Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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schwerer  beschaffen  lassen,  als  gleich  nach  der  Geburt.  Von  Monat
zu  Monat  wird  die  Rechtslage  des  unehelichen  Kindes  schlechter
und  schlechter.  Hat  der  uneheliche  Vater  die  Vaterschaft  in  einer
öffentlichen  Urkunde  anerkannt,  so  darf  er  den  Einwand,  ein  anderer
habe  mit  der  Mutter  verkehrt,  nicht  erheben."  Die  Hauptsache
bleibt  immer  die  Nötigung  des  unehelichen  Vaters  zur  Anerkennung ­
  der  Vaterschaft.
Die  Vormundschaftsbehörde  könnte  unter  Umständen  die
Alimentationsgelder  auch  an  eine  Mutterschaftsvcrsicherung  abführen, ­
  deren  Begründung  wir  namentlich  im  Interesse  der  ledig
Gebärenden  warm  empfehlen.  Die  vorgeschrittenen  Sozialpolitiker
suchen  heute  mit  emsigem  Fleiße  Versicherungseinrichtungen  auszubauen, ­
  um  die  Existenz  des  Arbeiters  gegen  alle  Fährnisse  möglichst
zu  befestigen.  '  Die  bestehenden  Vcrsicherungseinrichtungen  greifen
bereits  über  das  Einzeldasein  des  Proletariers  hinaus  und  suchen
seine  gesamte  Familie  zu  umspannen.  In  der  Krankenversicherung
leuchten  die  Grundlagen  für  eine  Versicherung  der  Familie  im
Krankheitsfälle  auf.  Die  Unfallversicherung  setzt  die  Hinterbliebenenrente ­
  für  die  Frau  und  Kinder  des  tödlich  Verunglückten
fest.  Die  uneheliche  Wöchnerin  genießt  die  Wöchnerinnenunterstützung. ­
  In  der  Wöchncrinncuunterstützung  regen  sich  die  ersten
Anfänge  für  eine  Versicherung  der  Mutterschaft  überhaupt.
Eine  Mutterschaftsversicherung  wird  die  Gruppe  der  Mädchen
vor  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  retten,  die  sich  die  Kosten  für  die
Ernährung  ihres  unehelichen  Kindes  heute  auf  der  Straße  suchen
müssen.  Die  Mutterschaftsvcrsicherung  befestigt  und  erweitert
übrigens  das  materielle  Fundament  für  das  neue  soziale  Recht  des
Kindes.
Der  Weg,  an  die  Stelle  der  Einzelvormundschaft  die  berufliche
Kollektivvormundschaft  zu  setzen,  ist  bereits  von  der  Stadt  Leipzig
beschritten  worden.  Diese  wird  nach  Dr.  Ottomar  Spann  beruflich
von  einer  hierzu  bestellten,  an  der  Spitze  des  Ziehkinderamtes
stehenden  Amtsperson  ausgeübt.  „Sie  besteht  darin,  daß  das  Ziehkinderamt ­
  von  Hause  aus  Vormund  jedes  unehelichen  Kindes  ist,
das  dort  geboren  wird  und  sich  in  fremder  Pflege  befindet.  Jeder
uneheliche  Vater  wird  von  dem  Generalvormund  unmittelbar  nach
der  Niederkunft  der  Mutter  —  bisweilen  schon  vorher  —  zur  Anerkennung ­
  der  Vaterschaft  und  zur  Zahlung  der  Alimente  herangezogen ­
  beziehungsweise,  wenn  er  dieselbe  verweigert,  sofort
gerichtlich  belangt."  Leider  wird  mit  Beendigung  des  Säuglingsalters, ­
  günstigenfalls  bei  Beginn  der  Schulpflicht,  in  allen  Städten,
in  denen  die  Generalvormundschaft  (bezw.  „Kollektivvormundschaft")
eingeführt  ist,  vom  Generalvormund  das  Amt  der  Vormundschaft
niedergelegt.
Nach  dem  Verwaltungsbericht  über  das  Armenwesen  der  Stadt
Leipzig  übte  im  Jahre  1902  der  Stadtrat  Hentschel  das  Amt  eines
Generalvormundes  über  3441  Kinder  des  Ziehkinderamtes  aus.  In
            
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