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auch in Fichtenau einen Nachtwächter anzustellen, sodaß seither in der
Gemeinde zwei Nachtwachbeamte tätig sind. Diese versehen ihr Amt
im Winter von 11 Uhr nachts bis 4 Uhr früh, im Sommer von
11 Uhr nachts bis 3 Uhr früh, und haben die Verpflichtung, strafbaren
Handlungen, Unglücksfällen und Gefährdung der öffentlichen Ruhe und
Sicherheit nach Kräften vorzubeugen, begangenen strafbaren Handlungen
nachzuforschen und die Beweismittel hierfür zu sammeln. Von den zu
ihrer Kenntnis gelangten strafbaren Handlungen und Unglücksfällen
haben sie ungesäumt Anzeige zu erstatten. Vor allem liegt ihnen auch
ob, bei Feuersgefahr Hausbewohner und Feuerwehr zu alarmieren.
Zu ihrer besseren Kontrolle wurden im Jahre 1904 Stechuhren ein
geführt, aus deren täglich erneutem Zifferblatt die Einhaltung ihrer
Runde genau hervorgeht.
Zu ihrer persönlichen Sicherheit sind sie mit einer Hellebarde aus
gerüstet, der Beamte in Fichtenau seit einem Überfall im Jahre 1905
außerdem mit einem Revolver.
Die Ausgaben für den Nachtwachdienst waren von jeher gering,
und die Erfüllung des Berufs nur durch Nebenbeschäftigung möglich,
wie sie ihnen die Gemeinde durch Anstellung zuerst als Lampenanzünder,
dann als Gemeindediener und Vollziehungsbeamte verschafft hat.
Jahr
Ausgaben
in cM
Quelle
Jahr
Ausgaben
in cM
Quelle
1894
128,—
Etat
1903
1440,—
Rechnung
1895
154,40
„
1904
1516,65
„
lb96
190,40
„
1905
1444,30
„
1897
190,40
1906
1472,20
„
1898
190,40
1907
1546,90
„
1899
310,40
„
1908
1448,15
„
1900
310,40
„
1909
1638,77
„
1901
1240,80
„
1910
1477,85
„
1902
1440,—
Rechnung
1911')
1596,30
„
Bei den aufgeführten Ausgaben für den Nachtwachdienst find die
Aufwendungen für die nächtliche Bewachung von Grätzwalde nicht mit
einbegriffen. Diese Ansiedlungen werden, wie es einst auch im Dorf
war, durch einen Nachtwächter bewacht, der von dortigen Besitzern
besoldet wird.
1) Feldhüter.
Ähnlich wie einst beim Nachtwächter ist es auch hier bis in die
neueste Zeit gewesen. Die Landwirte haben in Gemeinschaft mit den
i) Gehaltserhöhungen haben die Nachtwächter in ihrer Eigenschaft als Ge
meindediener erhalten.