „Statistik  über  die  Fürsorgeerziehung  Minderjähriger  und
über  die  Zwangserziehung  Jugendlicher  für  das  Etatsjahr  1901"
unterstreicht  stark  die  Tatsache,  das;  von  den  7564  Fürsorgezöglingen
2688  oder  34,3  Proz.  derselben  vor  dem  12.  Lebensjahre  Vater  oder
Mutter  oder  beide  Eltern  verloren  haben.  «Es  waren  2376
(=  30  Proz.)  der  Zöglinge,"  so  lesen  wir  in  der  angeführten  amtlichen ­
  Statistik,  „bevormundet,  367  (=  4,7  Proz.)  unter  Pflegschaft;
daraus  geht  hervor,  daß  auch  die  Vormundschaft  den  Kindern  nicht
den  erforderlichen  Schutz  gewährt  hat,  und  daß  die  Bestrebungen,
die  vormundschaftliche  Tätigkeit  wirksamer  zu  gestalten,  die  eifrigste
Förderung  verdienen."  In  dem  zweiten  Bande  der  „Statistik  über
die  Fürsorgeerziehung  Minderjähriger"  für  das  Etatsjahr  1002.  wird
sodann  die  Klage  über  die  Mängel  des  heutigen  Vormündschaftswesens ­
  beträchtlich  verschärft.  „Rechnet  man  die  310  getrennt
lebenden  und  die  118  geschiedenen  Elternpaare  (im  Jahre  1001
—  435  getrennte  und  139  geschiedene)  zu  den  durch  den  Tod  der
Eltern  gestörten  Familien  hinzu,  so  stammen  2428  (1001  —  3641)
Zöglinge  aus  zerstörten  Familien.  Die  geringe  Zahl  der  Vollwaisen
(82)  läßt  darauf  schließen,  daß  die  Waisenpflege  im  großen  und
ganzen  ihre  Schuldigkeit  tut;  dagegen  weist  die  große  Zahl  der
unter  Vormundschaft  und  Pflegschaft  Stehenden  darauf  hin,  daß
            
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