II. Merszulagen
1. für Lehrer in den ersten beiden Stufen 200 Mark jährlich
2. in den dritten und vierten je 250 „ „
3. in der fünften bis neunten je 200 „ „
Lehrerinnen erhalten in den ersten beiden Stufen je 100 Mark, in den
weiteren Stufen je 150 Mark.
III. Ortszulagen
1. zum Grundgehalt
100 Mark
2. nach 7
Dienstjahren 150 „
3. nach 10
ff
200 „
4. nach 13
tt
250 „
5. nach 16
tt
300 „
6. nach 19
tt
340 „
IV. aus freier Dienstwohnung bezw. einer Mietsentschädigung
nach dem vom Provinzialrat aufgestellten Mietsentschädigungstarif laut
der nach Ortsklasse I)
1. Leiter von Schulen mit 6 oder mehr Klaffen 600 Mark
2. Lehrer 450 „
3. Lehrerinnen 330 „
erhalten.