Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Die kleineren Darlehen, die die Gemeinde als Restkaufgelder für 
Grundstücke Privaten schuldet, werden in der Weise getilgt, daß be 
stimmt normierte Tilgungsquoten auf ein Sparkassenbuch bei der Kreis 
sparkasse eingezahlt werden, während die Gläubiger den vertragsmäßig 
festgesetzten Zins erhalten. 
Da nach § 114 der Landgemeindeordnung eine Genehmigung nur 
notwendig ist, „zu Anleihen, durch welche die Gemeinde mit einem 
Schuldenstande belastet oder der vorhandene vergrößert wird", ist eine 
solche für vorübergehende Darlehnsaufnahmen zur Erhaltung der Liqui 
dität der laufenden Verwaltung nicht erforderlich. Diese Summen, die 
meist von Privaten zum Zinsfüße von 5 bis 6% geliehen waren, 
entbehren als schwebende, bald wieder zurückgezahlte Schulden für die 
Schuldenstatistik der Bedeutung. An dieser Stelle sei jedoch ein im 
Jahre 1911 „zur vorübergehenden Aushilfe" in Anspruch genommener 
Bankkredit als zurzeit einzige schwebende Schuld erwähnt. Die Ver 
zinsung erfolgt zum Lombardfuß der Reichsbank zuzüglich */* °/o pro 
Quartal Provision vom höchsten Debetsaldo. Die am Anfang des 
Rechnungsjahres 1912 16198,50 Mark betragende, am 1. Oktober 
1912 bis zur Höhe von 50695,50 Mark angeschwollene Schuld steht 
insofern zwischen fundierter und schwebender Schuld, als die Umwand 
lung in fundierte Schuld in Bälde zu erwarten steht; denn sie ist ent 
standen durch Zahlungen auf Straßenbefestigung, deren definitive 
Regelung erst nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgen kann. 
Zur Deckung außerordentlicher Bedürfnisse mußten nachstehend auf 
geführte Anleihen aufgenommen werden: 
(Tabelle siehe nächste Seite). 
Weitere Anleihen stehen noch bevor; für Pstasterungen und Straßen- 
durchlegung sind noch erhebliche Opfer zu bringen, die kleinen Schulden 
an Private sind auch baldmöglich durch Aufnahme einer Amortisations 
anleihe abzustoßen. 
Der bereits beschlossene Erweiterungsbau der Schule in der Kolonie 
und der Neubau der Friedhofskapelle mußten vorläufig zurückgestellt 
werden, weil das in Anspruch genommene Institut zurzeit wegen der 
ungeklärten politischen Lage mit dem Absatz der Kommunalobligationen 
Schwierigkeiten hat. 
Sind die Schulden in dem letzten Jahrzehnt auch ganz bedeutend 
angeschwollen, und ist die Aufnahme von unproduktiven Anleihen in 
dem Maße, wie gesagt, auch bedauerlich, so könnten Anlaß zu Bedenken 
nur die reinen Straßenbaukosten geben; doch ist dafür gesorgt, daß auch 
diese innerhalb einer Frist von etwa 20 Jahren getilgt sind. Den für 
Chausseebauten aufgewendeten Mitteln konnte eine längere Tilgungszeit 
vorbehalten werden, da die Unterhaltungskosten nicht der Gemeinde zur 
Wittstock. Entwicklung. lg
	        
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