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minder bemittelten Schichten, die am allerwenigsten aus eigener Kraft
sich von ungesunden Verhältnissen losreißen können, wie es bei Besprechung
der Bodenverhältnisse bereits gezeigt ist. Weitergehend handelt
es sich aber beim Gesundheitswesen um das Wohl der Gesamtheit der
Bevölkerung. Vorkehrungen gegen Seuchen und ansteckende Krankheiten
gehen alle an. Sorge für Sauberkeit in Gastwirtschaften und Herbergen,
Reinlichkeit in Bäckereien und Schlächtereien, sowie die Vorkehrungen
gegen gesundheitsschädliche Einrichtungen sind aber Aufgaben der
Sanitätspolizei, also der Polizei, an deren Verwaltung die Gemeinde
nur einen geringen Anteil hat.
Um jedoch auch ihrerseits einen guten Einfluß auf eine gedeihliche
Entwicklung auf diesem Gebiete geltend machen zu können, wurde am
2. 10. 1906 eine Gesundheitskommission ins Leben gerufen, die aus
dem Gemeindevorsteher als Vorsitzendem, dem Kommunalarzt, dessen
Besoldung in der Rechnung für Armenwesen ausgewiesen wird, dem
Brunnenbauer, einem Bausachverständigen und außerdem 4 Mitgliedern,
von denen je 2 im Dorfe und in der Kolonie wohnen, besteht.
Ihre Aufgabe^) ist es, von den gesundheitlichen Verhältnissen des
Ortes durch gemeinsame Besichtigungen sich Kenntnis zu verschaffen, in
Gemeinschaft mit dem Kreisärzte die gesundheitlichen Maßnahmen der
Polizeibehörde zu unterstützen, den beteiligten Selbstverwaltungs- und
Polizeibehörden als beratendes und begutachtendes Organ zu dienen,
über alle von diesen Behörden ihr vorgelegten Fragen des Gesundheitswesens
sich gutachtlich zu äußern, durch Belehrung und Aufklärung der
Bevölkerung die Durchführung gesundheitlicher Maßnahmen zu erleichtern,
Mißständen, welche den Ausbruch und die Weitervcrbreitung gemeingefährlicher
Krankheiten zu befördern geeignet sind, nachzuforschen und
insbesondere aus eigener Initiative Vorschläge über die Beseitigung
gesundheitswidriger Zustände, Verbesserung bestehender Einrichtungen
und Einführung zeitgemäßer Neuerungen zu machen.
Auf diese Weise ist in Anbetracht der Verhältnisse nach Möglichkeit
für das Gesundheitswesen gesorgt, wenn sich auch bisweilen Mißstände
dadurch herausgestellt haben, daß mit Rücksicht auf eigene Unannehmlichkeiten
Bedenken getragen wurden, einem Übelstande abzuhelfen.
Da die Posten ehrenamtlich verwaltet werden, erwachsen der Gemeinde
durch die Tätigkeit der Kommissionsmitglieder keine Ausgaben.
Als nächsterreichbare Krankenhäuser stehen das Verbandskrankenhaus
zu Kalkberge und das Krankenhaus für die Nordöstliche Bauberufsgenosfenschast
in Wilhelshagen zur Verfügung, ferner das Teltower
Kreiskrankenhaus zu Britz und die Königliche Charit« zu Berlin.
st Vgl. Geschäftsanweisung f. Gesundheitskommisstonen vom 13. 3. 1901.