Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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die  Gemeinde  den  Passus  im  §  11  des  Entwurfs:  „Dieser  Vertrag
gilt  auf  die  Dauer  von  90  Jahren  vom  Tage  der  Betriebseröffnung
au  gerechnet,  und  ist  während  dieser  Zeit  die  Genehmigung  von  Konkurrenzunternehmen ­
  ausgeschlossen,"  nicht  annehmen  durfte,  weil  sie  sonst
vollkommen  gegen  die  Grundsätze  der  Kommunalverwaltung  der  Stadt
Köpenick  als  der  Unternehmerin,  ein  Monopol  ans  90  Jahre  bewilligt
hättet)  Sodann  verdient  hervorgehoben  zu  werden  das  Projekt,  das
die  Gemeinde  Kleinschönebeck-F.  mit  Woltersdorf  zur  Ausführung
bringen  wollte;  diese  Bahn  sollte,  elektrisch  betrieben,  durch  einen  Teil
von  Fichtenau  gehen  und  Grätzwalde  und  Schönblick  erschließend,  ostwärts ­
  in  Woltersdorf  endigen.  Dieser  Plan,  der  beiden  Gemeinden
mit  geteiltem  Risiko  Vorteile  gebracht  hätte,  scheiterte  an  der  Furcht
Woltersdorfs,  der  Verkehr  würde  ihrer  Gemeinde  entzogen  und  Kleinschönebeck ­
  mit  seinen  Kolonien  zugeführt  werden.
Augenblicklich  gehen  zwei  Bahnen  ihrer  Ausführung  entgegen.
Das  eine  schon  in  der  Verwirklichung  stehende  Projekt  ist  die  Fortsetzung ­
  der  Benzolbahn  Friedrichshagen-Schöneiche  über  Dorf  Kleinschönebeck ­
  nach  Kalkberge.  An  dieser  Strecke  hat  die  Gemeinde  keinen
finanziellen  Anteil  genommen,  im  übrigen  jedoch  ihr  Interesse  gewahrt.
Als  letztes  Projekt,  welches  soeben  in  Verhandlung  steht,  ist  noch
zu  nennen  die  elektrische  Bahn,  welche  von  Friedrichshagen,  am  Müggelsee ­
  entlang,  über  Rahnsdorfmühle,  Bahnhof  Rahnsdorf,  Fichtenau  nach
Grätzwalde  und  darüber  hinaus  nach  Kalkberge  gehen  soll.  Dieser
Plan  hat  gute  finanzielle  Aussicht,  verbindet  verschiedene  Ortschaften
und  kommt  dem  Bestreben  der  Gemeinde,  die  Feldmark  zu  erschließen,
am  besten  entgegen.

2.  Bebauungsplan.
Durch  den  Bebauungsplan  hat  die  Gemeinde  direkten  Einfluß  auf
die  Art  der  Entwicklung.  Es  ist  selbstverständlich  nicht  das  Richtige,
wie  es  früher  bei  Beginn  der  Parzellierung  in  Fichtenau  geschehen  ist,
ohne  weitere  Prüfung,  ohne  Sachverständige  einfach  den  von  den
Spekulanten  vorgelegten  Plan  zu  genehmigen.  Die  Folge  wäre,  wie
der  Fall  anfänglich  tatsächlich  eintrat,  daß  jeder  Unternehmer  nach  eigenen
Grundsätzen  parzellierte.
aa)  Genereller  Bebauungsplan.
Die  Gestaltung  des  Bebauungsplans  ist  völlig  in  die  Hand  der
Kommunalbehörden  gegeben.  Deshalb  ist  es  vor  allem  ihre  Pflicht,
wenn  sie  damit  rechnet,  daß  einst  die  ganze  Gemarkung  der  Bebauung
0  Diese  Bahn  wurde  durch  die  Gemeinde  Schöneiche  von  Friedrichshagen  bis
zum  Dorf  Schöneiche  als  schmalspurige  Benzolbahn  gebaut.
            
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