Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

II. Merszulagen 
1. für Lehrer in den ersten beiden Stufen 200 Mark jährlich 
2. in den dritten und vierten je 250 „ „ 
3. in der fünften bis neunten je 200 „ „ 
Lehrerinnen erhalten in den ersten beiden Stufen je 100 Mark, in den 
weiteren Stufen je 150 Mark. 
III. Ortszulagen 
1. zum Grundgehalt 
100 Mark 
2. nach 7 
Dienstjahren 150 „ 
3. nach 10 
ff 
200 „ 
4. nach 13 
tt 
250 „ 
5. nach 16 
tt 
300 „ 
6. nach 19 
tt 
340 „ 
IV. aus freier Dienstwohnung bezw. einer Mietsentschädigung 
nach dem vom Provinzialrat aufgestellten Mietsentschädigungstarif laut 
der nach Ortsklasse I) 
1. Leiter von Schulen mit 6 oder mehr Klaffen 600 Mark 
2. Lehrer 450 „ 
3. Lehrerinnen 330 „ 
erhalten.
	        
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