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doch auch die Bedeutung der Gemeindevermögensstatistik nicht unterschätzt
werden. Sie bietet eine wesentliche Ergänzung der Statistik des Ge
meindehaushalts und das Korrelat zur Statistik des Schuldenwesens,
für welche sie geradezu unentbehrlich ist.
Die ersten Vermögensnachweisungen, wie sie anläßlich der Auf-
stellung des Voranschlages zusammengestellt wurden, entbehren wegen
allzu geringer Gründlichkeit jedes statistischen Wertes; so ist z. B. noch
nach altem Brauch ein Teil des Kircheneigentums als Gemeindevermögen
eingesetzt.
Die Vermögensaufstellung von 1899 weist auf:
1. das Schulgrundstück 3750.— Mk.
2. das Schulzendienstland ca. 3*/ s Morgen ä 400 Mk. 1400.— „
3. die Kirche (hölzerner Turm, Schindeldach) 1275.— „
4. zwei Gemeindehäuser 1050.— „
5. der Gemeindeacker (Aaskute, Richterberg, bei den Ge
meindehäusern) 1000.— „
zusammen: 8475.— 5D&
Diese wertlose Vermögensnachweisung änderte sich im nächsten
Jahre, mit dem Verkauf eines garnicht aufgeführten Gemeindegrund
stücks, durch Zunahme des errechneten Vermögens um 6000 Mk. auf
14475 Mk.; dieser Betrag wurde auch in der Aufstellung von 1901
ausgewiesen. Im Jahre 1902 schied man das Vermögen in Immo
bilien und Hypotheken, deren Gesamtwert unter erstmaliger Fortlassung
von Kircheneigentum durch höhere Einschätzung der Liegenschaften, ohne
daß sich im Bestand etwas geändert hätte, auf 42320 Mk. festgestellt
wurde. Die Berechnung nach denselben Grundsätzen ergab im Jahre
1903 64220 Mk., 1904 64430 Mk., 1905 und 1906 infolge des
Schulbaues im Dorfe und Ankaufs einer Baustelle für die Schule in
der Kolonie und Ansammlung einiger Fonds 95062 Mk., 1907 98128
Mk., 1908 nach dem Schulbau und der Kolonie und durch Einsetzung
des Friedhofs nebst Anlagen 144288 Mk., 1909 151200,18 Mk.,
1910 durch Einbeziehung des Betriebsfonds und der Gasanstalt
346570 Mk.
Im Jahre 1911 wurde eine neue Methode eingeführt, die die
öffentlichen Straßen als Werte einsetzte und dadurch ein Vermögen von
853334,86 Mk. und 1912 ein Vermögen von 968381,03 Mk. er
rechnete.
Da die öffentlichen Straßen der Gemeinde weder zur Verfügung
stehen noch unmittelbar Erträgnisse abwerfen, erscheint schon ungerecht
fertigt, sämtliches Straßenpflaster nach den entstandenen Selbstkosten in
die Aufstellung einzusetzen, vielmehr aber der zurzeit übliche Modus,,
neben dem Pflasterwert mit durchschnittlich 50 Mk. für den laufenden