Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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aufs  Land  unterbliebe,  die  Leute,  anstatt  vollkommen  in  den  Vorort  zu
ziehen,  nur  den  Sommer  auf  dem  Lande  zubrächten  und  sich  aus
diesem  Grunde  nur  Unterkunftshäuser  errichteten:  aus  der  Villenkolonie
wäre  eine  Laubenkolonie  geworden.
Das  zweite  Bedenken  gegen  das  Erbbaurecht  in  Vororten  wäre
aber  die  Unmöglichkeit,  sich  ein  Haus  auf  eigenem  Grundstück  zu
bauen.  Die  Sehnsucht  nach  eigener  Scholle  ist  es,  die  den  Großstädter
auf  das  Land  hinaus  zieht;  und  ich  glaube,  daß  es  nicht  jedermanns
Sache  ist,  die  Gewißheit  zu  haben,  daß  das  Haus,  das  man  erbaut,
der  Garten,  den  man  angelegt,  dereinst  nicht  der  Familie  erhalten,
sondern  in  fremde  Hände  übergehen  werden.
Aus  den  angeführten  Gründen  bin  ich  daher  der  Ansicht,  daß  es
zwar  Pflicht  der  Gemeinde  ist,  sich  den  Besitz  an  Grund  und  Boden
zu  bewahren,  ihn  bei  kommunalem  Bedürfnis  zu  erweitern,  daß  es  aber
keineswegs  die  Aufgabe  kommunaler  Bodenpolitik  sein  kann,  aus  dem
Gruiidstücksmarkt  aktiv  tätig  zu  sein.  Sollte  sich  aber  wider  Erwarten
ein  Bedürfnis  nach  kleinen  Wohnungen  herausstellen,  das  zu  befriedigen
die  Gemeinde  als  ihre  Pflicht  anerkennt,  so  stehe  ich  mit  v.  Wagner-Ulm^)
  auf  dem  Standpunkt,  daß  durch  das  Wiederkaufsrecht  das  Interesse ­
  der  Gemeinde  am  besten  gewahrt  wird.
b)  Maßnahmen  der  Behörde.
Das  Feld  kommunaler  Bodenpolitik  liegt  m.  E.  auf  einem  anderen
Gebiete.  Die  verwaltende  Behörde  kann  durch  ihre  Maßnahmen  den
Wert  und  die  Verwendung  des  Wohnlandes  in  hohem  Maße  bestimmen
und  festlegen;  sie  ist  in  der  Lage,  direkt  durch  den  Bebaungsplan,
indirekt  durch  Banordnung,  Ortsstatute  und  Steuersysteme  bestimmte
Parzellierung  und  Bauweise  vorzuschreiben.
Bevor  ich  jedoch  hierauf  näher  eingehe,  sei  kurz  die  Bahnfrage
abgetan.
1.  Ausschließung  durch  Bahnen.
Zur  großzügigen  Bodenpolitik  gehört  die  Ausschließung  des  Geländes ­
  durch  Bahnen.  An  einer  Reihe  von  Projekten  hat  es  nicht
gefehlt.  Eine  Kleinbahn  von  Herzfelde  über  Kalkberge.  Wollersdorf,
Kleinschönebeck-F.  nach  Rahnsdorf  wurde  von  der  Gemeinde  abgelehnt,
weil  diese  Industriebahn  den  Charakter  der  Gemeinde  als  eines  Villenortes ­
  zu  vernichten  geeignet  war.  Dafür  erfreuten  sich  aber  andere
Bahnprojekte  der  Unterstützung.
Zu  erwähnen  ist  das  Projekt  einer  Verbindung  von  Friedrichshagen ­
  über  Schöneiche  mit  Kleinschönebeck.  Dieses  mußte  scheitern,  da

*)  Angeführt  in  Kommunales  Jahrbuch  191.0,  S.  180.
            
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