125
Jahr
Wert-
zuwachs-
Stcuer
= %
der
ordentlichen
Einnahmen
Auf den
Kops der
Bevölkerung
Quelle
1907
!>) 110,24
0,23
0,06
Rechnung
1908
4582,96
8,91
2,40
1909
5638,15
9,33
2,78
„
1910
8739,12
9,28
4,09
"
Diese höchst bedeutsame Einnahmequelle fand ein Ende durch Ein
führung des mit Anfang des Jahres 1911 in Kraft getretenen Reichs-
Wertzuwachssteuergesetzes vom 14. Februar 1911.
Die Petitionen an Bundesrat und Reichstag, von einer Reichs
wertzuwachssteuer abzusehen, richteten sich zum großen Teil nicht nur
gegen die Einführung der Wertzuwachssteuer durch das Reich, sondern
überhaupt gegen Einführung einer Wertzuwachssteuer, da sie (entgegen
der Ansicht der Bodenreformer) mit der Hemmung der Umsätze auf
die Bautätigkeit hindernd einwirke, weil die Zuwachssteuer die Grund
stückspreise erhöhe?) Derartige Folgeerscheinungen waren in Klein-
schönebeck-F. nicht aufgetreten. Es kann noch nicht einmal von einer
Minderung der Umsätze nach Einführung der Wertzuwachssteuer die
Rede sein; die Steuer wurde äußerst maßvoll gehandhabt und führte
nicht zu Schikanen.
Für die Einführung durch das Reich wurde vor allem geltend
gemacht, daß es durch Sicherung des Friedens die Wertsteigerung des
Grund und Bodens in erster Linie veranlaßt habe und daher mit
Recht eine Steuer erheben könne. Dies ist m. E. ein Gemeinplatz^
mit dem jede Reichssteuer zu rechtfertigen ist. Es kann nur auf die
Prüfung der Frage ankommen, ob die Wahl der Steuer für das Reich
zweckmäßig ist. Hierüber läßt sich bei dem kurzen Bestehen der Reichs
steuer ein vollkommen richtiges Urteil noch nicht fällen, doch neige ich
der Ansicht zu, daß sich das Reich in den Erträgen der Steuer ver
rechnet hat. Daß Umsätze in Erwartung der Reichswertzuwachssteuer
in Kleinschönebeck-F. in erhöhtem Maße vorgekommen sind, halte ich,
trotzdem eine kommunale Zuwachssteuer bestand, für möglich, da man
mit der alten Steuer vertraut war, die Wirkung der vielgestaltigen
Reichssteuer aber nicht voraussehen zu können meinte. Auf das Konto
dieser Erscheinung vermag ich aber nicht allein den enormen Rückgang
der Wertzuwachssteuer zu stellen; ich glaube vielmehr, daß in der Tat
Es kommt nur die zweite Hälfte des Rechnungsjahres in Betracht.
') Vgl. detii Bericht an die Kdmrnisstön des deutscheu Handelstages, betr..
Reichswertzuwachssteuer.