Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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von  der  Separation  ausgeschlossenen  Teiles  der  Feldmark  erachtete,  die
Bauern  jedoch  auch  nicht  als  die  Separationsiuteressenten,  für  die  sie
sich  hielten,  gelten  konnten,  da  sie  durch  Verkäufe  von  eigenen  Grundstücken ­
  alle  anderen  Grundbesitzer  auch  zu  Mitgliedern  der  Separationsgemeinde ­
  gemacht  hatten,  so  stellte  der  Gemeindevorsteher  in  seiner
Eigenschaft  als  Vertreter  der  Separations-  und  der  politischen  Gemeinde
im  Jahre  1902  den  Antrag,  durch  einen  neuen  Rezeß  sämtliche  Rechte
und  Pflichten  an  den  uichtseparierten  Grundstücken  von  der  Separationsgemeinde
  auf  die  politische  Gemeinde  zu  übertragen.
Der  Versuch  einiger  Interessenten,  die  gemeinschaftlich  gebliebenen
Separationsliegenschaften  zu  teilen,  scheiterte,  da  die  politische  Gemeinde
die  Unterstützung  der  Regierung  *)  fand.
Trotzdem  war  das  Verfahren  äußerst  schwierig,  weil  neben  teilweisem ­
  Übergang  der  gemeinschaftlichen  Liegenschaften  in  Privatbesitz
auch  ein  großer  Teil  dieser  als  öffentliche  Straßen  und  Plätze  angesehen
und  demgemäß  der  politischen  Gemeinde  übereignet  war.  Außerdem
war  durch  die  Parzellierungen  die  Zahl  der  Separatiosberechtigten  um
das  Vielfache  gewachsen,  sodaß  jeder  Grundbesitzer,  der  aus  bäuerlicher
Hand  stammendes  Terrain  gekauft  hatte  (nicht  diejenigen,  welche  ihren
Besitz  aus  den  gemeinschaftlichen  Liegenschaften  erworben  hatten),  mit
Recht  als  Interessent  auftreten  konnten.  Doch  konnte  schon  im  Jahre
1905  ein  Vertragsentwurf  vorgelegt  werden.
Es  handelte  sich  vor  allem  um  Übernahme  der  noch  im  gemeinschaftlichen ­
  Besitz  befindlichen  Liegenschaften  einschließlich  des  Tränkeplatzes ­
  am  Woltersdorfer  Wege  und  des  Sandbergs,  die  zwar  auch
schon  wie  Privatbesitz  behandelt  wurden,  über  die  aber  kein  Besitztitel
n«chgewiesen  werden  konnte.  Als  Entgeld  wollte  die  Gemeinde  Klein  -
schönebeck-F.  die  Verpflichtung  zur  Unterhaltung  der  Straßen  und  Plätze
übernehmen,  wogegen  die  Seperationsinteressenten,  deren  Vertretung

')  Ich  erwähne  ein  Rundschreiben  des  Landrats  vom  8.  12.  1903:  „Bei.
der  Entwicklung,  welche  viele  Gemeinden  des  Kreises  Niederbarnim  nehmen,  stehen
die  den  Separationsinteressenten  in  den  Rezessen  gegebenen  Rechte  (Nutzungen  und
Eigentumsansprüche  an  den  gemeinschaftlichen  Grundstücken)  und  die  ihnen  dafür
obliegenden  Pflichten  (als  Wege  und  Brückenunterhaltung,  Grabenräumung  u.  dgl.)
mit  den  Interessen  der  Gesamtgemeinde  nicht  mehr  in  Einklang.  —  Große  Schwierigkeiten ­
  ergeben  sich  besonders,  wenn  die  an  der  Separation  ursprünglich  beteiligten
Güter  und  Grundstücke  parzelliert  werden.  Beispielsweise  wird  die  Ausführung
einer  ordentlichen  Grabenräumung  durch  die  Separetionsinteressenten  dadurch  zum
Schaden  der  Landeskultur  fast  unmöglich  gemacht.
Aber  auch  den  Separationsinteressenten  selbst  können  schwere  Nachteile  entstehen, ­
  wenn  die  Unterhaltung  eines  Weges  durch  notwendig  werdende  Pflasterung  usw.
Aufwendungen  erfordert,  die  zu  den  im  Rezeß  gewährten  Nutzungen  außer  Verhältnis ­
  stehen  .  .  .  ."
            
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