Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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steuer  äußert  sich  darin,  daß  sich  in  Anwendung  der  gesetzlichen  Regelic
über  die  Verteilung  des  kommunalen  Steuerbedarfs  auf  die  verschiedenen
Steuerarten  die  Höhe  der  zu  erhebenden  Steuern  vom  Betriebe  stehender ­
  Gewerbe  nach  dem  Ergebnisse  der  staatlichen  Veranlagung  richtet.
Darüber  hinaus  hat  die  Fortführung  der  staatlichen  Veranlagung  für
eine  Gemeinde  nur  solange  Wert,  als  keine  besonderen  Steuern  erhoben
werden,  wie  es  bei  der  Grund'  und  Gebäudesteuer  der  Fall  ist.  Eine
besondere  Gewerbesteuer  ist  aber  in  Kleinschönebeck-F.  nicht  zu  erwarten.
Da  nach  dem  Kommunalabgabengesetz  die  Gewerbesteuern  als  Realsteuern ­
  in  gleicher  Weise  heranzuziehen  sind  wie  die  Grund-  und  Gebäudesteuern, ­
  so  wurden  vom  Jahre  1895  ab  die  gleichen  Zuschläge
erhoben.  Eine  Änderung  trat  im  Jahre  1907  durch  Einführung  einer
besonderen  Steuer  auf  den  Grundbesitz  ein,  auf  Grund  deren  entgegen
der  Regel  ein  Zuschlag  von  300  %  erhoben  wird.
Das  Steueraufkonimen  aus  den  Gewerbebetrieben  ist  mit  der  Zeit
auch  erheblich  gestiegen,  große  Bedeutung  für  die  Gemeindefinanzen  hat
die  Gewerbesteuer  aber  nicht  erhalten.

Jahr

Gewerbesteuern ­


=  "/•  der
staatlich
veranlagt,
steuern

=  %  der
ordentl.
Einnahmen

Auf  den
Kops  der
Bevölkerg.

Quelle

1895

250,20

180

3,95

0,30

Etat

1896

204,60

165

3,20

0,24

1897

179,20

165

2,84

0,21

1898

274,-150



2,35

0,29

n

1899

194,40

135

2,90

0,20

„

1900

216,—

135

2,65

0,19

n

1901

288,—

150

2,80

0,23

1902

282,—

150

0,97

0,19

1903

379,-150



1,47

0,25

1904

366,—

150

0,68

0,24

1905

570,—

150

1,04

0,36

1906

620,—

150

2,06

0,36

1907

2  551,20

187'/,

5,36

1,48

Rechnung

1908

2  202,54

187'/.

4,28

1,15

1909

2  139,18

187-/,

3,54

1,05

1910

1  849,55

187'/,

1,42

0,63

1911

2  369,02

187'/,

2,92

1,09

,,

ss)  Betriebssteuern.
Diese  Steuern  sind  für  die  Gemeinde  finanziell  die  unwichtigste»
der  Zuschlagsteuern;  da  die  Gemeinde  aber  verpflichtet  ist,  die  Betriebssteuern ­
  für  den  Kreis  einzuziehen,  verursacht  die  Miterhebung  für  die
            
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