Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

125 
Jahr 
Wert- 
zuwachs- 
Stcuer 
= % 
der 
ordentlichen 
Einnahmen 
Auf den 
Kops der 
Bevölkerung 
Quelle 
1907 
!>) 110,24 
0,23 
0,06 
Rechnung 
1908 
4582,96 
8,91 
2,40 
1909 
5638,15 
9,33 
2,78 
„ 
1910 
8739,12 
9,28 
4,09 
" 
Diese höchst bedeutsame Einnahmequelle fand ein Ende durch Ein 
führung des mit Anfang des Jahres 1911 in Kraft getretenen Reichs- 
Wertzuwachssteuergesetzes vom 14. Februar 1911. 
Die Petitionen an Bundesrat und Reichstag, von einer Reichs 
wertzuwachssteuer abzusehen, richteten sich zum großen Teil nicht nur 
gegen die Einführung der Wertzuwachssteuer durch das Reich, sondern 
überhaupt gegen Einführung einer Wertzuwachssteuer, da sie (entgegen 
der Ansicht der Bodenreformer) mit der Hemmung der Umsätze auf 
die Bautätigkeit hindernd einwirke, weil die Zuwachssteuer die Grund 
stückspreise erhöhe?) Derartige Folgeerscheinungen waren in Klein- 
schönebeck-F. nicht aufgetreten. Es kann noch nicht einmal von einer 
Minderung der Umsätze nach Einführung der Wertzuwachssteuer die 
Rede sein; die Steuer wurde äußerst maßvoll gehandhabt und führte 
nicht zu Schikanen. 
Für die Einführung durch das Reich wurde vor allem geltend 
gemacht, daß es durch Sicherung des Friedens die Wertsteigerung des 
Grund und Bodens in erster Linie veranlaßt habe und daher mit 
Recht eine Steuer erheben könne. Dies ist m. E. ein Gemeinplatz^ 
mit dem jede Reichssteuer zu rechtfertigen ist. Es kann nur auf die 
Prüfung der Frage ankommen, ob die Wahl der Steuer für das Reich 
zweckmäßig ist. Hierüber läßt sich bei dem kurzen Bestehen der Reichs 
steuer ein vollkommen richtiges Urteil noch nicht fällen, doch neige ich 
der Ansicht zu, daß sich das Reich in den Erträgen der Steuer ver 
rechnet hat. Daß Umsätze in Erwartung der Reichswertzuwachssteuer 
in Kleinschönebeck-F. in erhöhtem Maße vorgekommen sind, halte ich, 
trotzdem eine kommunale Zuwachssteuer bestand, für möglich, da man 
mit der alten Steuer vertraut war, die Wirkung der vielgestaltigen 
Reichssteuer aber nicht voraussehen zu können meinte. Auf das Konto 
dieser Erscheinung vermag ich aber nicht allein den enormen Rückgang 
der Wertzuwachssteuer zu stellen; ich glaube vielmehr, daß in der Tat 
Es kommt nur die zweite Hälfte des Rechnungsjahres in Betracht. 
') Vgl. detii Bericht an die Kdmrnisstön des deutscheu Handelstages, betr.. 
Reichswertzuwachssteuer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.