Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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die Gemeinde den Passus im § 11 des Entwurfs: „Dieser Vertrag 
gilt auf die Dauer von 90 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung 
au gerechnet, und ist während dieser Zeit die Genehmigung von Kon 
kurrenzunternehmen ausgeschlossen," nicht annehmen durfte, weil sie sonst 
vollkommen gegen die Grundsätze der Kommunalverwaltung der Stadt 
Köpenick als der Unternehmerin, ein Monopol ans 90 Jahre bewilligt 
hättet) Sodann verdient hervorgehoben zu werden das Projekt, das 
die Gemeinde Kleinschönebeck-F. mit Woltersdorf zur Ausführung 
bringen wollte; diese Bahn sollte, elektrisch betrieben, durch einen Teil 
von Fichtenau gehen und Grätzwalde und Schönblick erschließend, ost 
wärts in Woltersdorf endigen. Dieser Plan, der beiden Gemeinden 
mit geteiltem Risiko Vorteile gebracht hätte, scheiterte an der Furcht 
Woltersdorfs, der Verkehr würde ihrer Gemeinde entzogen und Klein 
schönebeck mit seinen Kolonien zugeführt werden. 
Augenblicklich gehen zwei Bahnen ihrer Ausführung entgegen. 
Das eine schon in der Verwirklichung stehende Projekt ist die Fort 
setzung der Benzolbahn Friedrichshagen-Schöneiche über Dorf Klein 
schönebeck nach Kalkberge. An dieser Strecke hat die Gemeinde keinen 
finanziellen Anteil genommen, im übrigen jedoch ihr Interesse gewahrt. 
Als letztes Projekt, welches soeben in Verhandlung steht, ist noch 
zu nennen die elektrische Bahn, welche von Friedrichshagen, am Müggel 
see entlang, über Rahnsdorfmühle, Bahnhof Rahnsdorf, Fichtenau nach 
Grätzwalde und darüber hinaus nach Kalkberge gehen soll. Dieser 
Plan hat gute finanzielle Aussicht, verbindet verschiedene Ortschaften 
und kommt dem Bestreben der Gemeinde, die Feldmark zu erschließen, 
am besten entgegen. 
2. Bebauungsplan. 
Durch den Bebauungsplan hat die Gemeinde direkten Einfluß auf 
die Art der Entwicklung. Es ist selbstverständlich nicht das Richtige, 
wie es früher bei Beginn der Parzellierung in Fichtenau geschehen ist, 
ohne weitere Prüfung, ohne Sachverständige einfach den von den 
Spekulanten vorgelegten Plan zu genehmigen. Die Folge wäre, wie 
der Fall anfänglich tatsächlich eintrat, daß jeder Unternehmer nach eigenen 
Grundsätzen parzellierte. 
aa) Genereller Bebauungsplan. 
Die Gestaltung des Bebauungsplans ist völlig in die Hand der 
Kommunalbehörden gegeben. Deshalb ist es vor allem ihre Pflicht, 
wenn sie damit rechnet, daß einst die ganze Gemarkung der Bebauung 
0 Diese Bahn wurde durch die Gemeinde Schöneiche von Friedrichshagen bis 
zum Dorf Schöneiche als schmalspurige Benzolbahn gebaut.
	        
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