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die wirtschaftliche Erschließung kann später von Fall zu Fall, je nacfi-
Verkauf der einzelnen Parzellen durch Einfügung kleiner Sackgassen oder
Binnenplätze leicht erfolgen. Denn besser ist es, eine Nebenstraße zu
wenig als zuviel anzulegen.
db) Spezieller Bebauungsplan.
Der spezielle Bebauungsplan, der sein Gerippe durch die generelle Fest
legung erhalten hat, kann der Initiative der Parzellanten, natürlich unter
Gutheißung und Genehmigung der Behörde, überlassen bleiben, die ans
eigenem Interesse für zahlreiche, aber schmale Wohnstraßen sorgen werden..
Man darf natürlich auch nicht von einem Extrem ins andere fallen,
indem man, entgegen dem alten Prinzip der durchweg mittelbreiten
Straßen solche von 8 m oder noch weniger anlegen läßt. Auch sind
die Käufer durch die Gemeinde davor zu schützen, daß Spekulanten ge
legentlich der Anlage der Wege die Bildung von „Masken" vor Nachbar
grundstücken als Trick anwenden, um die Nachbarn durch schmale Streifen
von der Straße abzuschneiden und sie zum Ankauf derselben zwingen.
Derartige Fälle sind bei Gründung der Kolonie des öfteren vorgekommen,
in manchen Straßen sogar die Regel gewesen. Ein Beispiel sei ange
führt: Im Jahre 1902 wurde eine Maske pro gm mit 25 U verkauft,,
während sich die Bodenpreise um 3,50 Ll herum bewegten.
Ferner ist möglichst dahin zu wirken, daß die Banstellen nicht zu
winzig werden, damit bei der herrschenden Bauweise bem Haus nicht
zu wenig Raum zur Anlegung eines Gartens bleibt; so sind Grundstücke,
wie sie z. B. in Fichtenau von Unternehmern bebaut und verkauft sind,
zu klein, denn es finden sich Parzellen darunter, die nur eine Größe
von 4.88, 4.80, 4.41, 4.37, 4.24, ja, von 4.17 und 3.92 ur haben.
Es hat sich denn auch herausgestellt, daß Käufer dieser Grundstücke
nach kurzer Besitzzeit ihr Hansgrnndstück zu vergrößern trachteten.
Kurz zusammengefaßt: Die Hanpterfordernisse eines Bebauungs
planes sind Aufgabe des Schachbrettsystms, Betonung der Verkehrslinie,
wodurch der Ansdehnung, der Bekehrsbewegung und der Ausbildung
der Verkehrsmittel vollkommen Rechtiuug getragen ist, Trennung in Orts
teile mit und ohne Erlaubnis zur Anlegung störender Betriebe unb hin
reichende Anlage von Grünstreifen und Plätzen, Reservierung von Grund
stücken für kommunale Zwecke und (besonders für unsere Verhätnisse
ohne Kanalisation) ein gutdnrchdachter Höhenplan.
Bei Beurteilung der Gemeindetätigkeit in bezug auf Geländecr-
schließung sind also in der Gemeinde Kleinschönebeck-F. zwei Phasen zu
unterscheiden, die erste die Zeit des Zusehens, wie Spekulanten Laad
aufteilen, sich bereichern und ohne jegliche Gegenleistung wieder ver
schwinden, die zweite, in der die Gemeinde die Anlegung des Bebauungs-