Full text: Nationale Bodenreform

zwischen von mir aufgefunden worden waren, und die 
dort bis zum Jahr 1870 bestanden hatten, und ich habe 
ihm von den schlimmen Zuständen erzählt, die nach deren 
Aufhebung in Rom eingetreten seien. 
LI Staatssekretär sagte mir, daß er von den Zusstän- 
den im römischem Bauwesen gehört habe, daß ihm 
das Vorhandensein der päpstlichen Schutzgeseßgebung 
aber unbekannt gewesen sei. Die Angelegenheit der 
Bauhandwerker werde schon in der nächsten Zeit die Kom- 
mission zur Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches be- 
schäftigen. Es sei aber keine Aussicht vorhanden, unsere 
Forderungen mit unserer Gesetzgebung zu vereinbaren. 
Jede Beleihung von Baustellen würde bei deren Erfül- 
lung ausgeschlossen sein. Er meinte auch, daß die meisten 
Handwerker sich für die entstehenden Verluste durch hohe 
Preisforderungen schadlos hielten, und es sei ihnen an 
einer Veränderung der Gesetzgebung gar nichts gelegen. 
Wir sollten uns auf die Baugelder anweisen lassen oder 
uns zu gemeinsamem vorgehen vereinigen. 
Auf meine Auseinandersetzungen, daß die Preise 
durchweg nicht hoch, sondern infolge der großen Konkur- 
renz niedrig seien, daß die Anweisungen auf die Bau- 
gelder durch die Bedingungen, unter denen sie erfolgten, 
äußerst unsicher seien, hatte er keine Antwort. Meine 
Frage, ob nicht, wenn die Sache zurzeit im Reiche aus- 
sichtslos sei, auf dem Wege der Landesgesetzgebung, wie 
sein Vorgänger gemeint hatte, Abhilfe zu schaffen sei, 
hatte er dahin beantwortet, wenn die Sache möglich sei, 
dann sei sie es auch für das Reich, wenn nicht auch für 
Preußen nicht. 
Ich sagte ihm, daß der Handwerkersstand, wie die Zu- 
stimmungen der Innungen bewiesen hätten, einmütig 
einen Schutz gegen die Übergriffe der Kapitalisten und 
Spekulanten verlangten. Es müsse etwas geschehen. Man 
16 Freese, Bodenreform Vus 
© 4. »
	        
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