Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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während  die  Eigentümer  oder  Nutznießer  von  Gebänden  stets  verpflichtet ­
  sind,  Neubauten,  Abrisse  oder  sonstige  bauliche  Veränderungen
mitzuteilen.
Die  Steuer  betrug  jährlich  1.  für  Gebäude,  welche  vorzugsweise
zum  Bewohnen  benutzt  wurden,  4°/,,,  2.  für  solche  Gebäude,  welche
ausschließlich  oder  vorzugsweise  zum  Gewerbebetriebe  dienten,  2  %  des
Nutzungswcrtes.
Die  Höhe  der  Zuschläge  war  vor  dem  Kommunalabgabengesetz
keiner  Regelung  unterworfen,  und  die  Zuschläge  zur  Grund-  und  Gebäudesteuer ­
  trugen  neben  denen  zur  Einkommensteuer  die  Hauptlast  der
Kommunalausgaben.  Das  Kommunalabgabengesetz  setzte  die  staatliche
Steuer  „außer  Hebung"  und  brachte  die  Bestimmung,  daß  mehr  als
200  %  der  Realsteuern  in  der  Regel  nicht  erhoben  werden  dürfen.
Der.  Grundsteuerreincrtrag  konnte  sich  wegen  der  festnormierten
Sätze  nicht  wesentlich  ändern,  es  ist  nur  eine  kleine  Abnahme  infolge
der  Bebauung  zu  verzeichnen;  hingegen  nahm  der  Gebäudesteuernutzungswert ­
  von  Jahr  zu  Jahr  zu.
Da  jedoch  die  Form  der  Besteuerung  in  Zuschlägen  zur  staatlich
veranschlagten  Grund-  und  Gebäudesteuer  bei  den  steigenden  Bodenpreisen ­
  einem  gerechten  Besteuerungssystem  nicht  mehr  entsprach,  führte
man  im  Jahre  1907  die  Grundwertsteuer  ein.
Bis  zu  diesem  Jahre  betrugen  die  Einnahmen  aus  der  Grundund
  Gebäudcsteuer  nach  den  Voranschlägen:

Jahr

Grund-Gebäude-



°/o  —  der
staatl.  veranlagten ­

St.

—  %  der
ordentl.
Einnahmen

Auf  den
Kopf  der
Bevölkerg.

Quelle

1805

2740,79

180

43,33

3,36

Etat

1896

2811,68

165

44,-3,40



1897

2991,56

165

47,64

3,64

1898

2898,95

150

24,89

3,16

1899

2997,27

135

35,55

3,09

1900

3569,74

150

48,79

8,22

1901

4300,67

150

41,95

3,43

1902

4703,—

150

16,20

3,30

1903

5  248—

150

20,48

3,56

1904

5928,—

150

11,08

3,89

1905

6355,—

150

11,70

4,09

„

1906

6860,—

150

22,86

4,07

„

ää)  Gewerbesteuern.
Zu  den  Realsteuern  rechnet  man  neben  den  Grund-  und  Gebäudesteuern
  die  Gewerbesteuern.
            
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