Full text: Die Nährmittelverteilung im Kriege

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des Handels wurde versucht, einen einheitlichen Prozentsatz zur 
Anerkennung zu bringen, der auf sämtliche Waren gleichmäßig 
zugeschlagen werden sollte. Diesem Verlangen konnte schon aus 
dem Grunde nicht stattgegeben werden, weil offenbar die im 
Handel entstehenden Unkosten von dreierlei Art sind: 
Es gibt solche, die dein Werte nach entstehen (W e r t s p e s e n), 
und diese steigen und sinken genau prozentual mit den Einkaufs 
preisen. Wenn von einem Zentner durch Eintrocknen, Einwiegen 
oder Diebstahl ein Pfund verschwindet, so bedeutet dies für den 
Handel immer den Verlust von 1 v. H., gleichviel ob der Zentner 
60 Mark oder 600 Mark kostet. Solche Wertspesen sind z. B. auch 
Vertreterprovisionen, Zinsen, Versicherungen, Taraabzüge, etwaige 
Kreditverluste. Sie entstehen stets dem Werte nach und müssen 
prozentual verrechnet werden. 
Ein anderer Teil der Unkosten entsteht aber keineswegs dem 
Werte, sondern einfach der Menge nach (M e n g e n s p e s e n). Ihn 
Prozentual zu berechnen, ist nicht zweckmäßig. Ein Zentner kostet 
genau denselben Fuhrlohn, ob es ein Zentner Marmelade zu 
68 Mark oder ein Zentner Mandeln etwa zu 3000 Mark ist. Beim 
Zentner Graupen macht der Fuhrlohn vielleicht 1 v. H. — 68 Pf. 
ans. Würde man den Satz von 1 v. H. gemäß dem genannten 
Vorschlage auch auf die Mandeln übertragen, so wären dies 
30 Mark. Eben solche Mengenspesen sind z. B. Lagergeld, Wiege- 
geld, Frachten und ähnliches. 
Ein letzter Teil der Unkosten, die allgemeinen Ge 
schäftsspesen, entsteht überhaupt nicht gemäß dem Werte 
der Waren, sondern ist unabhängig von ihm. Miete, Beleuch 
tung, Heizung der Geschäftsräume müssen gezahlt werden, gleich 
viel wie hoch der Umsah ist. 
Soweit eS die widerstreitenden Interessen zuließen, ist den 
berechtigten Beschwerden des Handels Rechnung getragen worden, 
wobei jedoch die Rücksicht auf die Verbraucher nicht außer acht 
gelassen werden konnte. Eine Zusammenstellung*) 
der für das Wirtschaftsjahr 1917/18 bewilligten Handelszuschläge 
für Nährmittel, welche zu denjenigen des Jahres 1916/17 in Ver- 
si Aus den „Mitteilungen für Preisprüfungsstellen", Jahrgana 
1817 Nr. 23/24, Seite 238,
	        
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