Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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während die Eigentümer oder Nutznießer von Gebänden stets ver 
pflichtet sind, Neubauten, Abrisse oder sonstige bauliche Veränderungen 
mitzuteilen. 
Die Steuer betrug jährlich 1. für Gebäude, welche vorzugsweise 
zum Bewohnen benutzt wurden, 4°/,,, 2. für solche Gebäude, welche 
ausschließlich oder vorzugsweise zum Gewerbebetriebe dienten, 2 % des 
Nutzungswcrtes. 
Die Höhe der Zuschläge war vor dem Kommunalabgabengesetz 
keiner Regelung unterworfen, und die Zuschläge zur Grund- und Ge 
bäudesteuer trugen neben denen zur Einkommensteuer die Hauptlast der 
Kommunalausgaben. Das Kommunalabgabengesetz setzte die staatliche 
Steuer „außer Hebung" und brachte die Bestimmung, daß mehr als 
200 % der Realsteuern in der Regel nicht erhoben werden dürfen. 
Der. Grundsteuerreincrtrag konnte sich wegen der festnormierten 
Sätze nicht wesentlich ändern, es ist nur eine kleine Abnahme infolge 
der Bebauung zu verzeichnen; hingegen nahm der Gebäudesteuernutzungs 
wert von Jahr zu Jahr zu. 
Da jedoch die Form der Besteuerung in Zuschlägen zur staatlich 
veranschlagten Grund- und Gebäudesteuer bei den steigenden Boden 
preisen einem gerechten Besteuerungssystem nicht mehr entsprach, führte 
man im Jahre 1907 die Grundwertsteuer ein. 
Bis zu diesem Jahre betrugen die Einnahmen aus der Grund- 
und Gebäudcsteuer nach den Voranschlägen: 
Jahr 
Grund- 
Gebäude- 
Steuern 
°/o — der 
staatl. ver 
anlagten 
St. 
— % der 
ordentl. 
Einnahmen 
Auf den 
Kopf der 
Bevölkerg. 
Quelle 
1805 
2740,79 
180 
43,33 
3,36 
Etat 
1896 
2811,68 
165 
44,- 
3,40 
1897 
2991,56 
165 
47,64 
3,64 
1898 
2898,95 
150 
24,89 
3,16 
1899 
2997,27 
135 
35,55 
3,09 
1900 
3569,74 
150 
48,79 
8,22 
1901 
4300,67 
150 
41,95 
3,43 
1902 
4703,— 
150 
16,20 
3,30 
1903 
5 248— 
150 
20,48 
3,56 
1904 
5928,— 
150 
11,08 
3,89 
1905 
6355,— 
150 
11,70 
4,09 
„ 
1906 
6860,— 
150 
22,86 
4,07 
„ 
ää) Gewerbesteuern. 
Zu den Realsteuern rechnet man neben den Grund- und Gebäude- 
steuern die Gewerbesteuern.
	        
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