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Die kleineren Darlehen, die die Gemeinde als Restkaufgelder für
Grundstücke Privaten schuldet, werden in der Weise getilgt, daß be
stimmt normierte Tilgungsquoten auf ein Sparkassenbuch bei der Kreis
sparkasse eingezahlt werden, während die Gläubiger den vertragsmäßig
festgesetzten Zins erhalten.
Da nach § 114 der Landgemeindeordnung eine Genehmigung nur
notwendig ist, „zu Anleihen, durch welche die Gemeinde mit einem
Schuldenstande belastet oder der vorhandene vergrößert wird", ist eine
solche für vorübergehende Darlehnsaufnahmen zur Erhaltung der Liqui
dität der laufenden Verwaltung nicht erforderlich. Diese Summen, die
meist von Privaten zum Zinsfüße von 5 bis 6% geliehen waren,
entbehren als schwebende, bald wieder zurückgezahlte Schulden für die
Schuldenstatistik der Bedeutung. An dieser Stelle sei jedoch ein im
Jahre 1911 „zur vorübergehenden Aushilfe" in Anspruch genommener
Bankkredit als zurzeit einzige schwebende Schuld erwähnt. Die Ver
zinsung erfolgt zum Lombardfuß der Reichsbank zuzüglich */* °/o pro
Quartal Provision vom höchsten Debetsaldo. Die am Anfang des
Rechnungsjahres 1912 16198,50 Mark betragende, am 1. Oktober
1912 bis zur Höhe von 50695,50 Mark angeschwollene Schuld steht
insofern zwischen fundierter und schwebender Schuld, als die Umwand
lung in fundierte Schuld in Bälde zu erwarten steht; denn sie ist ent
standen durch Zahlungen auf Straßenbefestigung, deren definitive
Regelung erst nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgen kann.
Zur Deckung außerordentlicher Bedürfnisse mußten nachstehend auf
geführte Anleihen aufgenommen werden:
(Tabelle siehe nächste Seite).
Weitere Anleihen stehen noch bevor; für Pstasterungen und Straßen-
durchlegung sind noch erhebliche Opfer zu bringen, die kleinen Schulden
an Private sind auch baldmöglich durch Aufnahme einer Amortisations
anleihe abzustoßen.
Der bereits beschlossene Erweiterungsbau der Schule in der Kolonie
und der Neubau der Friedhofskapelle mußten vorläufig zurückgestellt
werden, weil das in Anspruch genommene Institut zurzeit wegen der
ungeklärten politischen Lage mit dem Absatz der Kommunalobligationen
Schwierigkeiten hat.
Sind die Schulden in dem letzten Jahrzehnt auch ganz bedeutend
angeschwollen, und ist die Aufnahme von unproduktiven Anleihen in
dem Maße, wie gesagt, auch bedauerlich, so könnten Anlaß zu Bedenken
nur die reinen Straßenbaukosten geben; doch ist dafür gesorgt, daß auch
diese innerhalb einer Frist von etwa 20 Jahren getilgt sind. Den für
Chausseebauten aufgewendeten Mitteln konnte eine längere Tilgungszeit
vorbehalten werden, da die Unterhaltungskosten nicht der Gemeinde zur
Wittstock. Entwicklung. lg