Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Verwendung  stattgefunden.  —  Trotz  Drängens  der  politischen  Gemeinde
liegt  der  Fonds  sogar  nnverzinst  bei  der  Regierung.
In  der  Zwischenzeit  war  auch  der  Rezeß  vom  6.  8.1853/23.3.1854
durch  die  Königliche  Regierung,  Abteilung  für  direkte  Steuern,  Domänen
und  Forsten,  betr.  das  Hütungsrccht  auf  der  sogen.  Knhpfort  (Kuhfurt)
abgeschlossen  und  die  Hütungsberechtigten,  Pfarre  und  Bauernwirtschaften
mit  9  Thalern  5  Sgr.,  die  Kossätenwirtschaften  mit  4  Thalern  17  Sgr.
6  Pfg.  als  Ablösungssumme  abgefunden  worden.  Da  sich  andere  Berechtigte ­
  nicht  gefunden  hatten,  war  die  Kuhfurtlast  im  Jahre  1904
im  Grundbuche  gelöscht  worden.
Es  sind  nunmehr  die  Nachteile  zweier  Interessengemeinschaften
beseitigt  und  die  Grund-  und  Bodenverhältnisse  vollkommen  geregelt,
damit  aber  die  Grundlage  und  Vorbedingung  für  eine  gedeihliche  Entwicklung ­
  gegeben.
Nur  eines  zu  erreichen  war  noch  nicht  möglich.  Das  Mühlenfließ,
das  nach  der  Auffassung  des  allgemeinen  Landrechts  kein  öffentliches
Gewässer  ist,  *)  also  eigentlich  mit  Recht  auf  den  Karten  als  Gemeindeeigeutum
  aufgeführt  ist,  da  doch  ein  Eigentumsverhältnis  bestehen  muß,
ist  der  Gemeinde  nicht  übereignet  worden,  weil  eine  anderweitige  Regelung ­
  nach  Inkrafttreten  des  schwebenden  Wassergesetzes  vorgesehen  ist..

*)  weil  nicht  schiffbar.
            
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