Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

Bahnsracht  zahlt,  stellen  sich  die  eigenen  Spesen  doch  so  hoch,  daß  am
Waggon  nur  etwa  20  Mark  verdient  werden.  Der  Gewinn  an  Graphit
betrug  etwa  30  Mark,  während  Berliner  Blau  wegen  des  kleinen  Betriebs ­
  weder  aus  dem  Gas  noch  ans  der  Raseneisenerde  entnommen
wurde.
Ob  die  Gemeinde  die  Gasanstalt  behalten  wird,  ist  zweifelhaft,,
da  der  Kreis  einen  Zweckverband  zur  Versorgung  mit  Gas  gründet
und  die  Vorverhandlungen  bereits  zum  Abschluß  gelangt  sind.
Schließt  sich  die  Gemeinde  dem  Zweckverband  an,  so  verkauft  sie
das  Gaswerk  zum  Buchwert  an  den  Verband,  erhält  das  Gas  zunächst ­
  für  etwa  15  Pfg.  und  partizipiert  in  Gemäßheit  ihres  Konsums
am  Gewinn.
Ob  Kleinschönebeck-F.  andere  gewerbliche  Unternehmen  errichten
wird,  ist  zurzeit  noch  fraglich.  Die  Absicht,  gemeinschaftlich  mit  den
Nachbargemeinden  ein  Wasserwerk  zn  bauen,  wurde  aufgegeben,  da  der
Kreis  mit  Hilfe  des  Zweckverbandsgesetzes  ft  ein  Verbandswasserwerk
errichten  will  und  bereits  Probebrunnen  erbohrt  hat.  Diesem  Werk
wird  sich  die  Gemeinde  zur  Erlangung  einwandfreien  Trinkwassers
ohne  Frage  anschließen.  —  Der  Bau  eines  Elektrizitätswerkes  kann
kurz  nach  Errichtung  einer  Gasanstalt  nicht  als  vorteilhaft  erscheinen,
zumal  elektrische  Kraft  in  absehbarer  Zeit  durch  Straßenbahnen  der
Gemeinde  zugeführt  wird.  Sache  der  Verwaltung  bleibt  es  dann,  die
gemeindlichen  Rechte  genügend  zu  wahren  und  sich  bestimmte  Gewinnprozente ­
  zu  sichern.
Die  Gemeinde  wird  hier  ebensowenig  wie  bei  den  Straßenbahnunternehmungen ­
  ein  Monopol  vergeben  und  sich  dauernd  die  Hände
binden.  Bei  der  noch  in  diesem  Jahre  in  Betrieb  zu  setzenden  Straßenbahn ­
  Kalkberge-Schöneiche  hat  sich  die  Gemeinde  jederzeitigen  Eintritt
in  de»  Vertrag  vorbehalten,  so  daß  sie  späterhin  auch  am  Gewinn  Teil
haben  kann,  ohne  das  Risiko  der  ersten  Zeit  auf  sich  zu  nehmen.
Die  demnächst  zu  bauende  Bahn  Friedrichshagen—Rahnsdorf—
Fichtenau—Grätzwalde  wird  ebenfalls  im  Wege  des  Zweckverbandes
die  Gemeinden  in  einem  großzügigen  Unternehmen  zusammenzufassen
und  ihnen  wie  beim  Einzelbetrieb,  doch  ans  breiterer  Grundlage  nach
Überwindung  der  ersten  Schwierigkeiten  die  Vorzüge  des  gewerblichen
Betriebs  bringen.

')  Vgl.  §  1  des  Zweckverbandsgesetzes  vom  17.  Juli  1911:  „Städte,  Landgemeinden, ­
  Gutsbezirke  usw.  können  behufs  Erfüllung  einzelner  kommunaler  Aufgaben ­
  jederart  miteinander  zu  Zweckverbänden  verbunden  werden,  wenn  die  Beteiligten ­
  damit  einverstanden  sind.
            
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