Full text : Die Nährmittelverteilung im Kriege

völkerung  beim  Kriegsernährungsarnte  geäußerten  Wünschen
wurde  daher  den  Kommunalverbänden  die  Einführung  eines
Systems  empfohlen,  von  dem  angenommen  werden  konnte,  daß
es  sich  überall  bewähren  werde,  sofern  es  nur  mit  unnachsichtlicher
Entschiedenheit  zur  Durchführung  gebracht  und  dauernd  kontrolliert ­
  wird.
Dieses  Systeni  sieht  eine  Voran  m  e  I  b  xt  n  g  des  Be-,
darfs  durch  Karten  nüt  Vezugsabschnitten  vor.  Gegen  Abgabe
eines  Bezugsabschnittes  erhält  der  Verbraucher  vom  Kleinhändler
eine  handschriftliche,  nüt  feinem  Firmenstempel  versehene  oder
sonstwie  gekennzeichnete  Empfangsbescheinigung.  Auf  Grund  der
gesammelten  Bezugsabschnitte,  welche  an  die  Gemeindebehörde
oder  den  Großhändler  zu  übermitteln  sind,  erfolgt  von  diesen  die
Zuteilung  der  Waren  an  die  Kleinhändler.  Die  Weitergabe  der
Ware  an  die  Verbraucher  darf  nur  gegen  Rückgabe  der  Empfangsbescheinigung ­
  erfolgen.  Die  zurückgegebenen  Empfangsbescheinigungen ­
  dienen  gleichzeitig  zur  Überwachung  der  Kleinhändler
durch  die  Gemeindebehörden  dahin,  ob  sie  die  ihnen  auf  Gründer ­
  abgelieferten  Bezugsabschnitte  zugeteilten  Warenmengen
richtig  an  die  Verbraucher  abgegeben  haben,  oder  ob  noch  Restmengen
  bei  ihnen  vorhanden  sind.  Die  Form  der  Karten  kann  im
einzelnen  verschieden  gewählt  werden;  entweder  ist  die  vorerwähnte ­
  Empfangsbescheinigung  mit  dem  Bezugsabschnitt  in  der
Karte  vereinigt,  oder  aber  die  Karte  enthält  nur  Bezugsabschnitte,
während  die  Form  und  Art  der  Quittungsleistung  der  Wahl  jedes
Kleinhändlers  überlassen  bleibt.  Je  nach  den  örtlichen  Bedürfnissen ­
  kann  die  Karte  mit  der  Namensbezeichnung  des  Inhabers
versehen  werden.
Der  Verbraucher  ist  bei  diesem  System  nicht  an  einen  bestimmten ­
  Kleinhändler  gebunden,  vielmehr  berechtigt,  vor  jeder
neuen  Verteilimg  einen  anderen  Kleinhändler  zu  wählen.  Daher
bleibt  Freizügigkeit  unter  den  ortsansässigen  Gewerbetreibenden ­
  in  weitem  Umfange  bestehen,  so  daß  für  den  Kleinhändler ­
  der  Ansporn  verbleibt,  sich  durch  Entgegenkonimen  die
Zufriedenheit  seiner  Kundschaft  zu  erwerben.
Weiter  wird  erreicht,  daß  die  Verbraucher  ohne  zeitr
  a  übendes  Warte  n  die  Ware  in  den  von  ihnen  gewählte!!
            
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