bezirk Feuertaxen festsetzt. Die Gewinnung der Bodenpreise aus den
bebauten Grundstücken durch Subtraktion des nach den Feuerversicherungs
taxen ermittelten Gebäudewerts vom Kaufpreis erübrigt sich außerdem
dadurch, daß es in der ganzen Gemarkung kaum eine Straße gibt, in
der nicht noch Bauplätze vorhanden wären.
Ebenfalls konnten Zwangsversteigerungen oder Konkursverkäufe
wegen der oft unnatürlichen Preise keine Berücksichtigung finden. Des
gleichen wurden Enteignungen der Gemeinde, Verkäufe von Masken
und alle sonstigen Verkäufe außer Betracht gelassen, die infolge Heraus
fallens aus dem Rahmen der zur Zeit geltenden Preise darauf schließen
ließen, daß sie nicht den richtigen Verkehrswert ausdrückten; als solche
Gründe wurden festgestellt die erst nach langer Zeit seit Vertragsschluß
erfolgte Auflassung, Tausch, Gefälligkeit, scheinbarer Kauf zur Abrechnung
und Ausgleichung gemeinsamer Geschäfte, Umsatz belasteter bezw. mit
Rechten ausgestatteter Grundstücke.
Dagegen konnten die Verkäufe von Eckgrundstücken berücksichtigt
werden, weil die höhere Wertschätzung dadurch modifiziert wird, daß
sich Privatpersonen vor den erhöhten Pflasterkosten scheuen. Unzweifel
haft wirken jedoch Abrundung und Zusammenlegung preissteigernd. Da
aber überhaupt eine individuelle Wertung nirgend so sehr auftritt als
auf dem Grundstücksmarkt, waren die Verkaufspreise solcher Baustellen
in die Statistik aufzunehmen, zumal sich aus den Akten mit Sicherheit
eine normale Über- oder Unterwertung der Grundstücke erkennen ließ.
Die Verarbeitung der für meine Zwecke verwertbaren Umsätze in
Grundstücken geschah in der Gestalt, daß man aus Kaufpreis und
Grundstücksgröße den ans den gm berechneten Bodenpreis gewann. Um
aus den gegebenen Zahlen nun die richtigen Folgerungen zu ziehen,
d. h. die Bodenpreise in richtiger Weise festzustellen, kann man zwei
Wege einschlagen: entweder für die Durchschnittszahl das einfache
arithmetische Mittel aus den für die Flächeneinheit gefundenen Werten
oder das gewogene Mittel anzuwenden. So überzeugend es wirkt, den
Preis für den Durchschnitt der umgesetzten Bodenwerte anzunehmen,
der nicht nur die erzielten Einheitspreise bei den einzelnen Verkäufen
zur Grundlage nimmt, sondern auch die Maße der zu einem bestimmten
Preise verkauften Grundstücke berücksichtigt, so wird das gewogene Mittel
in diesem Falle doch oft zu irrtümlichen Annahmen führen. Denn kauft
ein Spekulant einen größeren Block zu niedrigem Preise und verkauft
davon Parzellen in demselben Jahre teurer, so würde, das gewogene
Mittel genommen, es den Anschein haben, als seien nach Parzellierung
in diesem Jahre die Preise für den gm fast garnicht gestiegen, während
doch eigentlich nur aus den zuletzt verkauften Parzellen der zur Zeit
geltende Wert hervorgeht. Das arithmetische Mittel gibt den äugen-