Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

bezirk Feuertaxen festsetzt. Die Gewinnung der Bodenpreise aus den 
bebauten Grundstücken durch Subtraktion des nach den Feuerversicherungs 
taxen ermittelten Gebäudewerts vom Kaufpreis erübrigt sich außerdem 
dadurch, daß es in der ganzen Gemarkung kaum eine Straße gibt, in 
der nicht noch Bauplätze vorhanden wären. 
Ebenfalls konnten Zwangsversteigerungen oder Konkursverkäufe 
wegen der oft unnatürlichen Preise keine Berücksichtigung finden. Des 
gleichen wurden Enteignungen der Gemeinde, Verkäufe von Masken 
und alle sonstigen Verkäufe außer Betracht gelassen, die infolge Heraus 
fallens aus dem Rahmen der zur Zeit geltenden Preise darauf schließen 
ließen, daß sie nicht den richtigen Verkehrswert ausdrückten; als solche 
Gründe wurden festgestellt die erst nach langer Zeit seit Vertragsschluß 
erfolgte Auflassung, Tausch, Gefälligkeit, scheinbarer Kauf zur Abrechnung 
und Ausgleichung gemeinsamer Geschäfte, Umsatz belasteter bezw. mit 
Rechten ausgestatteter Grundstücke. 
Dagegen konnten die Verkäufe von Eckgrundstücken berücksichtigt 
werden, weil die höhere Wertschätzung dadurch modifiziert wird, daß 
sich Privatpersonen vor den erhöhten Pflasterkosten scheuen. Unzweifel 
haft wirken jedoch Abrundung und Zusammenlegung preissteigernd. Da 
aber überhaupt eine individuelle Wertung nirgend so sehr auftritt als 
auf dem Grundstücksmarkt, waren die Verkaufspreise solcher Baustellen 
in die Statistik aufzunehmen, zumal sich aus den Akten mit Sicherheit 
eine normale Über- oder Unterwertung der Grundstücke erkennen ließ. 
Die Verarbeitung der für meine Zwecke verwertbaren Umsätze in 
Grundstücken geschah in der Gestalt, daß man aus Kaufpreis und 
Grundstücksgröße den ans den gm berechneten Bodenpreis gewann. Um 
aus den gegebenen Zahlen nun die richtigen Folgerungen zu ziehen, 
d. h. die Bodenpreise in richtiger Weise festzustellen, kann man zwei 
Wege einschlagen: entweder für die Durchschnittszahl das einfache 
arithmetische Mittel aus den für die Flächeneinheit gefundenen Werten 
oder das gewogene Mittel anzuwenden. So überzeugend es wirkt, den 
Preis für den Durchschnitt der umgesetzten Bodenwerte anzunehmen, 
der nicht nur die erzielten Einheitspreise bei den einzelnen Verkäufen 
zur Grundlage nimmt, sondern auch die Maße der zu einem bestimmten 
Preise verkauften Grundstücke berücksichtigt, so wird das gewogene Mittel 
in diesem Falle doch oft zu irrtümlichen Annahmen führen. Denn kauft 
ein Spekulant einen größeren Block zu niedrigem Preise und verkauft 
davon Parzellen in demselben Jahre teurer, so würde, das gewogene 
Mittel genommen, es den Anschein haben, als seien nach Parzellierung 
in diesem Jahre die Preise für den gm fast garnicht gestiegen, während 
doch eigentlich nur aus den zuletzt verkauften Parzellen der zur Zeit 
geltende Wert hervorgeht. Das arithmetische Mittel gibt den äugen-
	        
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