Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

V.  Hauptstück.
Rückblick  und  Ausblick.
Aus  dem  Werden  und  Wachsen  der  Gemeinde  war  ersichtliche
wie  sich  aus  der  wirtschaftlichen  Einheit  der  bäuerlichen  Gemeinde  das
Doppelwesen  der  Separations-  und  Personalgemeinde  entwickelte,  wie
durch  unverständige  Gemeinheitsteilungen  die  Allmende  verloren  ging,
und  endlich  im  Jahre  1909  beide  Gemeinden  in  eine  Körperschaft
zusammengeschmiedet  wurden.
Politische  und  Kirchengemeinde  sind  seit  Ende  des  Jahres  1907
vollkommen  dadurch  voneinander  losgelöst,  daß  die  Gemeinde  beschloß,
keine  Lasten  mehr  für  die  Kirche  aus  öffentlichen  Mitteln  zu  tragen,
„da  die  Uebernahme  derselben  auf  die  Gemeindekasse  mit  Rücksicht  auf
diejenigen  Einwohner,  die  nicht  Mitglieder  der  gedachten  Kirchengemeinde ­
  sind,  fernerhin  nicht  mehr  angängig  erscheint".
In  der  Privatwirtschaft  hat  sich  die  neue  Zeit  von  den  Lasten
der  alten  befreit.  Die  auf  Grund  der  Gesetze  vom  2.  Mai  1850,.
des  Gesetzes  betreffend  die  Ablösung  der  Reallasten  und  die  Regulierung ­
  der  gutsherrlichen  und  bäuerlichen  Verhältnisse  und  des  Gesetzes ­
  über  die  Errichtung  von  Renten,  noch  auf  verschiedenen  Grundstücken ­
  haftenden  Domänenrenten  sind  mit  dem  1.  Oktober  1908  abgelaufen
  bis  auf  eine  Rente  von  5,40  Mark,  die  Ende  April  1909
erlosch.  Auf  Grund  des  Gesetzes  betreffend  die  Ablösung  der  den
geistlichen  und  Schulinstituten,  sowie  den  frommen  und  milden  Stiftungen
  zustehenden  Realberechtigungen  vom  27.  April  1872  abgeschlossenen ­
  Rezesse  vom  14.  März  1903  sind  die  letzten  der  Pfarre
und  der  Küsterei  an  Meßkorn  und  Eiern  zustehenden  Realberechtigungen
durch  Barzahlung  oder  Rente  abgelöst  worden.  Falls  nicht  Kapitalzahlung
  erfolgt,  sind  diese  Renten  im  Gesamtbeträge  von  354,60  Mark
Ende  April  1960  und  einer  Rente  von  10,60  Mark  Ende  November
1960  getilgt  und  damit  der  letzte  Zusammenhang  mit  der  Zeit  der
Naturalwirtschaft  zerrissen.
Aber  im  Gebiet  der  Gemeindverwaltung  selbst  mußten  sich  große
Änderungen  vollziehen.  Neue  Ausgaben  erheischten  neue  Einnahmen.
            
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