Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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anheimfällt,  für  die  ganze  Flur  einen  generellen  Bebauungsplan  aufzustellen, ­
  der  eine  großzügige  Straßenführung  gestattet  und  die  Garantie
leistet,  daß  die  später,  gegebenenfalls  erst  bei  Bedarf  anzufertigenden
speziellen  Pläne,  sich  in  den  Rahmen  des  Ganzen  einpassen;  es  ist
besonders  darauf  zu  achten,  daß  bestimmte  Gemarkungsteile  geschieden
werden,  für  welche  eine  andere  Bebauung  in  Aussicht  genommen  ist,
bezw.  ist  eine  Trennung  vorzunehmen  in  den  Teil,  in  dem  Fabrikbauten
zulässig  sind  und  solchen,  in  dem  die  Errichtung  verboten  ist.  Die
Kommune  muß  sich  ferner  Grundstücke  reservieren  für  später  zu  erwartende
kommunale  Zwecke,  sei  es  für  Schule,  Gemeindehaus  oder  dergleichen.
Das  erforderliche  Land  ist  die  Gemeinde  von  den  Unternehmern  zu
fordern  berechtigt.
Die  Gemeinde  Kleinschönebeck-F.  hat  bereits  einen  generellen  Bebauungsplan ­
  für  die  ganze  Feldmark  aufgestellt.  Dieser  nimmt  Rücksicht ­
  auf  die  Verkehrswege  der  Nachbargemeinden,  mit  denen  Vereinbarungen ­
  wegen  Durchlegung  der  Straßen  getroffen  sind.  Denn  es  ist
wohl  nichts  unnatürlicher  als  die  Regelung  des  Verkehrs,  wie  sie  Berlin
zeigt,  wo,  anstatt  den  Bedürfnissen  Rechnung  zu  tragen  und  die  Straßen
zu  erweitern,  der  Verkehr  „abgeleitet",  d.  h.  zu  zeitraubenden  Umwegen
gezwungen  wird.  Zur  Vermeidung  ähnlicher  Unzuträglichkeiten  hat  bereits ­
  zum  Mittel  der  Enteignung  gegriffen  werden  müssen;  zur  Zeit  ist
sogar  die  Anlegung  einer  Fließpromenade  geplant,  die  einen  sehr  schönen
Teil  unserer  Gemarkung  der  Allgemeinheit  zugänglich  machen  soll,  deren
Durchführung  jedoch  teilweise  auch  nur  durch  das  Enteignungsverfahren
möglich  ist.
Für  die  Idee  des  generellen  Bebauungsplanes  war  maßgebend  der
Gedanke,  daß  man  unter  Vermeidung  unnötiger  Pflasterungen  die  Straßen
in  drei  Arten  teilte:  Hauptstraßen  20  ni,  Vorgarten  je  6  m  —  32  m,
Verkehrsstraßen  15  m,  Vorgarten  6  m  =  27  m,  Wohnstraßen
9  —  12  m,  Vorgarten  6  m  =  21—24  m,  dafür  aber  hinreichend  für
Plätze  und  besonders  Grünstreifen  Sorge  trug,  wie  es  Städten,  die  ihre
Befestigungsanlagen  schleifen  konnten,  so  großartig  gelungen  ist,  sich  einen
breiten  Parkgürtel  um  die  ganze  Stadt  zu  verschaffen.
Für  die  Aufteilung  selber  war  ausschlaggebend  die  Annahme  einer
Schnellbahn  von  Berlin-Alexanderplatz,  Frankfurter  Allee  nach  Woltersdorf. ­
  Dieselbe  teilt  das  noch  freie  Gelände  zwischen  Woltersdorf  und
der  Ostgrenze  in  zwei  annähernd  gleiche  Teile  und  ist  aus  Kostenersparnis ­
  und  der  freien  jederzeitigen  Verfügung  über  das  Gelände  innerhalb ­
  der  Baublocks  angelegt.  Letztere  sind  möglichst  lang  gestreckt  und
werden  nur  von  den  Hauptstraßenzügen  geschnitten,  auch  Bahnhöfe
sind  vorgesehen.
            
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