Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

88

Jahr

Kosten  sür  Neuanlagen ­
  in  M.

Bebauungspläne,
Katastermaterial
usw.  in  M-Unterhal

 ­
  d.Str.
in  M.

insgesamt

Quelle

1894

240,—

240,—

Etat

1895

240,—

210,—

1896

100,—

1O0,—

1897

100,—

100,—

1898

5000,—

100,—

5100,—

1899

2000,—

2000,—

I960

692,—

692,—

,,

1901

0  20742,20

250,—

20992,20

Etatu.  Schulden  -
Nachweis

1902

22936,50

139,—

489,97

23567,47

Rechng.  u.  Etat

1903

10973,20

51,45

314,85

11389,50

„

1904

42,-542,10



584,10

Rechnun  g

1905

300,-864,77



1164,77

„

1906

300,-97,50



253,70

651,20

„

1907

1211,—

2632,51

8843,51

„

1908

5500,—

1021,10

1443,52

7964,62

,,

1909

1000,  -

4543,28

5543,23

1910

68859,92

523,-2666,70



72049,62

„

1911

51361,16

1136,—

1874,78

54371,94

„

mindestens  200  qm  und  einer  entsprechenden  Satzfläche,  mit  engen
Fugen  auf  15—20  cm  hoher  Unterbettung  von  scharfem  Pflastersande
oder  Kies  herzustellen.
Die  Pflasterkanten  sind  mit  roh  behauenen  Bordsteinen,  welche  die
Bürgersteigkanten  bilden,  von  demselben  Material  in  Längen  von  nicht
unter  50  cm,  30—35  cm  Höhe  und  10—12  cm  Stärke  mit  rechteckiger,
möglichst  glatter  Ober-  und  Seitenfläche  einzufassen.  Die  Bürgersteige
sind,  solange  die  Grundstücke  nicht  mit  einem  Wohnhause  bebaut  sind,
nicht  zu  befestigen.  Nach  abgeschlossener  Bebauung  bezw.  sobald  die
Grundstücke  bewohnt  werden,  werden  die  Bürgersteige  von  der  Gemeinde ­
  in  der  Mitte  1,50  m  breit  mit  Mosaikpflaster  aus  Schönaer
Pborphyr  befestigt  und  die  Straßenbäume  1  m  im  Quadrat  mit  Strecksteinen ­
  eingefaßt.  Der  übrige  Teil  wird  mit  Schlacken  oder  kleingeschlagenen ­
  Ziegelsteinen  befestigt  und  3  cm  hoch  mit  Kies  abgedeckt.
Die  Bürgersteige  sind  mit  Lindenbäumen  zu  bepflanzen,  und  zwar  in
Abständen  von  8  m;  sie  müssen  mindestes  9  cm  Stanimumfang,  sowie
eine  Stammhöhe  von  mindestens  2,15  orn  bis  zur  Krone  haben.  Die
Beleuchtungsanlage  wird  von  der  Gemeinde  auf  Kosten  der  Anlieger
hergestellt.

1 )  Me  Summen  sind  aus  dem  Etat  nicht  zu  erseheu,  müssen  aber  nach  dem
Schuldennachweis  ausgegeben  sein.
            
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