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die Gemeinde den Passus im § 11 des Entwurfs: „Dieser Vertrag
gilt auf die Dauer von 90 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung
au gerechnet, und ist während dieser Zeit die Genehmigung von Kon
kurrenzunternehmen ausgeschlossen," nicht annehmen durfte, weil sie sonst
vollkommen gegen die Grundsätze der Kommunalverwaltung der Stadt
Köpenick als der Unternehmerin, ein Monopol ans 90 Jahre bewilligt
hättet) Sodann verdient hervorgehoben zu werden das Projekt, das
die Gemeinde Kleinschönebeck-F. mit Woltersdorf zur Ausführung
bringen wollte; diese Bahn sollte, elektrisch betrieben, durch einen Teil
von Fichtenau gehen und Grätzwalde und Schönblick erschließend, ost
wärts in Woltersdorf endigen. Dieser Plan, der beiden Gemeinden
mit geteiltem Risiko Vorteile gebracht hätte, scheiterte an der Furcht
Woltersdorfs, der Verkehr würde ihrer Gemeinde entzogen und Klein
schönebeck mit seinen Kolonien zugeführt werden.
Augenblicklich gehen zwei Bahnen ihrer Ausführung entgegen.
Das eine schon in der Verwirklichung stehende Projekt ist die Fort
setzung der Benzolbahn Friedrichshagen-Schöneiche über Dorf Klein
schönebeck nach Kalkberge. An dieser Strecke hat die Gemeinde keinen
finanziellen Anteil genommen, im übrigen jedoch ihr Interesse gewahrt.
Als letztes Projekt, welches soeben in Verhandlung steht, ist noch
zu nennen die elektrische Bahn, welche von Friedrichshagen, am Müggel
see entlang, über Rahnsdorfmühle, Bahnhof Rahnsdorf, Fichtenau nach
Grätzwalde und darüber hinaus nach Kalkberge gehen soll. Dieser
Plan hat gute finanzielle Aussicht, verbindet verschiedene Ortschaften
und kommt dem Bestreben der Gemeinde, die Feldmark zu erschließen,
am besten entgegen.
2. Bebauungsplan.
Durch den Bebauungsplan hat die Gemeinde direkten Einfluß auf
die Art der Entwicklung. Es ist selbstverständlich nicht das Richtige,
wie es früher bei Beginn der Parzellierung in Fichtenau geschehen ist,
ohne weitere Prüfung, ohne Sachverständige einfach den von den
Spekulanten vorgelegten Plan zu genehmigen. Die Folge wäre, wie
der Fall anfänglich tatsächlich eintrat, daß jeder Unternehmer nach eigenen
Grundsätzen parzellierte.
aa) Genereller Bebauungsplan.
Die Gestaltung des Bebauungsplans ist völlig in die Hand der
Kommunalbehörden gegeben. Deshalb ist es vor allem ihre Pflicht,
wenn sie damit rechnet, daß einst die ganze Gemarkung der Bebauung
0 Diese Bahn wurde durch die Gemeinde Schöneiche von Friedrichshagen bis
zum Dorf Schöneiche als schmalspurige Benzolbahn gebaut.