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Ein erster Versuch der Erforschung und Darstellung der regionalen Steuerkraft liegt
vor in Band? der Einzelschriften: »Die Steuerkraft der Finanzamtsbezirke«. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen, die im Material gelegen sind, wurden die Finanzamtsbezirke‘)
als die im einzelnen zu untersuchenden Gebietseinheiten zugrundegelegt. Die aus-
führliche textliche Darstellung beschränkt sich dabei nicht auf die Auswertung der
Steuerstatistik, sondern charakterisiert jedes Gebiet nach seinen wirtschaftsgeographischen
Bedingungen, seiner Besiedlung und seiner heutigen Wirtschaftsstruktur, um nach
Möglichkeit eine Erklärung für die Verschiedenheiten der Steuerkraft zu bieten. "
Die Berechnung der Steuerkraft beruht auf einer Zusammenfassung der großen
Personalsteuern des Reichs, nämlich der Lohneinkommensteuer, der veranlagten Ein-
xommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Vermögensteuer. Zur Ermittlung der
Steuerkraft wird zunächst festgestellt, wie hoch sich die Summe einer jeden dieser
Steuern in dem zu untersuchenden Gebiet (z. B. einem FA.-Bezirk beläuft. Alsdann
werden die 4 Summen zu einer Gesamtsumme vereinigt und diese zu der Bevölkerungs-
zahl des Gebietes in Beziehung gesetzt. Der Betrag, der durchschnittlich auf den Kopf
der Bevölkerung entfällt, stellt eine geeignete Meßziffer der Steuerkraft dar. Er wird
darum Steuerkraiftziffer genannt.
Als Ergänzung tritt hinzu die Pflichtigenziffer, welche angibt, wieviel
Einkommensteuerpflichtige auf 1000 der Bevölkerung gezählt werden. Die Zusammen-
setzung dieser Ziffer nach Lohnsteuerpflichtigen und Veranlagten läßt bereits gewisse
Schlüsse zu auf die verschiedene Wirtschaftstruktur der einzelnen Bezirke. Naturgemäß
können die Unterschiede der Wirtschaftstruktur in diesen Zahlen der Steuerstatistik
nur dann deutlich zum Ausdruck kommen, wenn die zugrunde liegenden Gebiets-
einheiten jeweils ganz oder doch überwiegend das Gepräge einer bestimmten Wirtschaft-
struktur tragen. Da indes die FA.-Bezirke nicht nach wirtschaftsgeographischen Gesichts-
punkten abgegrenzt sind, sondern oft Gegenden verschiedenen Charakters umfassen,
läßt sich nicht immer eine Beziehung zwischen geographischer Lage und Wirtschaft-
struktur einerseits und der Steuerkraft und ihrer Zusammensetzung andererseits fest-
stellen, weil die Unterschiede sich innerhalb der Gebietseinheit ausgleichen oder doch
verwischen.
Die nachfolgende Abhandlung kann nur einen kurzen Überblick über die Ergebnisse
der Untersuchung vermitteln. Sie muß dabei in der Regel von den Durchschnittsziffern
‘für LFA.-Bezirke ausgehen und kann nur bei Behandlung der eigentlichen Steuerkraft-
verhältnisse auf FA.-Bezirke zurückgreifen. Natürlich haben für die Ziffern dieser
größeren Bezirke die schon gegenüber den Finanzamtsziffern hervorgehobenen Vorhehalte
donpneltes Gewicht.
Steuerpflichtige. Die Durchsetzung mit Pflichtigen ist in den drei nahezu
rein städtischen LFA.-Bezirken Berlin, Unterweser und Unterelbe am höchsten. Weit
voran steht Berlin, wo etwas mehr als die Hälfte der Einwohnerschaft (513,1 je 1000)
zur Einkommensteuer herangezogen wird. Dagegen bleiben Unterweser und Unterelb®
mit einer Pflichtigenziffer von 446,1 bzw. 442,4 schon erheblich zurück. Über 400
liegt die Ziffer ferner noch in den beiden besonders stark industrialisierten Bezirken
Leipzig und Düsseldorf. Auch der LFA.-Bezirk Dresden zählt nahezu 400 Pflichtige auf
1000 Einwohner. Dann folgt in weitem Abstande mit 338,3 Pflichtigen je 1000 der
Bevölkerung der LFA.-Bezirk Münster, der außer seinem Anteil am westfälischen Ind“
striebezirk auch weite Flächen vorwiegend agrarischen Gebiets umschließt. Der LFA-
Bezirk Stuttgart verdankt seine mit 330,9 verhältnismäßig dichte Pflichtigendurchsetzuns
ebenfalls wohl in erster Linie seiner Industrie, aber daneben auch seinen vielen Kleil”
bauernwirtschaften. In aht LFA.-Bezirken beträgt die Zahl der Pflichtigen 310 bis
320 je 1000 Einwohner. Das sind vor allem Gebiete mit gemischt agrarisch-industrieller
Wirtschaftsstruktur, so die beiden mitteldeutschen LFA.-Bezirke Magdeburg und
Thüringen mit den angrenzenden Bezirken Hannover und Brandenburg: ferner gehöre?
3 Im folgenden abgekürzt FA.-Bezirk und LFA.-Bezirk (Landesfinanzamtsbezirk).